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Bearbeiten Ikonen
Wie sieht es rechtlich mit Fotos von Ikonen aus, die man zB. en Masse in griechischen Kirchen und Kapellen ablichten kann? Es sind meist datierte Bildnisse, die aber nach orthodoxem Usus stets gleich aussehen müssen, dh. eine 2007 von einem sicherlich noch lebenden Ikonenmaler angefertigte Ikone sieht (möglichst) genauso aus wie eine von 1645. Es sind alles Kopien von Kopien von Kopien von ... Dürfen Lichtbilder der neueren Exemplare in unseren Fundus aufgenommen werden? Oder muss ich drauf achten, möchlichst 100+ Jahre alte Exemplare zu erwischen? Oder hat gar die geschäftstüchtige griechisch-orthodoxe Kirche ein Copyright drauf? Gruss, Frente 19:10, 9. Dez. 2008 (CET)
Ist die Frage so doof oder so schwierig? -- Frente 16:22, 10. Dez. 2008 (CET)
- Ich bezweifle irgendwie, dass deine Prämisse zutrifft. Sind hier wirklich Kopien als (übertrieben gesagt) pixelgenaue Reproduktionen gemeint oder meint "Kopie" hier eher die Beachtung von Stilelementen, so dass die verschiedenen Ikonen zwar ähnlich, aber eben nicht gleich sind?-- Wiggum 16:58, 10. Dez. 2008 (CET)
- Natürlich das zweitere. Es gibt wohl auch gute und nur durchschnittliche Ikonenmaler. Sicherlich haben viele auch ihren eigenen "Stil". Aber im allgemeinen wird in Griechenland das Ikonenmalen als Handwerk angesehen und nicht als Kunst. Dem würden aber vermutlich viele widersprechen. Es gibt Werkstätten wo man hingehen kann und eine Ikone kaufen oder in Auftrag geben kann. Natürlich muss sie erst geweiht werden, bevor sie in einer Kirche stehen kann, dadurch gewinnt sie für die Gläubigen ihren Wert. Wenn ich sicher wäre dass diese Werke ohne Schöpfungshöhe sind, würde ich nicht fragen. Aber eine andere Prämisse stimmt nicht, wenn ich's recht überlege: Es sind nicht die meisten datiert (manchmal steht der Name des Maler + Jahr und evt. noch der Name der stiftenden Familie drauf). Dh. bei vielen wird es sehr schwer sein, ohne genaue Kenntnisse und evt. chemische Analyse der Farbe rauszufinden, ob das nun ein guterhaltener 120 Jahre alter "Agios Georgios" ist oder ein schlecht erhaltener 20 Jahre alter.
- Mal ein Gedankenspiel ohne religiöses Umfeld: Ich kopiere jetzt die Mona Lisa, so gut ich's kann (ohne zu behaupten das wäre die echte). Jemand anderes fotografiert meine Kopie und stellt sie in die WP. Habe ich ein Urheberrecht darauf? -- Frente 21:42, 10. Dez. 2008 (CET)
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- Kommt wohl aufs Land an. In Deutschland, Österreich und der Schweiz hat ein Maler, der als Kopist ein fremdes Gemälde möglichst originalgetreu nachmalt, mangels eigener schöpferischer Leistung wohl kaum Urheberrechte am Ergebnis. Denn bei einem solchen Unternehmen bemüht man sich ja gerade, nicht schöpferisch tätig zu werden. Gestumblindi 00:37, 11. Dez. 2008 (CET)
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- Hallo Frente, ich will Dich zwar nicht ärgern, aber ich denke, dass an jeder gemalten Ikone ein Urheberrecht besteht. Das hat nichts mit der Unterscheidung von Kunst und Handwerk zu tun. Sämtliche Fotos besitzen nach Erstellung auch bis maximal 100 Jahren urheberrechtlichen Schutz, egal, ob sie zur Kunst gerechnet werden oder nicht. Ähnlich sehe ich das bei Darstellung von Heiligen unter Beachtung von vorgeschriebenen Stilelementen. Es sind eben keine Kopien, sondern unterschiedliche Darstellungen in ähnlicher Darstellungsweise. Nach ihrer Art dürften Ikonen auch Schöpfungshöhe haben, auch wenn die Maler gehalten sind, bestimmte Stilelemente und Aussagen in ihre Werke einzubringen. Grüße, --Oltau 02:02, 11. Dez. 2008 (CET)
- Das kann soagr noch mehr werden. Das mit den Hundert ist nur eine pragmatische Lösung. Es gilt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Also wenn ich 90 werden sollte genießt ein Photo, das ich mit 20 geschossen habe ins gesamt 140 Jahre den Schutz des Urheberrechtes.--tox Bewerte mich! 09:03, 11. Dez. 2008 (CET)
- Hallo Frente, ich will Dich zwar nicht ärgern, aber ich denke, dass an jeder gemalten Ikone ein Urheberrecht besteht. Das hat nichts mit der Unterscheidung von Kunst und Handwerk zu tun. Sämtliche Fotos besitzen nach Erstellung auch bis maximal 100 Jahren urheberrechtlichen Schutz, egal, ob sie zur Kunst gerechnet werden oder nicht. Ähnlich sehe ich das bei Darstellung von Heiligen unter Beachtung von vorgeschriebenen Stilelementen. Es sind eben keine Kopien, sondern unterschiedliche Darstellungen in ähnlicher Darstellungsweise. Nach ihrer Art dürften Ikonen auch Schöpfungshöhe haben, auch wenn die Maler gehalten sind, bestimmte Stilelemente und Aussagen in ihre Werke einzubringen. Grüße, --Oltau 02:02, 11. Dez. 2008 (CET)
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Fotos und Gemälde besitzen automatisch Urheberrechtsschutz. Es sei denn! daß es sich dabei allein um eine Kopie einer 2D-Vorlage handelt. Bei einer Kopie handelt es sich nämlich nicht um ein Werk gem. §2 Urhg. siehe Schricker S. 57 ff (eigene persönliche Schöpfung). Ebenfalls zu beachten ist das von Histo immer wieder geforderte deutliche Überragen der Gestaltungstätigkeit ggü. der Durchschnittsgestaltung (was bei einer Kopie nicht gegeben ist) - s. BGH GRUR 1985, 1041/1047f. und zahlreiche andere Urteile. Eindeutig ist auch Schricker bei der Feststellung, daß die Methode des Schaffens nicht schutzfähig ist (S. 74f) - somit ist der künstlerische Aufwand der Repro-Fotografie oder des reproduzierten Gemäldes ohne Belang. Ebenso kann eine bloße Idee nicht schutzfähig sein (BGH GRUR 1987, 704/706 usw.). Unterm Strich sind naturgetreue Kopien gemeinfreier 2D-Werke nicht schutzfähig, egal mit welcher technischen Methode diese hergestellt wurden. --RalfR → Berlin09 09:18, 11. Dez. 2008 (CET)
- Ich fang mal auf der andern Siete an. Woran erkennt der Gläubige ium was für ein Heiliger es sich auf der Ikone bfindet. Nicht am Gesicht wie bei der Mona Lisa, sondern am Gegenstand denn er trägt, oder das Tier das immer mit im abgebildet wird. Vereinfacht gesagt eine Ikone die den Apostel Simon Petrus abbildet wird wie folgt aussehen; alter Mann mit lockigen Haar und Bart (und Heiligen Schein) und Schlüssel in der Hand (ggf noch Schiff, Buch, Hahn oder umgedrehtem Kreuz). Da ist trotz denn relativ striketen Vorgaben des Bildaufbaues, durchaus viel künstlerische Leistung möglich, vorallem beim Gesicht. Ergo geh ich im Zweifel mal von Urheberrechtlich geschütz aus, es sei den es kann nachgewisen werden das es sich wirklich um eine 1:1 Kopie eines alten und daurch freien Werkes handelt.Bobo11 09:59, 11. Dez. 2008 (CET)
- Dem stimme ich zu. Meine Bemerkungen betreffen nur reine Kopien. --RalfR → Berlin09 10:03, 11. Dez. 2008 (CET)
- @Bobo11: Nein auch gerade das Gesicht muss "gleich" sein. Deshalb wirken die orthodoxen Ikonen auf unbedarfte Betrachter auch oft so ausdruckslos, in die Gesichter sollen keine Emotionen gelegt und gelesen werden (außer ihrer Entrückung?). Petrus muss immer das gleiche Gesicht haben. Es werden übrigens auch Ikonen von Angehörigen der Kirche im modernen Sinne kopiert: in verschiedenen Größen gedruckt und auf Holztäfelchen geklebt und verkauft (ich glaube zum selbstkostenpreis, ich habe nen Agios Antonios für 1,50€) oder zu bestimmten Anlässen an die Gläubigen verteilt. -- Frente 11:20, 11. Dez. 2008 (CET)
- Bevor das hier ganz einschläft und ich genauso schlau bin wie vorher: Natürlich gab es für das ganze "Genre" stilgebende Maler, sicher gelten mache Werke als Kunst (natürlich meist ältere) - nur hängen die nicht in unabgeschlossenen kretischen Kapellen. Andererseit werden ältere Ikonen, die zu sehr von der Zeit mitgenommen wurden, auch übermalt und sehen dann aus wie neu - wobei es dann wieder von Erfahrung und Können des Handwerkers / Künstlers abhängt, ob er evt. Abweichungen vom Üblichen mitrestauriert oder so malt, wie er es immer tut. -- Frente 10:30, 16. Dez. 2008 (CET)
- Dem stimme ich zu. Meine Bemerkungen betreffen nur reine Kopien. --RalfR → Berlin09 10:03, 11. Dez. 2008 (CET)
Nu denn, bevor dies Thema bis ins nächste Jahr hier steht. Um was geht's? Ich habe vor, die Artikel zu den Heiligen, die der Ost- und Westkirche gemein sind, mit den meist fehlenden Bildnissen der Griechisch-Orthodoxen Richtung auszustatten. Vorher wollte ich mich nach der Rechtslage erkundigen, da ich weiß, dass viele Ikonen jüngeren Datums sind. Manche datiert, manche nicht, manche mit Signatur des Künstlers/Handwerkers manche nicht.
