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Deutsches Reich
Weimarer Republik
1919–1933
Flagge des Deutschen Reiches: Drei horizontal verlaufende Blockstreifen. Von oben Schwarz-Rot-Gold. Wappen des Deutschen Reiches
Flagge 1919–1933 Reichswappen 1919–1935
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Deutsches Kaiserreich ↔ Deutsches Reich
Verfassung Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919
Amtssprache Deutsch
Hauptstadt Berlin
Regierungsform prÀsidentiell-parlamentarisch
ReichsprÀsidenten
- 1919 bis 1925
- 1925 bis 1934

Friedrich Ebert
Paul von Hindenburg
Reichskanzler
- 1919
- 1919 bis 1920
- 1920
- 1920 bis 1921
- 1921 bis 1922
- 1922 bis 1923
- 1923
- 1923 bis 1925
- 1925 bis 1926
- 1926 bis 1928
- 1928 bis 1930
- 1930 bis 1932
- 1932
- 1932 bis 1933

Philipp Scheidemann
Gustav Bauer
Hermann MĂŒller
Constantin Fehrenbach
Joseph Wirth
Wilhelm Cuno
Gustav Stresemann
Wilhelm Marx
Hans Luther
Wilhelm Marx
Hermann MĂŒller
Heinrich BrĂŒning
Franz von Papen
Kurt von Schleicher
FlĂ€che 468.787 kmÂČ
Einwohnerzahl
1925

62.411.000 Einw.
Bevölkerungsdichte
1925
1933

133 Einw./kmÂČ
139 Einw./kmÂČ
Proklamation des deutschen Nationalstaates 18. Januar 1871
Nationalhymne Deutschlandlied
Nationalfeiertag 11. August (Unterzeichnung der demokratischen Verfassung)
WĂ€hrung 1 Reichsmark = 100 Reichspfennig
Zeitzone UTC+1 MEZ
Karte

Als Weimarer Republik bezeichnet die Geschichtswissenschaft das Deutsche Reich in der Epoche zwischen der Novemberrevolution von 1918 und der 1933 beginnenden Zeit der nationalsozialistischen Diktatur. WĂ€hrend dieser Zeit war das Reich ein demokratischer Bundesstaat, nach der Reichsverfassung vom 11. August 1919 eine Mischform aus prĂ€sidialem und parlamentarischem Regierungssystem. Ihre historische Bezeichnung erhielt die auf nationalstaatlicher Ebene erste deutsche Republik nach der thĂŒringischen Stadt Weimar, dem Tagungsort der verfassunggebenden Nationalversammlung.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Die Zeit der Weimarer Republik 1919–1933 nimmt den grĂ¶ĂŸeren Teil der deutschen Zwischenkriegszeit ein. Ihre GrĂŒndung war nach der MĂ€rzrevolution von 1848 der zweite (und erste erfolgreiche) Versuch, eine liberale Demokratie in Deutschland zu etablieren. Sie scheiterte mit der MachtĂŒbernahme durch die NSDAP, die eine totalitĂ€re Diktatur errichtete. Die schon unter Zeitgenossen verbreitete These, der Staat von Weimar sei eine „Demokratie ohne Demokraten“ gewesen, ist nur bedingt richtig, weist aber auf ein wesentliches Strukturproblem hin: Es gab keinen tragfĂ€higen Verfassungskonsens, der alle Teile des politischen Spektrums von rechts bis links eingebunden hĂ€tte. Vom Kaiserreich ĂŒbernommene Institutionen – Verwaltung, Justiz und vor allem das MilitĂ€r – wurden nicht demokratisiert. Obwohl es auch demokratiefeindliche Bestrebungen von Seiten der politischen Linken gab, scheiterte die Weimarer Republik grĂ¶ĂŸtenteils an den antidemokratischen KrĂ€ften von rechts. Die Republik musste seit ihren AnfĂ€ngen an zwei Fronten kĂ€mpfen. Am Ende verfĂŒgten die Parteien, die die parlamentarische Demokratie ablehnten – NSDAP und DNVP einerseits sowie die KPD andererseits – ĂŒber die Mehrheit im Reichstag.