Ich werde mich also bemühen, möglichst gemalte Ikonen älter als 100 Jahre abzulichten und ansonsten befolge ich RalfRs Rat: Nur reine Kopien. Ich denke letzteres trifft sicher auf alle auf Holz gezogenenen Drucke zu, auch falls das Original jünger als 100 Jahre sein sollte. Aber falls einer der Spezis mal Langeweile hat (was nicht anzunehmen ist): Es wäre schon interessant die Rechtslage zu klären für a) alte aber jüngstens übermalte (restaurierte) Ikonen b) Undatierte und unsignierte Originale. Und c) ist das Ikonen(ab)malen ein Handwerk oder ein schöpferisches und urherberechtlich schützenswertes Werk. Die Schöpfer der Originalmotive sind ganz sicher (> 1000 Jahre) lange genug tot.
Und nun könnt ihr's archivieren, Frohe Weihnachten, Frente 21:14, 24. Dez. 2008 (CET)
Unser eigener Artikel Ikonen ist übrigens ganz interessant zu lesen. Ein Gepräch mit einem Geistlichen lässt mich annehmen, dass es aus orthodoxer Sicht ganz sicher kein Urheberrecht auf öffentlich ausgestellte Ikonen gibt, das hat nämlich nur der HERR selber. Oft werden Ikonen von mehreren Menschen gemalt, manchmal liegen auch Jahrzehnte zwischen verschiedenen Graden der Fertigstellung (Neumalen des Hintergrundes oder Vordergrundes z.B.) Natürlich ist mir klar, das die "Freigabe" eines griechischen Popen für die Ikonen seiner Kirchen hier nicht durchkommen wird. Letztendlich müsste wohl ein griechischer Rechtsanwalt Aufklärung bringen können, doch das ist mir ein bisschen teuer. -- Frente 18:22, 5. Jan. 2009 (CET)
- Wir richten uns hier nach deutschem Recht, also hilft uns der griechische Anwalt eh nicht viel... -- Chaddy - DÜP 19:08, 5. Jan. 2009 (CET)
Bearbeiten Datei:1000 DM Serie4 Vorderseite groß.jpg
Kann das Bild hier so belassen werden oder werden damit irgendwelche Rechte oder Gesetze verletzt? Welcher Baustein muss dahin gepackt werden? Gibts da nicht irgendeine Fälschungsgefahr oder so?
MfG, --- Ladyt - DÜPProCC 14:18, 13. Dez. 2008 (CET)
- Wenn sogar commons die anderen mit einem schlicheten {{PD-GermanGov}} akzeptierst, sollten wir uns keinen Kopf ueber Bilder nichtmehr im Umlaufbefindlicher Geldscheine machen.--tox Bewerte mich! 14:48, 13. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Holzschnitt aus einer Flugschrift von 1502
Frage eines meiner Mentees: --Reinhard Kraasch 11:16, 15. Dez. 2008 (CET)
Ein paar Fragen zum Urheberrecht:
Ich möchte einen Auschnitt eines Bildes hochladen. Das Bild ist ein Holzschnitt aus einer Flugschrift von 1502.
Voraussetzungen:
- die Flugschrift ist frei zugänglich in verschiedenen Bibliotheken Europas
- das Titelblatt ist bereits publiziert in einem Buch zur Reformationsgeschichte (ohne Quellenangabe)
- die Flugschrift ist digitalisiert zugänglich über die Bayrische Staatsbibliothek und kann als pdf heruntergeladen werden (für privaten Gebrauch oder für Forschungszwecke)
darf ich problemlos einen Auschschnitt des Titelblattes hochladen?
Danke für eine Antwort. --Sanju 09:55, 15. Dez. 2008 (CET)
- wenn der Urheber kein biblisches Alter von rund 350 Jahren erreicht hat selbstverständlich.--tox Bewerte mich! 13:31, 15. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Logo
Kann dieses Logo der Kinder- und Jugendserie Schloss Einstein auf der deutschen Wikipedia (als SVG-Datei) hochgeladen werden? – PsY.cHo, 14:56, 15. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Buchtitelblatt, Adlermotiv
Schöpfungshöhe? --Disposable.Heroes 20:12, 15. Dez. 2008 (CET)
- Nein. jodo 23:23, 15. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Frage zu Bearbeitung einer Briefmarke
Hier: Wikipedia:Bilderwerkstatt#Frédéric Joliot-Curie kam die Frage auf, ob eine Bearbeitung einer DDR-Briefmarke gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:45, 15. Dez. 2008 (CET)
- Amtliche Briefmarke (Deutschland) und Amtliches Werk, ersterer in der Lizenzvorlage verlinkt, schaffen keine Klarheit?-- Wiggum 23:29, 15. Dez. 2008 (CET)
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- Ah, verlesen, weil etwas missverständlich. Da in § 5 in der Praxis nur Abs. 1 auf Briefmarken angewendet wird, ist es gemeinfrei und man kann den Löschantrag der IP auf commons löschen, danke. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:51, 15. Dez. 2008 (CET)
- Ein amtliches Werk ist ja auch nicht gemeinfrei, sondern ein Urheberrechtsschutz ausgenommenes Werk. D.h ich darf sie zwar frei nutzen, es muss aber immer ein amtliches Werk bleiben, und das schliest nun mal leider eine frei Bearbeitbarkeit aus (Besonders ein Verfremden ist nicht zulässig). Bobo11 23:56, 15. Dez. 2008 (CET)
- Ah, verlesen, weil etwas missverständlich. Da in § 5 in der Praxis nur Abs. 1 auf Briefmarken angewendet wird, ist es gemeinfrei und man kann den Löschantrag der IP auf commons löschen, danke. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:51, 15. Dez. 2008 (CET)
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- Wenn die Briefmarken gem. LG München (Az. 21 S 20861/86) in § 5 Abs. 1 und nicht in § 5 Abs. 2 fallen, wie der Artikel Amtliches Werk angibt, so genießen sie keinen urheberrechtlichen Schutz, § 62 wird nicht angewendet und es ist eine freie Bearbeitbarkeit gegeben. Auch der Lizenzbaustein beruft sich auf § 5 Abs. 1. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 00:02, 16. Dez. 2008 (CET)
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Einzelne Teile unterliegen weiterhin dem Urheberecht, deshalb liegen die Rechte beim Grafiker. Löschen --84.141.225.55 01:33, 16. Dez. 2008 (CET)
Wir haben hier die grundsätzliche Regelung, dass wir amtliche Briefmarken (egal woher) als amtliche Werke nach § 5 Abs. 1 UrhG betrachten (freie Bearbeitbarkeit gegeben), BASTA --Historiograf 16:24, 16. Dez. 2008 (CET)
- Schade, dass du deine sehr richtige Aussage leider duch das „BASTA“ abwerten musstest... -- Chaddy - DÜP 19:16, 16. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Vorgehensweise zur Auslagerung von Artikelteilen in einen eigenen neuen Artikel
Hallo, ich möchte aus einem vorhandenen Artikel einen größeren Teil auslagern in einen neuen Artikel. Vermutlich gibt es hierfür eine vorgegebene Vorgehensweise, um die Artikelhistorie mit zu übertragen, allerdings ist mir diese nicht im Detail bekannt. Bitte um einen Hinweis.--Belsazar 09:09, 16. Dez. 2008 (CET)
- Wichtig ist das ersichtlich ist aus Welcher Version du die auslagerung gemacht hast. Dafür legt man einen Link auf die endsprechende Version auf der Diskusionseite an. Auch in der Zusammenfassungszeile im Ursprungs- und Zielartikel entsprechend vermerken. Wichtig dabi ist, dass man auch nach zig. Jahren in der History noch sieht, dass es eine Auslagreung ist, und sie auch nachvorlziehen kann. Nachlesen kast du es unter Wikipedia:Urheberrechte beachten#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien. Bobo11 10:11, 16. Dez. 2008 (CET)
- Ok, danke!--Belsazar 20:02, 16. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Letzte Ausgabe einer Zeitung
Guten Morgen. In einem heute erhaltenen Buch ist die letzte Ausgabe einer deutschen Besatzungszeitung von 1945 abgebildet. Diese besteht nur noch aus dem Zeitungskopf, einer Schlagzeile und vier Sätzen. Photos sind nicht abgedruckt. Eine knappe amtliche Mitteilung (also nicht von der Redaktion) mit sonst gar nichts anderem. Ich nehme an, dass auch so etwas nicht eingestellt werden darf? --Marcus Schätzle 09:25, 17. Dez. 2008 (CET)
- Einscannen + Sharehoster + hier verlinken = sinnvolle Antwort. sугсго 09:33, 17. Dez. 2008 (CET) (Bei vier Sätzen kann es so und so sein)
- In Ordnung. Mache ich. --Marcus Schätzle 09:34, 17. Dez. 2008 (CET)
- So, hier auf die Schnelle ein Scan: [1] --Marcus Schätzle 10:29, 17. Dez. 2008 (CET)
- Der Text ist als Amtliches Werk nach deutschem Recht gemeinfrei, der Rest ist nicht schützbar. Das könnte soagr auf den Commons passen - wobei es dort Probleme mit dem niederländischen Ursprungsort geben könnte. sугсго 11:00, 17. Dez. 2008 (CET)
- PS: Lizenz wäre : Für den Text: Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk, für den Rest: Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe sугсго 11:00, 17. Dez. 2008 (CET) PS: Bitte einen besseren Scan, ja?
- Danke. Natürlich nen besseren Scan, wie ich schrieb, war auf die Schnelle. --Marcus Schätzle 11:02, 17. Dez. 2008 (CET)
Nachtrag fürs Archiv: Das Bild ist jetzt hochgeladen und im Artikel Deutsche Zeitung in den Niederlanden eingebunden. --Marcus Schätzle 14:10, 17. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Ist eine Wappenbegründung ein amtliches Werk?
Vorhergehende Diskussion auf meiner Benutzerdiskussion zur Problematik: [2]
Kurze Zusammenfassung: Gilt eine nicht im Amtsblatt (S. 701) veröffentlichte Wappenbegründung, die aber den Titel "Wappenbegründung im Anhang zur Wappengenehmigung für die Gemeinde Saarfels vom 3. August 1970" trägt, als amtliches Werk? Da die Wappenbegründung nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist die in der vorhergehenden Diskussion aufgeworfene Frage nach UrhG § 5 (2) wohl ohne Bedeutung. --jergen ? 11:05, 17. Dez. 2008 (CET)
Ich habe keine Bedenken --Historiograf 14:05, 17. Dez. 2008 (CET)
Ich auch nicht. Wappenbegründungen sehe ich als sowas wie Gesetzeskommentare an. Was meint der Wappenpapst? --RalfR → Berlin09 23:44, 17. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Bundesarchiv-Bilder
Zum Thema Bilderberg (Ansprechen weiterer Institutionen) äußerte ich mich in einer Mail an wikide-l wie folgt: "Es wurde bereits angedeutet, dass bei den Verhandlungen mit dem Bundesarchiv jegliche bildrechtliche Erfahrung, die wir in der Wikipedia gesammelt haben, ignoriert wurde. Ich kann hier nur mein aeusserstes Misstrauen gegen alle zum Ausdruck bringen, die an den Geheimverhandlungen beteiligt waren. Wer wie ich als Archivar die Szene kennt, weiss, dass kein Archiv eine saubere Rechteklaerung wie wir betreibt. Es waere das mindeste, dass bei jedem uebernommenen Bild eine nachvollziehbare Darlegung des Rechte-Status (aus welchen Gruenden ist das Bundesarchiv Rechteinhaber?) beigegeben wird. Es gibt hinreichend Hinweise, dass sich nicht wenige unfreie Bilder, ueber die das Bundesarchiv nicht verfuegen kann, im Bildbestand befinden. Ein aehnliches Problem war doch auf Commons bei den Flickr Commons Bilder ("no known restrictions" bekannt). Bevor man nun bei anderen Institutionen weitersammelt, waere es dringend notwendig. die in der Wikipedia und teillweise auch auf Commons ueblichen Dokumentationsstandards hinsichtlich der Rechteklaerung zugrundezulegen. Wir wollen freie Inhalte schaffen und nicht Inhalte, die ein Archiv fuer sich beansprucht und uns gnaedigerweise mitteilt. Nachnutzer ziehen die ***karte, denn es gibt keinen gutglaeubigen Erwerb von Nutzungsrechten, und ob die Kosten der Rechtsverfolgung dann vom Bundesarchiv wiedergeholt werden koennen, ist mehr als zweifelhaft." --Historiograf 14:05, 17. Dez. 2008 (CET)
- Es sollten beim Hochladen von Bildern auf Commons für alle die gleichen Anforderungen gelten. Davon unabhängig: Gegen die Schärfung des Bewußtseins bei urheberrechtsfragen für alle Beteiligten ist nichts einzuwenden. -- Mathias Schindler 19:47, 17. Dez. 2008 (CET)
- Histos Bedenken bzgl. unfreier oder sonstwie urheberrechtlich nicht sauber geklärter Bilder teile ich. Besonders der Bestand Bild 146, eine „Sammlung von Repro-Negativen“, scheint bunt gemischt zu sein. Da findet sich schon auch mal ein Bild vom US-Militär. -- Rosenzweig δ 19:58, 17. Dez. 2008 (CET)
- Mehr als nur eins: [3], [4], es lassen sich sicher noch mehr finden. -- Rosenzweig δ 20:03, 17. Dez. 2008 (CET)
Ich habe bei so ziemlich allen Bildern aus dem Bundesarchiv, die die zeit plusminus 1945 angehen Bedenken bzw. Bauchschmerzen. Tut mir leid, aber ich mag nicht glauben, daß Fotos von Heinrich_Hoffmann_(Fotograf) gemeinfrei sind. Wenn er wirklich keine Erben hatte, dann müßte eine Freigabe des Freistaats Bayern vorliegen. Auch wenn all sein hab und Gut nach dem Krieg konfisziert wurde, das Urheberrecht ist davonnach deutschem Recht nicht betroffen. Nach USA-Recht sind seine Bilder in den USA Public Domain, wir müssen aber Schutzlandprinzip beachten und damit sind diese Fotos bis zum 31. 12. 2027 geschützt. Und ADN-Fotos aus DDR-Zeit als gemeinfrei zu betrachten ist die gleiche verdammt heiße Baustelle wie TASS-Bilder. Wie bereits mit ihm persönlich besprochen stimme ich Histo hier voll und ganz zu. --RalfR → Berlin09 21:56, 17. Dez. 2008 (CET)
- Wer sagt denn, dass die Bilder gemeinfrei sind? Die Bilder wurden vom Bundesarchiv unter CC-by-SA-3.0 freigegeben, weil das Bundesarchiv die Rechte an den Bildern hat. — Raymond Disk. Bew. 22:28, 17. Dez. 2008 (CET)
- Ok, dann also nicht gemeinfrei sondern CC, mein Fehler. - kann das Bundesarchiv die Freigabe der Erben oder des Landes Bayern als CC vorweisen? Oder kann das Bundesarchiv nachweisen, daß sie in die Erbfolge eingetreten sind? Auch wenn der Urheber ein verurteilter Verbrecher ist, erlöschen die Urheberrechte nicht. Siehe der jahrelange K(r)ampf um Hitlers "Mein Kampf", Bayern war Erbe der Urheberrechte an dem Werk (was auch immer man davon halten will, es ist ein Werk nach UrhG, das steht nicht zur Debatte). --RalfR → Berlin09 22:42, 17. Dez. 2008 (CET)
- haha, Godwin -- Mathias Schindler 08:53, 18. Dez. 2008 (CET)
- Vergiss es, du kriegst keine vernünftige Antwort drauf, siehe diverse Threads hier und bei Commons.-- Wiggum 23:03, 17. Dez. 2008 (CET)
- Ich möchte nochmal ganz klar betonen, daß ich diese Bilderspende ganz toll finde, wir bekommen sehr wertvolles Material, was wir anderso mit der Lupe suchen - ich sehe es aber wie Histo. Er als Archivar kann es gut einschätzen, daß Archive sehr oft denken/annehmen/behaupten, daß sie Rechteinhaber sind. Die Wahrheit sieht doch meistens anders aus, wir nutzen oft genug Bilder, die Archive mit einem (c) versehen, weil sie als Eigentümer meinen, alle Rechte zu haben. Aber es ist eben auch andersrum. Um es nochmal deutlich zu sagen: ich bezweifle die rechtliche Kompetenz des Bundesarchivs, die Urheberrechte der freigegebenen Materialien korrekt einzuschätzen. So schön es wäre, all diese Bilder zu haben - Wikipedia ist strenger in Sachen Urheberrecht als sonstwer - und das soll sich auch nicht ändern. --RalfR → Berlin09 23:11, 17. Dez. 2008 (CET)
- Ok, dann also nicht gemeinfrei sondern CC, mein Fehler. - kann das Bundesarchiv die Freigabe der Erben oder des Landes Bayern als CC vorweisen? Oder kann das Bundesarchiv nachweisen, daß sie in die Erbfolge eingetreten sind? Auch wenn der Urheber ein verurteilter Verbrecher ist, erlöschen die Urheberrechte nicht. Siehe der jahrelange K(r)ampf um Hitlers "Mein Kampf", Bayern war Erbe der Urheberrechte an dem Werk (was auch immer man davon halten will, es ist ein Werk nach UrhG, das steht nicht zur Debatte). --RalfR → Berlin09 22:42, 17. Dez. 2008 (CET)
So sehr ich mich über die Bildspende des Bundesarchivs freue, so sehr teile ich die Bedenken bezüglich der aus meiner Sicht unklaren Bildrechte. Werbung für Fahrradbereifung aus dem Jahr 1948 ist so ein Beispiel. Der Fotoreporter Herbert Blunck, der als Bildautor genannt wird, hat nachweislich noch Mitte der 1950er Jahre Bildtafeln zu Büchern beigetragen. D.h., die Grundregel 70 Jahre pma kann hier nicht erfüllt sein. Woher hat das Bundearchiv die Rechte an dem Bild, um es unter CC freigeben zu können? Ich kann jedem Nachnutzer nur dringend davon abraten, sich dieser Bilder zu bedienen und werde aus diesen Gründen auch keine Nachnutzung in Wikipedia-Artikel empfehlen oder von mir aus vornehmen. --Eva K. Post 01:04, 18. Dez. 2008 (CET)