Die meisten Parteien hatten von ihren unmittelbaren VorgĂ€ngern im Deutschen Kaiserreich die ideologische Ausrichtung ĂŒbernommen und vertraten weitgehend die Interessen ihrer jeweiligen Klientel – auch wenn es abgesehen von SPD und Zentrum keine namentliche KontinuitĂ€t gab. Die Zersplitterung der KrĂ€fte und Aufteilung nach Interessengruppen wie Arbeiterbewegung oder Katholiken wurde (negativ) Partikularismus genannt. Das parlamentarische Regierungssystem einerseits und das die Parteienzersplitterung begĂŒnstigende reine VerhĂ€ltniswahlrecht andererseits erforderten aber die FĂ€higkeit, Verantwortung zu ĂŒbernehmen und Kompromisse zu schließen. Die Parteien der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP) – so genannt, weil sie die erste Regierungskoalition in der Weimarer Nationalversammlung bildeten – verloren die absolute Mehrheit bereits mit der ersten Reichstagswahl von 1920 und konnten sie nie wieder erlangen. In 14 Jahren gab es 20 Kabinettswechsel; elf Minderheitenkabinette regierten abhĂ€ngig von der Duldung durch eine Mehrheit des Reichstags, am Ende sogar unter Ausschaltung des Reichstags nur durch die Gnade des ReichsprĂ€sidenten und mit Hilfe von Notverordnungen nach Artikel 48 Abs. 2 der Verfassung anstelle von Gesetzen. Meist war im Reichstag eine Vielzahl von bis zu 17 verschiedenen Parteien vertreten, selten waren es weniger als elf.

Die junge Demokratie trat ein schweres Erbe an:

  • Die Parteien und Politiker waren nicht auf die RegierungsĂŒbernahme vorbereitet. Im Kaiserreich hatte es keinen Zwang zur Koalitionsbildung gegeben, da die Regierung vom Parlament unabhĂ€ngig war. Die Parteien hatten nicht gelernt, Kompromisse zu schließen und vertraten nur ihre WĂ€hler. Die Parteien hatten auch keinen RĂŒckhalt in der Bevölkerung, sie galten als notwendiges Übel, nicht vertrauenswĂŒrdig und nicht am Allgemeinwohl, sondern am eigenen interessiert. Alternativen zum Parteienparlamentarismus boten einerseits ErmĂ€chtigungsgesetze (hauptsĂ€chlich 1923 und schließlich 1933) und andererseits die Besetzung von Regierungsressorts und verantwortlichen Stellen mit parteilosen beziehungsweise â€žĂŒberparteilichen“ Fachleuten und Beamten.
  • Verwaltung und Justiz rekrutierten sich aus dem Personal der Kaiserzeit, auf eine grundlegende Demokratisierung des Beamtenapparats wurde verzichtet – nur das grĂ¶ĂŸte Land Preußen bildete zunehmend eine Ausnahme. Viele Richter urteilten politisch voreingenommen: Rechte StraftĂ€ter konnten mit wesentlich milderen Urteilen rechnen als linke – worauf bereits der zeitgenössische Statistiker Emil Julius Gumbel aufmerksam machte.
  • Im Ebert-Groener-Pakt unterstellte sich die HeeresfĂŒhrung der neuen Regierung und sicherte ihr gleichzeitig militĂ€rische UnterstĂŒtzung gegen linksradikale RevolutionĂ€re zu. Die spĂ€tere Reichswehr entzog sich jedoch unter dem Kommando des Generals Hans von Seeckt weitgehend der demokratischen Kontrolle und fĂŒhrte eine Parallelexistenz als „Staat im Staate“.
  • Die alten Herrscher hatten die Macht frĂŒh genug ĂŒbergeben, um mit der Dolchstoßlegende die Kriegsniederlage und den Friedensvertrag, das so genannte „Versailler Diktat“ oder die Schande von Versailles, den neuen demokratischen Machthabern in die Schuhe schieben zu können.

Entwicklung der Weimarer Republik

Die Geschichte der Weimarer Republik lĂ€sst sich nach der GrĂŒndungsphase in drei Abschnitte gliedern:

  • In den Krisenjahren von 1919–1923 hatte die Republik mit den unmittelbaren Kriegsfolgen, einer Hyperinflation und zahlreichen Umsturzversuchen zu kĂ€mpfen
  • In den Goldenen Zwanzigern von 1924–1929 erreichte sie eine gewisse StabilitĂ€t, wirtschaftliche Erholung und die außenpolitische Anerkennung
  • Die Weltwirtschaftskrise und der Aufstieg der Nationalsozialisten zwischen 1929 und 1933 mĂŒndeten in Agonie und Untergang der Republik.