- Das Bundesarchiv behauptet ja nicht, dass das Bild von Herbert Blunck gemeinfrei sei, die "Grundregel 70 Jahre pma" spielt hier also gar keine Rolle. Was das Bundesarchiv sagt, ist, dass es bei den im Rahmen der Kooperation hochgeladenen Bildern über die Rechte verfügt, sie unter CC-BY-SA freizugeben. Das ist etwas anderes als Gemeinfreiheit und dazu muss der Autor nicht seit 70 Jahren tot sein; er darf sogar noch leben. Hunding hat hier vor einer Weile eine Auskunft des Bundesarchivs zu einem konkreten Bild, das hier nicht hochgeladen wurde, erwähnt. Er habe folgende Antwort erhalten: "Zu dem Foto Bild 183-1982-xxxxx verfügt das Bundesarchiv nicht über die digitalen Rechte. Eine digitale Nutzung des Bildes ist nicht möglich. Für Ausstellungszwecke, Druck oder Film kann das Foto genutzt werden." Daraus würde ich den Umkehrschluss ziehen, dass das Bundesarchiv entgegen hier geäusserter Befürchtungen eben doch sehr genau abgeklärt hat, ob es bei den hochzuladenden Bildern alle für die Freigabe notwendigen Rechte erworben hat. Raymond schrieb: "Das Bundesarchiv hat nur solche Fotos unter CC-by-SA-3.0 gestellt, an denen sie die Rechte haben. Explizit wurde auch auf der Pressekonferenz erwähnt, dass sie mit vielen ADN-Fotografen Zusatzverträge für die Webnutzung abgeschlossen haben. Fotos von Fotografen, die dem nicht zugestimmt haben, wurden nicht freigegeben." Das Bundesarchiv hat uns nicht mitgeteilt, welche Verträge es mit wem abgeschlossen hat, um die Rechte an bestimmten Bildern zu erwerben, aber es hat offenbar versichert, dass es das immer getan hat, wo es notwendig ist. Gestumblindi 03:49, 18. Dez. 2008 (CET)
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- Es kann also auch sein, daß das Bundesarchiv die Rechte nicht direkt vom Urheber erhalten hat, sondern z. B. von einer Bildagentur, einem Verlag oder jemand Anderem, an den der Urheber zuvor die Nutzungsrechte übertragen hatte? --88.134.44.154 03:57, 18. Dez. 2008 (CET)
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- So ist es höchstwahrscheinlich bei den ADN-Bildern gelaufen: Fotograf macht Bild für ADN, ADN erhält Nutzungsrechte, diese Nutzungsrechte kommen dann ans Bundesarchiv, das für neue Nutzungsarten (Internet) dann noch Verträge mit manchen der jeweiligen Urheber (Fotografen) abschließt. Bei den anderen Pressearchiven, deren Bilder im Bundesarchiv und nun auf Commons gelandet sind (Scherl via ADN, Transocean und andere) kann Ähnliches vermutet werden. Allerdings nur vermutet, Details sind unklar. Für den von mir oben angesprochenen Misch-Bestand Bild 146 („Sammlung von Repro-Negativen“), dessen Provenienz (Herkunft) nicht angegeben ist, ist allerdings zumindest mir völlig unklar, wie das Bundesarchiv an die Bildrechte, die zu besitzen es versichert, gekommen ist. -- Rosenzweig δ 07:51, 18. Dez. 2008 (CET)
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Was ist denn das für eine Argumentation, wenn man aus EINEM Beispiel, dass das Bundesarchiv offensichtlich über Informationen zu den Rechten verfügte, folgert, dass man in allen Fällen "sehr genau" Bescheid weiss? Wir müssten hier nicht Rätsel raten, wenn die Rechtslage bei jedem einzelnen Bild angegeben wäre. Die Nutzungsrechte am Fotoarchiv Heinrich Hoffmann liegen hinsichtlich des unter www.bsb-muenchen.de/Bilder.591.0.html digitalisierten Bestands sicher beim Freistaat Bayern - es leuchtet zunächst einmal nicht ein, dass das Bundesarchiv für seine Hoffmann-Bilder korrekt die erforderlichen ausschließlichen Rechte erworben hat. --84.62.86.237 14:25, 18. Dez. 2008 (CET)
- Ist das eine Vermutung oder Wissen, wenn ja, sogar mit Beleg? Im übrigen sind keine "ausschließlichen" Rechte nötig. -- Mathias Schindler 18:18, 18. Dez. 2008 (CET)
Mir fehlen ganz eindeutig die Belege für die bloßen Behauptungen, daß bei der Lizenzierung der Bundesarchiv-Bilder alles korrekt sei. So lange das nicht frei nachvollziehbar ist, ist maximales Mißtrauen geboten. Und mehr als wortreiche Behauptungen und Vermutungen als Antwort auf die berechtigten Zweifel habe ich bisher nicht gelesen. --Eva K. Post 16:30, 18. Dez. 2008 (CET)
- Es fällt schwer, Bedenken ernstzunehmen, die mit Sätzen wie "die Grundregel 70 Jahre pma kann hier nicht erfüllt sein", was hier rein gar nichts zur Sache tut, vorgebracht werden. Ich gehe davon aus, dass uns das Bundesarchiv nicht anschwindelt. Es sagt, dass es über die nötigen Rechte verfügt. Und wird denn irgendjemand ernstlich annehmen, dass es seinen Vertrag mit Wikimedia ohne Beratung durch einen kompetenten Juristen geschlossen hat? Ich nicht. Gestumblindi 21:23, 18. Dez. 2008 (CET)
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- Es fällt schwer, Argumente wie „daraus würde ich den Umkehrschluß ziehen“ ernstzunehmen. Es fällt auch schwer, jemanden ernstzunehmen, der einfach nur auf Stichwort reagiert, dieses rauspickt und den Rest meiner Frage zum Thema nicht mehr liest, aber das habe ich ja schon bei anderen Disputen festgestellt. Ich will wissen, da ja 70 Jahre pma nicht zutreffen kann, wie das Bundesarchiv an die Bildrechte kommt, um die Werke unter CC zu publizieren. Wenn Du, Gestumblindi, das bitte nochmal nachlesen würdest, bevor Du das nächste Mal hektisch in die Tasten greifst, wäre schon viel geholfen. --Eva K. ist böse 14:22, 21. Dez. 2008 (CET)
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- Juristische Beratung? Wahrscheinlich schon. Kompetent? Vielleicht auch das, weiß nicht. Aber wirklich auf alle Bilder bezogen, die jetzt im Rahmen dieses Projektes auf Commons geladen wurden? Daran muss man doch Zweifel hegen angesichts der aufgezeigten Problemfälle (Hoffmann-Bilder, PD-US-Bilder, abgebildete Kunstwerke wie hier – Maler starb 1980 …) Bisherige Entgegnungen auf geäußerte Zweifel liefen im Wesentlichen darauf hinaus, dass mit ADN-Fotografen Zusatzvereinbarungen abgeschlossen oder andernfalls die ADN-Bilder nicht unter eine freie Lizenz gestellt wurden. Zu Nicht-ADN-Bildern habe ich noch keine Äußerung gesehen (gibt es eine?) -- Rosenzweig δ 21:51, 18. Dez. 2008 (CET)
Selbstverständlich benötigt derjenige, der ein Foto unter eine freie Lizenz stellen will, ein ausschließliches Nutzungsrecht. Nicht wir haben Belege beizubringen, dass etwas inkorrekt ist, sondern das Bundesarchiv hat in jedem Einzelfall die Pflicht, seine Position als Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte glaubhaft zu machen. Das könnte z.B. durch Angaben für einzelne Gruppen (ADN-Photos, Rechteerwerb via Arbeitsvertrag) erfolgen, wobei ich auch http://archiv.twoday.net/stories/5393192/ zu beachten bitte --Historiograf 21:01, 18. Dez. 2008 (CET)
- Auch wenn man mal davon ausgeht, dass sich das Bundesarchiv die Rechte der direkten Bildurheber (also der Fotografen) hat geben lassen, finden sich doch auch Bilder, die Werke von Dritten abbilden. Den aktuellen Link habe ich jetzt nicht mehr zur Hand, aber es gibt eine Serie von 3-5 Bildern einer Skulptur eines Künstlers, für die die Schutzfrist auch noch nicht abgelaufen ist und die sich auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum befindet. Ich bezweifle, dass diese die einzige Bilderserie dieser Art ist. Wurde hier tatsächlich auch die Freigabe des Künstlers eingeholt? Alles in allem zeigt sich leider, dass eine tolle Idee nur mittelmäßig umgesetzt wurde. Offenbar haben weder Bundesarchiv noch Verein einen übermäßig großen Wert auf die Lizenzierung der Bilder gelegt. Wäre es anders, hätte das Bundesarchiv die Bilder wohl kaum als CC-by-sa freigegeben (Urheber: unbekannt? Und wen soll ich jetzt nennen?), wenn die tatsächliche Intention war, dass die Bundesarchiv-Nummer immer bei Verwendung des Bildes angegeben werden muss. Und beim Verein hat man sich offenbar auch keinen großen Kopf um die Lizenzierung gemacht und war froh über alles, was man bekommen konnte. Wäre das Projekt vorher mal mit der Community diskutiert worden, wären Lizenzfragen wohl recht schnell aufgekommen und zumindest eine grobe Durchsicht durch die freigegebenen Bilder durch einen einigermaßen kompetenten Mitarbeiter im Lizenzbereich hätte schon die gröbsten Mängel verhindert. So stehen wir jetzt aber leider mit potentiellen URVs da und dürfen nicht löschen, weil wir AGF für das Bundesarchiv anwenden, um die Beziehungen auf Schönwetter für zukünftige Bilderspenden zu halten. Mir wäre es lieber gewesen, keine Abstriche vom Grundkonzept der komplett _freien_ Medien zu machen, als dafür potentielle nicht-freie Medien als frei zu deklarieren und somit ein großes Problemfeld für die WMF und die Nachnutzer zu schaffen, die über diese Problematik praktisch gar nicht aufgeklärt werden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:29, 18. Dez. 2008 (CET)
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- Ich schließe mich allen denjenigen an, die sich ernsthaft Gedanken machen über die Lizensierung gem. cc-by-sa 3.0 durch das Bundesarchiv. Denn eine solche Lizensierung ist von denjenigen, die die fraglichen Fotos gemacht haben, ja nie gekannt worden. Und Sätzen wie "das Bundesarchiv erklärt, hinreichend Rechte zur Lizensierung nach cc-by-sa 3.0 zu besitzen" möchten wir ja alle gern glauben, aber es wäre hilfreicher, gewiss zu sein, dass da im Eifer der großzügigen Wissensverbreitung sich nicht ein paar Gäule losgerissen haben, die sich später nicht mehr einfangen lassen. Klarstellung durch das Bundesarchiv ist damit ein dringender Wunsch. --Nocturne 14:58, 21. Dez. 2008 (CET)
- Was bringt dich denn zur Vermutung, dass eine Institution wie das deutsche Bundesarchiv, das gewiss nicht irgendein kleines, in Bildrechtsfragen unbedarftes "Winkelarchiv" ist, und über die nötige finanzielle und personelle Stärke (800 Bedienstete!) verfügt, so einen Vertrag abschliesst, ohne sich ganz sicher zu sein, über welche Rechte es verfügt? Aber du kannst dich ja wohl selbst an das Bundesarchiv wenden, wenn du dir solche Sorgen machst - auf seiner Website ist unter "Justitiariat, Innenrevision" eine Person mit Telefonnr. angegeben, die laut dieser Beschreibungsseite "für allgemeine Rechts- und Prozeßangelegenheiten des Bundesarchivs" zuständig ist. Gestumblindi 17:43, 21. Dez. 2008 (CET)
- Ich schließe mich allen denjenigen an, die sich ernsthaft Gedanken machen über die Lizensierung gem. cc-by-sa 3.0 durch das Bundesarchiv. Denn eine solche Lizensierung ist von denjenigen, die die fraglichen Fotos gemacht haben, ja nie gekannt worden. Und Sätzen wie "das Bundesarchiv erklärt, hinreichend Rechte zur Lizensierung nach cc-by-sa 3.0 zu besitzen" möchten wir ja alle gern glauben, aber es wäre hilfreicher, gewiss zu sein, dass da im Eifer der großzügigen Wissensverbreitung sich nicht ein paar Gäule losgerissen haben, die sich später nicht mehr einfangen lassen. Klarstellung durch das Bundesarchiv ist damit ein dringender Wunsch. --Nocturne 14:58, 21. Dez. 2008 (CET)
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- Was soll denn dieser Beitrag? Warum viele Zweifel haben, dürfte in der Diskussion und angesichts der Beispiele hinreichend deutlich geworden sein. Dass außer den teils mit ADN-Fotografen geschlossenen Zusatzvereinbarungen bzgl. Internet kaum Details zu den beim Bundesarchiv vorhandenen Rechten und ihrem Erwerb bekanntgegeben werden, macht stutzig. Ein Satz wie „Aber du kannst dich ja wohl selbst an das Bundesarchiv wenden, wenn du dir solche Sorgen machst“ kommt zudem nicht gerade sonderlich freundlich rüber. Eher patzig und hämisch. -- Rosenzweig δ 19:26, 21. Dez. 2008 (CET)
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- Nun, niemand wird bestreiten, dass es bei vielen Bildern überraschend wirkt, dass das Bundesarchiv die notwendigen Rechte haben soll. Da es aber durchaus in jedem Fall möglich ist, dass das BA wirklich die dafür nötigen Verträge abgeschlossen hat, und da Commons:Bundesarchiv/de "In der Vereinbarung zwischen Wikimedia Deutschland und dem Bundesarchiv wird u.a. versichert, dass das Bundesarchiv die hinreichenden Rechte besitzt, um die Bilder unter dieser Lizenz bereitzustellen" sagt, sehe ich keinen Grund, dieser Versicherung des Bundesarchivs als grosser, leistungsfähiger Institution nicht einfach zu glauben. Wie Berntie unten schreibt, tun wir damit nichts anderes, als das, was wir z.B. bei als selbsterstelltes Werk deklarierten Bildern auch tun. Gestumblindi 20:07, 21. Dez. 2008 (CET)
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- Ich sehe schon Gründe, das zumindest nicht für alle Bilder zu glauben, denn manches erscheint einfach nicht plausibel, siehe Beispiele in der Diskussion. Zu selbsterstellten Bildern s.u. -- Rosenzweig δ 20:32, 21. Dez. 2008 (CET)
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Auch ich glaube nicht, dass das Bundesarchiv wirklich die Rechte für alle hochgeladenen Bilder hat. Nur:
Wenn ich ein Bild auf Commons hochlade, dann reicht es, wenn ich irgendwen (notfalls mich selber; dann brauche ich nichtmal ein Mail schicken) finde, der Wikimedia per Mail bestätigt, dass er der Rechteinhaber ist. Dass das kein Nachweis für irgendwas ist, sollte klar sein.
Wenn also das Bundesarchiv Bilder hochlädt (hochladen lässt) und Wikimedia bestätigt (wichtig! gehe davon aus, dass das geschehen ist!), dass es der Rechteinhaber ist, ist das genauso zu werten: Es entspricht den Richtlinien der Commons, bietet aber keinerlei Garantien für irgendwas. Macht man daraus ein Problem, so müsste man auch aus allen als selbsterstelltes Werk deklarierten Bildern und allen OTRS-Bildern ein Problem machen. Echte Nachweise gibt es nämlich in keinem Fall. --BerntieDisk. 19:47, 21. Dez. 2008 (CET)
- Das Hochladen selbsterstellter Bilder erfolgt allerdings normalerweise nicht im Zehntausenderpack und ist üblicherweise nicht von Pressemitteilungen begleitet. Ein Projekt, das die Öffentlichkeit dermaßen selbst sucht, muss auch die Nachfragen ebendieser Öffentlichkeit aushalten. In Fällen, in denen das selbst erstellt unplausibel erscheint, wird auch jetzt schon nachgehakt. Und nichts anderes passiert auch bei den Bundesarchiv-Bildern. -- Rosenzweig δ 20:32, 21. Dez. 2008 (CET)
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- Das ändert am Prinzip insofern nichts, als nicht nur "selbst erstellte", sondern auch OTRS-Bilder genauso vom Fehlen eines belastbaren Nachweises betroffen sind (es existiert für kein halbwegs aktuelles Bildchen ein solcher). Auch eine Pressemitteilung macht eine URV mMn weder wahrscheinlicher noch unwahrscheinlicher. Genausowenig dürften, falls wirklich URVen unter den Fotos sind, diese URVen ein irgendwie besonders geartetes Ausmaß haben. Es sind schließlich nicht alle Bilder vom gleichen Fotografen.