GrĂŒndung der Republik

→ Hauptartikel: Ausrufung der Republik in Deutschland

Die Weimarer Republik ging aus der Novemberrevolution am Ende des Ersten Weltkrieges hervor. Die republikanische Staatsform war als innenpolitischer Impuls das Ergebnis der politischen und militĂ€rischen Niederlage des Kaiserreiches. Der mit Kriegsbeginn eingetretene Burgfrieden, der die seit den Zeiten des Sozialistengesetzes ausgegrenzten Sozialdemokraten einschloss, stand seit der GrĂŒndung der USPD zunehmend in Frage. Mit abnehmender Siegeszuversicht und angesichts von Versorgungsnöten schwanden andererseits auch die gesellschaftliche Integrationskraft der Monarchie und das Prestige der militaristischen Herrschaftsordnung des Kaiserreiches.

Die letzte Regierung des Deutschen Kaiserreiches unter Prinz Max von Baden hatte mit den Oktoberreformen selbst noch die Parlamentarisierung der Reichsverfassung vorgenommen, um außenpolitisch die SiegermĂ€chte zu gĂŒnstigen Friedensbedingungen zu bewegen. Die Reformen hin zu einer parlamentarischen Demokratie waren außerdem eine Vorbedingung fĂŒr Friedensverhandlungen seitens der Alliierten, insbesondere des US-PrĂ€sidenten Woodrow Wilson. Er hatte in einer Antwortnote auf das deutsche Waffenstillstandsgesuch im Oktober 1918 deutlich gemacht, dass mit den militĂ€rischen Beherrschern und monarchistischen Autokraten nicht ĂŒber Friedensbedingungen verhandelt wĂŒrde. Andernfalls wĂ€re der vollstĂ€ndige militĂ€rische Zusammenbruch des Kaiserreichs unvermeidlich gewesen. Die Entscheidung der kaiserlichen Marineleitung, nach Bekanntmachung des Waffenstillstandsgesetzes noch eine Schlacht mit der englischen Flotte zu suchen, löste den Matrosenaufstand von Kiel und die Novemberrevolution aus, die das Schicksal des kaiserlichen Regimes endgĂŒltig besiegelte.

Am 9. November 1918 gab Max von Baden gegen 12 Uhr eigenmĂ€chtig die Abdankung Kaiser Wilhelms II. bekannt und ĂŒbergab dem Vorsitzenden der Mehrheitssozialdemokraten, Friedrich Ebert, eine Stunde spĂ€ter, verbunden mit seinem eigenen RĂŒcktritt, das Reichskanzleramt. Am gleichen Tag gegen 14 Uhr rief Philipp Scheidemann eine demokratische Deutsche Republik aus. UngefĂ€hr zeitgleich proklamierte der Sprecher des Spartakusbundes Karl Liebknecht im Berliner Tiergarten und etwa zwei Stunden spĂ€ter nochmals vom Berliner Stadtschloss aus die Freie Sozialistische Republik. Am Abend des Tages sicherte sich Friedrich Ebert die UnterstĂŒtzung der neuen Obersten Heeresleitung unter General Wilhelm Groener (Ebert-Groener-Pakt). Der am Folgetag gebildete sechsköpfige Rat der Volksbeauftragten, die provisorische Regierung aus je drei MSPD- und USPD-Vertretern unter Eberts Vorsitz, geriet in einen inneren Konflikt, der die zukĂŒnftige Staatsform betraf. Die radikalere USPD forderte eine Revolution und einen Sozialstaat. Die MSPD jedoch strebte rasche Neuwahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung an, die die Idee der Demokratie als Grundlage haben sollte.

Auf dem Berliner ReichsrĂ€tekongress vom 16. bis zum 21. Dezember 1918 entschied sich eine deutliche Mehrheit der Delegierten gegen eine sofortige Sozialisierung (344 zu 98 Stimmen) und fĂŒr frĂŒhestmögliche Wahlen zur Nationalversammlung (ca. 400 zu 50 Stimmen).[1] Gleichwohl hielten der Spartakusbund und ihm nahestehende Gruppen der RĂ€tebewegung, z. B. RevolutionĂ€re Obleute, am Ziel einer RĂ€terepublik fest.