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- Und schlussendlich hält das Projekt die Nachfragen hier aus. Nur eine Antwort wird (bedauerlicherweise) niemand hier bekommen. Ja, man macht sich hier bis zu einem gewissen Grad juristisch angreifbar. Das tut man aber bei praktisch jedem Foto. Wikimedia hat das offensichtlich einkalkuliert, als man die Regeln für das Hochladen von Fotos erstellt hat.
Bearbeiten Bilder von Footnote.com
http://archiv.twoday.net/stories/5394239/ Siehe dazu auch Commons Village Pump --Historiograf 16:11, 17. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten FAQ zur Lizenz-Ergänzung CC-BY-SA
Kommentar http://archiv.twoday.net/stories/5394307/ --Historiograf 16:30, 17. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Rattenfänger von Hameln
In der WELT stand dieser Artikel über Ratten in Hameln. Als ich mehr wissen wollte und den WP-Artikel Rattenfänger von Hameln aufsuchte, kam mir einiges aus der WELT bekannt vor. Googlen und Versionsgeschichte ergab folgende Peinlichkeit: Der Artikel wurde im Januar 2004 von einer IP eingestellt (nur diese Bearbeitung). Im Oktober fragte jemand auf der Disk. nach, ob es nicht ein Plagiat von Hameln.de ist. Es gab eine fragwürdige Antwort; tatsächlich stimmt die WP-Urversion mit dem Hameln-de-Text genau überein. Da der Artikel schon früh verändert wurde, ist es zumindest wahrscheinlich, dass die WP von Hameln.de "genommen" hat, nicht umgekehrt.
Wie gehen wir mit sowas um? Der Artikel ist mittlerweile erheblich ausgebaut worden. Ein Löschantrag erscheint mir reichlich radikal.-- Ziko 18:39, 17. Dez. 2008 (CET)
- Wenn die Versionsgeschichte verseucht ist, dann löschen. -- Mathias Schindler 19:43, 17. Dez. 2008 (CET)
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- Mal nicht übertreiben, siehe auch WP:TP. Außerdem ist das eine derart alte Altlast, da macht es keinen Sinn, korrekter als der Papst zu sein...
- Da steht „Nach Brüder Grimm "Deutsche Sagen"“. Heißt das, dass dieser und der längst gemeinfreie Originaltext weitgehend identisch sind? Ich habe den Originaltext gerade nicht zur Hand. Wenn das aber stimmt, macht nur der kleine Absatz danach (ab: „Der historische Kern der Rattenfängersage“) Probleme. Und der fällt wohl nicht unter SH. -- Chaddy - DÜP 21:00, 17. Dez. 2008 (CET)
- An Chaddy: Wahrscheinlich ist es eine Zusammenfassung nach Grimm mit eigenen Worten, das hätte Schöpfungshöhe. Grundsätzlich wäre Löschen am sichersten, allerdings - könnte man nicht nur diese Passagen entfernen, die vom Plagiat übrig geblieben sind? Danach könnte ja jemand dann anständig zitieren.-- Ziko 14:52, 18. Dez. 2008 (CET)
Ich sehe darin einen Sturm im Wasserglas. Wo soll da etwas Geschütztes vorliegen? Und wenn es jemand, sieht, dann bitte ausführlich begründen --Historiograf 20:55, 18. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Verwendung von eigenen Texten andernorts
Ich möchte eigene Texte, die ich selbst in die Wikipedia gestellt habe, andernorts im Internet veröffentlichen, ohne auf eine Lizensierung unter GFDL aufmerksam zu machen. Darf ich das unter der Voraussetzung, dass ich ausschließlich meinen Text ohne spätere Bearbeitungen dritter verwende? 80.135.220.205 20:26, 19. Dez. 2008 (CET)
Kurz: ja, natürlich. --AndreasPraefcke ¿! 20:50, 19. Dez. 2008 (CET)
- Danke für die Auskunft. 80.135.220.205 20:55, 19. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten externer Deeplink auf Foto in Einzelnachweis
Hallo, auf die Gefahr hin, dass ich wieder nerve: In einem geplanten Artikel ließen sich Aussagen zum Altar der dortigen Kirche mit alten Fotos untermauern, die auf www.bildindex.de zu sehen sind. Ein Link auf die komplette Seite, die das Bild anzeigt, ist nicht möglich, weil das (absichtlich, um Verlinkung zu verhindern?) verhindert wurde, aber ein Link auf das Bild als Einzelnachweis wäre möglich. Kann das Probleme geben? --Stuby 21:10, 19. Dez. 2008 (CET)
- Was im Netz als Bild rumliegt, ist auch verlinkbar. Es gibt nur ganz wenige Möglichkeiten, dies zu verhindern. Sag mal die konkrete Stelle. --RalfR → Berlin09 19:03, 20. Dez. 2008 (CET) PS: du nervst nicht ;)
- Dito. Aber schau mal genau was das für Bilder sind. Bildindex enthält auch tausende PD-Bilder, die du dann auch gern hier hochladen könntest. Wäre aber ein Einzelprüfungsfall. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 19:33, 20. Dez. 2008 (CET)
- Es handelt sich um dieses und dieses Bild. Die Bilder sind gut 70 Jahre alt, wenn der Fotograf nicht kurz darauf tot zusammengebroch ist, dürften sie nicht gemeinfrei sein, denke ich. Was ich noch nie geschafft habe, ist, einen Link auf die Bildindex-Seite mit Navigation und dem Bild zu setzen, der dann auch funktioniert. Ein Link in dieser Art kommt dabei raus, und der funktioniert einmal oder zweimal oder bis zum nächsten Browserstart oder am selben Tag oder keine Ahnung. Wahrscheinlich kann man das auch anders machen, aber dafür bin ich zu doof. --Stuby 09:36, 22. Dez. 2008 (CET)
- Dito. Aber schau mal genau was das für Bilder sind. Bildindex enthält auch tausende PD-Bilder, die du dann auch gern hier hochladen könntest. Wäre aber ein Einzelprüfungsfall. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 19:33, 20. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk (Deutsche Briefmarke)
In wie weit müssen wir vielleicht die genannte Vorlage bezüglich des Hinweises der Deutschen Post AG abändern?
„Herausgeber der Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland" ist das Bundesministerium der Finanzen. Die Abbildungen dieser Postwertzeichen aus der "Philatelie aktuell" dürfen nur für Publikationszwecke im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Herausgabe verwendet werden. Die Marken müssen allerdings entweder in einer Vergrößerung (>125%) oder einer Verkleinerung (<90%) gegenüber dem in der Darstellung unveränderten Original abgebildet werden. Beim Abdruck eines schrägen schwarzen Balkens als Entwurfskennzeichen über eine Ecke des Postwertzeichens kann dieses auch in Originalgröße abgebildet werden. Eine andere Verwendung der Abbildungen (z.B. für die Gestaltung von Produkten) ist nur mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen zulässig.“
– Deutsche Post AG
Quelle: Webseite der Deutschen Post
Gruß kandschwar 21:12, 19. Dez. 2008 (CET)
- mE gar nicht. Das hatten wir schonmal ausdebattiert. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:45, 20. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Wo muss der GNU-FDL-Hinweis stehen?
Jemand möchte eines unserer Bilder, das unter GNU-FDL steht, für ein Banner verwenden. Das Banner wird auf mehreren Seiten einer Website stehen. Muss der Hinweis auf den Urheber, Lizenz etc. pp. laut unseren Lizenzbestimmungen unter jedem Banner stehen oder irgendwo auf jeder Seite oder im Impressum oder sonstwo? --Streifengrasmaus 15:37, 20. Dez. 2008 (CET)
- Ich würde als erstes den Bildautor direkt befragen, der kann direkt angeben, wie er die Lizensierung wünscht. Und das kann durchaus von den allgemeinen Gepflogenheiten abweichen. Bei mir siehts so aus: http://www.fahrradmonteur.de/impressum.php (ich habe allerdings alle Autoren gefragt, ob es so in Ordnung geht). Ansonsten müßte Urheber und Lizenz bei jedem Banner stehen, die Quelle Wikipedia jedoch nicht. --RalfR → Berlin09 18:45, 20. Dez. 2008 (CET)
- Danke. Der Bildautor ist nicht mehr aktiv und hat auch keine email angegeben, allerdings kann ich die vielleicht unter seinem Realnamen ergooglen. --Streifengrasmaus 19:12, 20. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Bundestagsdebatten
Im UrhG steht in § 48: Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind.
Interpretiere ich das richtig, dass Bundestagsdebatten und Debatten in Gemeinderäten (zumindest aus öffentlichen Sitzungen) als staatlichen/kommunalen Organen demnach benutzt werden können? Fallen Landtage/Kreistage etc. auch unter kommunale Organe? --::Slomox:: >< 16:15, 20. Dez. 2008 (CET)
- Ich interpretiere es so, ja. Ich werde aber mal im Schricker nachsehen. --RalfR → Berlin09 19:01, 20. Dez. 2008 (CET)
- Katzenberger in Schricker, S. 180ff verneint das öffentliche Interesse als Grund für den Ausschluß bestimmter amtlicher Werke vom Urheberrechtschschutz...' pauschal. <Zitat>: Zu fordern ist vielmehr ein qualifiziertes öffentliches Interesse, welches jedenfalls in Bezug auf § 5 Abs. 2, wie schon dessen Wortlaut zeigt, ein bestimmtes amtliches Interesse sein muss.</Ende Zitat>. (Hervorhebungen in der Quelle ebenso) --RalfR → Berlin09 21:17, 20. Dez. 2008 (CET)
Wozu bitteschön gibt es den Artikel http://de.wikipedia.org/de/Öffentliche_Rede_(Urheberrecht) ???? --FrobenChristoph 01:00, 21. Dez. 2008 (CET)
"Vervielfältigung und Verbreitung" → Veränderungen nicht explizit erlaubt → nicht frei genug. --88.134.44.154 02:43, 21. Dez. 2008 (CET)
- Ein gewisses Veränderungsverbot gibt es eh, auch bei Bildern. Man darf nicht alles ändern, auch wenn eine freie Lizenz vorliegt. Zitate dürfen nie verändert werden, ohne daß dies entsprechend gekennzeichnet ist. --RalfR → Berlin09 17:55, 21. Dez. 2008 (CET)
Üblicherweise richten wir uns nach dem höchsten Schutzniveau in DACH, sonst könnten wir Hundertwasserhausbilder aus dem gegenüberliegenden Haus zulassen. Da Ö und CH nicht mitziehen, sollten wir davon Abstand nehmen --Historiograf 18:38, 21. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten cc-by-nc-sa
Die Frage gehört eigentlich nicht hierher, hier lesen aber mehr Leute mit... Da gibts 2 Videos mit der genannten Lizenz:
Die würden mir bei Wikiversity gut gefallen. Ich sehe leider keine Möglichkeit, die Dateien dort zu nutzen :-( Bemerkenswert finde ich, daß das ZDF CC-Lizenzen verwendet. Da scheint ein Umdenken bei den "Profis" einzukehren...--RalfR → Berlin09 19:00, 20. Dez. 2008 (CET)
- Hallo Ralf, ich habe leider die Frage nicht verstanden. Was möchtest du denn wissen? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:06, 20. Dez. 2008 (CET)
- Gibt es eine Möglichkeit, ein Schlupfloch, NC-Dateien in Wikiversity zu nutzen? --RalfR → Berlin09 21:01, 20. Dez. 2008 (CET)
- Achso. Ich kenne mich mit der Lizenzierungspolitik dieses Projekts nicht aus, gehe aber mal davon aus, dass sie sich nicht sehr von der unseren unterscheidet. Außerdem müssen AFAIK von der WMF her alle Dateien kommerziell verwendbar sein. Daher ist die Antwort wohl nein. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:04, 20. Dez. 2008 (CET)
- Gibt es eine Möglichkeit, ein Schlupfloch, NC-Dateien in Wikiversity zu nutzen? --RalfR → Berlin09 21:01, 20. Dez. 2008 (CET)
- Maßgebend ist die Lizenzpolitik der Foundation: http://wikimediafoundation.org/de/Resolution:Licensing_policy .Und Freie Inhalte umfassen nunmal die Möglichkeit kommerzieller Nutzung. Zum Vergleich, ob das sinnvoll ist, sei mal ein Vergleich zu freien Softwareprojekten erlaubt. Wie "frei" wäre Linux, wenn man es nicht kommerziell nutzen dürfte? Oder Gimp, wenn man damit keine kommerziellen Bilder bearbeiten dürfte? Ich denke NC hat hier, Stricker hin oder her, keine Chance. Wobei ja Verlinkung auch die Notwendigkeit nicht unbedingt vorhanden ist. --Kolossos 22:25, 20. Dez. 2008 (CET) P.S.: Die Videos waren ganz interessant. Da diese von meinen GEZ-Gebühren produziert wurden, wünsche ich mir, dass freie Lizenzsierung bei den öffentlich rechtlichen zum Standard wird. --Kolossos 22:25, 20. Dez. 2008 (CET)
EDP definieren.-- Wiggum 22:27, 20. Dez. 2008 (CET)
Entscheidend ist, was die Policy der WMF erlaubt: einen sehr kleinen Anteil an nicht-freien Medien, wobei diese nicht auf Vorrat nach dem Motto "Wir könnten bei NC jede Menge feiner Bilder von Berufsfotografen kriegen" gebunkert werden dürfen, sondern nur dringend Notwendiges für die Artikelillu abzudecken haben. Es wäre Sache der Community in einem MB solche Ausnahmen zuzulassen. Vor einigen Jahren entschied sich ein bildrechtliches MB für eine Lockerung unserer strengen Haltung, es wurde aber nie umgesetzt. Nachdem das Bundesarchiv, was ich nie für möglich gehalten hatte, uns mit CC-BY beglückt hat, würde ich die Erfolgsaussichten in der Community skeptisch sehen. --Historiograf 18:47, 21. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Werk der Deutsche Bundesbahn = amtliches Werk?
Gehe ich recht in der Annahme, dass Karten der ehemaligen Deutschen Bundesbahn keine vom Urheberrecht ausgenommenen Amtlichen Werke sind? --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 19:05, 20. Dez. 2008 (CET)
- Es gab bei der Bahn Beamtete, sie selbst war aber kein Amt - also würde ich persönlich meinen, Werke der Bahn sind nicht gemeinfrei. --RalfR → Berlin09 21:21, 20. Dez. 2008 (CET)
- Dem würde ich mich anschließen. Zudem ist meist bei Karten die Kleine Münze gegeben. Karten fallen auch mE sowieso nicht unter Amtliche Werke, von daher kann §5 UrhG nicht angewandt werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 10:30, 22. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Upload von Logobilddateien
Welche Voraussetzungen muessen fuer den Upload einer Logobilddatei vorhanden sein bzw. welche Informationen muessen auf der Seite der Datei aufgelistet werden? -- Thomas Tschoellitsch 00:20, 23. Dez. 2008 (CET)
- Die Logos dürfen keine Schöpfungshöhe haben. Wichtige Angaben sind wie bei allen anderen Bildern auch: Quelle, Urheber (sofern bekannt) sowie die Lizenz {{Bild-LogoSH}} Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 20:18, 20. Dez. 2008 (CET)
- D. h., wenn ich ein Logo rauflade und einbinde und alle notwendigen Angaben wie beschrieben mache, dass es von anderen kommerziell verwendet werden darf? Anders gefragt: Wenn z. B. man das Logo von Aldi in Deutschland einbinden moechte, wie geht man vor? -- Thomas Tschoellitsch 00:20, 23. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten techn. Schaubild übernehmen
Hallo,
ist es rechtlich möglich dieses Schaubild auf Seite 4 unten in die dt. WP mit dt. Beschriftung zu übernehmen oder müßte man es komplett neu zeichnen? Wenn man es übernehmen darf, welchen Lizenzbaustein müßte es bekommen? Danke für Feedback.