Am 29. Dezember zerbrach die Übergangsregierung am Streit um das Vorgehen Eberts in den Weihnachtsunruhen, bei denen es zu Schießereien mit Toten gekommen war. Daraufhin beauftragte Ebert am 7. Januar 1919 Gustav Noske mit dem militĂ€rischen Schutz seiner Restregierung. Dieser ließ den so genannten Spartakusaufstand gegen die Entmachtung des arbeiterfreundlichen Berliner PolizeiprĂ€sidenten vom 8. bis 10. Januar 1919 mit Hilfe der Reichswehr und Freikorps niederschlagen. Im Verlauf der gegenrevolutionĂ€ren „SĂ€uberungen“ durch diese Truppen wurden Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht am 15. Januar 1919 von Angehörigen der Garde-Kavallerie-SchĂŒtzen-Division ermordet.

Mit der Abteilung I A wurde 1919 auch eine ‚Centrale Staatspolizei‘ (Innennachrichtendienst) gegrĂŒndet.

Weimarer Verfassung

→ Hauptartikel: Weimarer Verfassung

Nach den Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung (Konstituante) am 19. Januar 1919 trat die Weimarer Nationalversammlung am 6. Februar 1919 im Nationaltheater in Weimar zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Weimar war als Tagungsort gewĂ€hlt worden, weil Sicherheit und UnabhĂ€ngigkeit der Volksvertreter aufgrund von Unruhen in der Hauptstadt Berlin nicht gewĂ€hrleistet schienen, und weil man die Stadt der Weimarer Klassik als Signal einer humanitĂ€ren RĂŒckbesinnung nach innen wie nach außen prĂ€sentieren konnte, auch und gerade gegenĂŒber den SiegermĂ€chten des Weltkriegs und den anderen Staaten, die von Januar 1919 an in Paris ĂŒber einen Friedensschluss berieten. Hauptaufgabe der Nationalversammlung war die Schaffung einer Verfassung mit demokratischer Grundordnung.

Maßgeblich verantwortlich fĂŒr den grundlegenden Verfassungsentwurf war der linksliberale spĂ€tere Reichsinnenminister Hugo Preuß. Dieser hatte schon wĂ€hrend des Krieges einen Vorschlag fĂŒr eine demokratisch ĂŒberarbeitete Verfassung des Deutschen Reiches vorgelegt und war deshalb als Gegner des Obrigkeitsstaates und ĂŒberzeugter Demokrat bekannt. In der BegrĂŒndung seines Entwurfs sagte er: „Das deutsche Volk zur sich selbst bestimmenden Nation zu bilden, zum ersten Mal in der deutschen Geschichte den Grundsatz zu verwirklichen: die Staatsgewalt liegt beim Volk, – das ist der Leitgedanke der freistaatlichen deutschen Verfassung von Weimar [
]“

Der Entwurf löste heftig gefĂŒhrte Diskussionen zwischen den verschiedenen politischen Lagern aus, da er eine tiefe ZĂ€sur gegenĂŒber der politischen Ordnung des Kaiserreichs darstellte. Die Verfassung hatte schließlich zwar einen genuin demokratischen Charakter, wurde jedoch von vielen als Kompromissverfassung angesehen, da an der Entwicklung viele Parteien mit gegensĂ€tzlichen Positionen und Interessen beteiligt waren. An die Stelle der politischen Grundentscheidung traten vielfach „dilatorische Formelkompromisse“, die ein Nebeneinander von Programmen und positiven Bestimmungen nach sich zogen, dem die „verschiedenartigsten politischen, sozialen und religiösen Inhalte und Überzeugungen zugrunde liegen“.[2] Der Kompromisscharakter erschwerte zwar vielen die Identifikation mit der Verfassung, gleichwohl erzeugte die Konstitution eine NormativitĂ€t, die am Ende selbst die Nationalsozialisten vor einem offenen Verfassungsbruch zurĂŒckschrecken ließ.