Viele Grüße --Marsupilami 01:42, 21. Dez. 2008 (CET)
- Ich sehe keine Probleme. Der Baustein wäre
{{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. -- Chaddy - DÜP 02:14, 21. Dez. 2008 (CET)
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- Danke für Dein Feedback. Das Schaubild habe ich unter WP:GWÜ#Osmosekraftwerk Übersichtsgrafik Pressure Retarded Osmosis eingebunden. Viele Grüße --Marsupilami 02:48, 21. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Historische Schallplatten
Hallo, ich möchte gerne historische Schellacks aus meiner Sammlung zur Artikel-Illustration hochladen. Auf Commons ist das verboten, da diese nicht als mein Werk gelten, wie ich eben erfuhr. Ist ein Hochladen zumindest hier möglich? --Mediatus 23:10, 21. Dez. 2008 (CET)
- Link to commons
- Hier gelten mehr oder weniger die selben Regeln wie auf Commons. Ein Überblick gibt Wikipedia:Bildrechte. Ein Unterschied (der für dich relevant sein könnte) gibt es bei der Frage an wann ein Werk (der angewandten Kunst) Schöpfungshöhe (SH) hat oder nicht. Die Bausteine (bei keiner SH) wären dann {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} oder {{Bild-LogoSH}}. --Isderion 23:31, 21. Dez. 2008 (CET)
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- Wie steht es mit diesem Bild: http://commons.wikimedia.org/de/Image:Schallplatte.jpg?uselang=de . Das soll laut Angabe seit 2002 auf der Wikipedia stehen. --Mediatus 23:40, 21. Dez. 2008 (CET)
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- Ich sehe in dem Scan einer historischen Schallplatte ebenso keine Probleme, wie wenn ich mein Auto fotografiere und hier zu einem Artikel reinstelle Wikipedia:Bildrechte sagt mir zu meinen Fall nichts. Ich brauche bitte eine konkrete Antwort. --Mediatus 23:40, 21. Dez. 2008 (CET)
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Bitte bemühe dich doch wenigstens ansatzweise, klar zu machen, worum es dir geht. Mit "Scan einer historischen Schallplatte" vermag ich nichts anzufangen, denn es ist trivial, dass du selbstverständlich die Platte auf den Scanner legen kannst, wenn er groß genug ist und das Bild hier veröffentlichen. Vermutlich geht es dir aber um die Umschläge und da gilt genau dasselbe wie für Buchumschläge: Es komtm auf den Einzelfall an. In den meisten Fällen sind die Bilder sicher OK, da es sich um Werke der angewandten Kunst handelt, aber wenn berühmte Künstler sie gestaltet haben, ist Vorsicht geboten --Historiograf 23:57, 21. Dez. 2008 (CET)
- for Histo: File:Polydor H 50181B Heimweh.jpg & File:Schallplatte.jpg --Isderion 00:02, 22. Dez. 2008 (CET)
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- Das ist sicher bei mir nicht der Fall, da Schellacks früher in aller Regel ganz allgemeine Hüllen erhalten haben. Meist eben nur mit dem Logo des Herstellers oder mit Reklame für andere/ähnliche Platten. Manchmal war neben dem Logo auch ein wenig Gestaltung mit Linien, Sternchen o.ä. oder auch Reklame für Grammophone. Nur sehr wenige dieser in aller Regel sehr labbrigen Papierhüllen waren deffinitiv für eine konkrete Platte gestaltet und meist sind die Hüllen aufgrund ihrer schlechten Qualität nicht mehr erhalten oder völlig zerschlissen. --Mediatus 00:06, 22. Dez. 2008 (CET)
- Man hat die Hüllen nach dem Kauf meist weggeworfen und die Platten in Alben oder Ständern aufbewahrt, da eine Aufbewahrung in Hüllen für die sehr zerbrechlichen Platten nicht so ratsam ist. Daher haben die Plattenfirmen auch nicht so einen Aufwand mit den Hüllen getrieben wie zur Zeit der Schallplatte. --Mediatus 00:13, 22. Dez. 2008 (CET)
Also bei den hier für Histo hochgeladenen Coverbilder sehe ich keinerlei Schöpfungshöhe. Die meisten Plattencover, die ausschließlich ein Logo und Text enthalten sollten frei von Schöpfungshöhe sein. Sobald jedoch ein Lichtbild oder eine Grafik verwendet wurden ist, kann man davon erstmal grundsätzlich nicht mehr ausgehen. Bei Grafiken kann noch genauer geprüft werden, bzw. gehen wir im Zweifel von nicht vorhandener Schöpfungshöhe aus. Denn Plattencover zählen zur Gebrauchsgrafik. Die Schwelle der Schöpfungshöhe ist da höher angesetzt. --Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 10:29, 22. Dez. 2008 (CET)
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- Christian, das ist die klarste Ansage! Vielen Dank! --Mediatus 10:33, 22. Dez. 2008 (CET)
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- Ich habe das Bild zwischenzeitlich verändert, damit es nicht gelöscht wird. Doch denoch: Was meint ihr zur Abbildung von diesen allgemein gehaltenen alten Schellackhüllen? --Mediatus 10:27, 22. Dez. 2008 (CET)
- Wenn sie zur Illustration eines Artikels verwendet werden können, dann her damit. Am besten aber immer auf DE hochladen. Bei Commons gibt es einige, die schon in der Anordnung der Rillen auf der Platte Schöpfungshöhe sehem. Bei uns sollten die meisten Bilder sicher sein, wenns im Schöpfungshöhe geht. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 10:48, 22. Dez. 2008 (CET)
- Sehr gut - wenn jemand dann immer noch Zweifel wegen der Schutzhülle hat, kann man immer noch "löschen". Doch mir bitte vorher sagen, dann lade ich eine Version mit verdeckter Hülle hoch. Ich denke mir halt, daß Schellacks, die eine allgemeine Schmutzhülle haben, auch für den Betrachter einfach "spannender" sind, als nur die schwarze Platte. --Mediatus 11:19, 22. Dez. 2008 (CET)
- Wenn sie zur Illustration eines Artikels verwendet werden können, dann her damit. Am besten aber immer auf DE hochladen. Bei Commons gibt es einige, die schon in der Anordnung der Rillen auf der Platte Schöpfungshöhe sehem. Bei uns sollten die meisten Bilder sicher sein, wenns im Schöpfungshöhe geht. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 10:48, 22. Dez. 2008 (CET)
- Ich habe das Bild zwischenzeitlich verändert, damit es nicht gelöscht wird. Doch denoch: Was meint ihr zur Abbildung von diesen allgemein gehaltenen alten Schellackhüllen? --Mediatus 10:27, 22. Dez. 2008 (CET)
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Steht jetzt unter: http://de.wikipedia.org/de/Datei:Polydor_H_50181B_Heimweh_Freddy.jpg auf dem deutschen Wikipedia-Server. Als Baustein habe ich "Bild-PD-Schöpfungshöhe" gewählt. Sollte ein anderer zutreffender sein, bitte ich, diesen entsprechend auszuwechseln. --Mediatus 14:58, 22. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Johann Ludwig Christoph Wilhelm von Döderlein
Darf man ein Bild eines Mannes, der vor 145 Jahren verstarb, problemlos verwenden?: Doederlein auf Bayerische Akademie der Wissenschaften Der Fotograf müsste folglich älter als 85 Jahre geworden sein, wenn er mit 10 Jahren Döderlein kurz vor seinem Tod fotografiert hätte, damit die Frist von 70 Jahren noch gälte. Wie müsste ich vorgehen? Dank und Gruß, --Steevie schimpfe hier :-) 09:24, 22. Dez. 2008 (CET)
- Sofern sich der genaue Name des Urhebers nicht ermitteln lässt, so könntest du das ganze als PD-alt-100 kennzeichnen und hier hochladen. Die Annahme, dass ein mindestens 145 Jahre altes Bild nicht gemeinfrei ist und irgendjemand daran Rechte beansprucht, halte ich in diesem Fall für unwahrscheinlich. --Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 10:26, 22. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Alte Ansichtskarten und deren Reproduktion
Unter welchen Bedingungen können Scans von Ansichtskarten (Landschaften, Ortschaften, Gebäude) bzw. deren Reproduktionen in Sammelbänden in Artikel verwendet werden? Dank für jede Hilfe -- Pfir 12:33, 22. Dez. 2008 (CET)
Alles steht auf WP:BR --Historiograf 23:48, 22. Dez. 2008 (CET)
Bearbeiten Abbildung nachzeichnen
Ich habe in einer Zeitschrift eine Abbildung gesehen, die den Verlauf einer Erkältung darstellt. Ist es erlaubt, diese sinngemäß nachzuzeichnen oder ist das eine Urheberrechtsverletzung? Wie sollte man das ggf. kenntlich machen? --Jdiemer 14:12, 22. Dez. 2008 (CET)
- Wenn du sie nachzeichen darfst, darfst du sie auch so verwenden. Abzeichen macht keinen Unterschied.--84.160.201.200 16:09, 22. Dez. 2008 (CET)
- Danke für die Antwort. Soweit war mir das schon klar. Die Frage ist, inwieweit man die Grafik "verändern muss", damit sie als neues Werk gilt. --Jdiemer 16:14, 22. Dez. 2008 (CET)
Es kommt hier darauf an, ob die Abbildung Schöpfungshöhe aufweist, aber da kann man im Prinzip nur wilde Vermutungen anstellen, du kannst dich auch nicht auf ein selbstsicheres "bestimmt keine Schöpfungshöhe!", wie es von manchen hier schnell geäussert wird, verlassen, sobald es sich um mehr als ein paar einfache Formen handelt - und es geht hier ja auch nicht um ein Logo wie das Laufende Auge, da könnte also selbst etwas Einfacheres als das Auge noch geschützt sein (diesem Logo wurde der urheberrechtliche Schutz verwehrt "weil die Eintragung als Geschmacksmuster möglich ist", aber das wird ja bei so einem Erkältungsverlauf nicht gemacht). Wenn nun diese Abbildung Schöpfungshöhe aufweist, dann ist und bleibt sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk, egal ob du sie einfach kopierst oder verändert nachzeichnest. Nur