Die Verfassung der Weimarer Republik

Durch die Weimarer Verfassung wurde das Deutsche Reich erstmals eine parlamentarische Demokratie mit in der Verfassung verankerten liberalen und sozialen Grundrechten. Auf der Ebene des Gesamtstaates wurden die Gesetze (Reichsgesetze) vom auf vier Jahre gewĂ€hlten Reichstag beschlossen, bei dem auch das Budgetrecht lag und der den Reichskanzler und jeden Minister durch ein destruktives Misstrauensvotum absetzen konnte. Außer vom Reichstag war der Reichskanzler auch noch vom ReichsprĂ€sidenten abhĂ€ngig, der ihn einsetzen und absetzen konnte. Da der ReichsprĂ€sident eine herausgehobene und machtpolitisch potentiell einflussreiche Position innehatte, wird er in der Literatur oftmals dem Kaiser gleichgestellt, man spricht auch vom „Ersatzkaiser“. Er wurde auf sieben Jahre vom Volk gewĂ€hlt und konnte im Einvernehmen mit dem Reichskanzler Notverordnungen erlassen, durch die sogar Grundrechte zeitweilig außer Kraft gesetzt werden konnten. Selbst der mögliche Widerstand des Reichstags dagegen konnte ggf. ausgeschaltet werden, da der ReichsprĂ€sident ihm gegenĂŒber das Auflösungsrecht hatte. Die Verfassung basierte auf dem Rechtspositivismus, was bedeutet, dass sie der Verfassungsrevision (Art. 76) keine substantiellen Schranken zog. Der fĂŒhrende Verfassungskommentator Gerhard AnschĂŒtz Ă€ußerte dazu: „Auf dem durch Art. 76 geregelten Gesetzgebungswege können VerfassungsrechtsĂ€nderungen jeder Art bewirkt werden: nicht nur minder bedeutsame, mehr durch technische als durch politische ErwĂ€gungen bedingte, sondern auch bedeutsame, einschließlich solcher, die sich auf die rechtliche Natur des föderativ organisierten Reichsganzen (Bundesstaat), die ZustĂ€ndigkeitsverschiebung zwischen Reich und LĂ€ndern, die Staats- und Regierungsform des Reichs und der LĂ€nder (Republik, Demokratie, Wahlrecht, Parlamentarismus, Volksentscheid, Volksbegehren) und andere prinzipielle Fragen (Grundrechte) beziehen. Die durch Art. 76 den hier bezeichneten qualifizierten Mehrheiten ĂŒbertragene verfassungsĂ€ndernde Gewalt ist gegenstĂ€ndlich unbeschrĂ€nkt.“[3]

Am 31. Juli 1919 wurde die Weimarer Verfassung schließlich in ihrer endgĂŒltigen Form von der Nationalversammlung angenommen und vom ReichsprĂ€sidenten Friedrich Ebert am 11. August unterzeichnet. Zum Gedenken an die „Geburtsstunde der Demokratie“ wurde dieser Tag zum Nationalfeiertag bestimmt.

Krisenjahre

Von Anfang an musste sich die junge Republik mit den Angriffen der extremen Rechten und Linken auseinandersetzen. Die Linke warf den Sozialdemokraten wegen ihres Zusammengehens mit den alten Eliten Verrat an den Idealen der Arbeiterbewegung vor; die Rechte machte die AnhĂ€nger der Republik fĂŒr die Niederlage im Ersten Weltkrieg verantwortlich und verunglimpfte sie als „Novemberverbrecher“, nach der Dolchstoßlegende hatten sie das im Felde unbesiegte deutsche Heer mit der Revolution von hinten erdolcht.

Der Kapp-Putsch vom MĂ€rz 1920 stellte die Republik auf eine erste BewĂ€hrungsprobe. Freikorps (welche aufgrund der Forderungen des Versailler Vertrages aufgelöst werden sollten) besetzten unter der FĂŒhrung von General von LĂŒttwitz das Berliner Regierungsviertel und ernannten den ehemaligen preußischen Generallandschaftsdirektor Wolfgang Kapp zum Reichskanzler. Die legale Regierung zog sich zunĂ€chst nach Dresden und anschließend nach Stuttgart zurĂŒck und rief von dort aus zum Generalstreik gegen die Putschisten auf. Der Putsch scheiterte rasch; entscheidend fĂŒr die Niederlage war die Weigerung der MinisterialbĂŒrokratie, den Anordnungen Kapps Folge zu leisten. Die Reichswehr hatte sich demgegenĂŒber abwartend verhalten (Hans von Seeckt: „Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr“). Sie verhielt sich dabei nicht entsprechend dem Ebert-Groener-Pakt. Die Regierung konnte sich der UnterstĂŒtzung durch die Reichswehr nicht sicher sein.

Nahezu gleichzeitig mit dem Kapp-Putsch erschĂŒtterte ein kommunistischer Aufstandsversuch das Ruhrgebiet; er wurde von Reichswehr und Freikorps blutig niedergeschlagen, ebenso weitere AufstĂ€nde in Mitteldeutschland, ThĂŒringen und Hamburg.

Am 16. April 1922 vereinbarten Deutschland und die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (GrĂŒndungsmitglied der Ende des Jahres neu gegrĂŒndeten Sowjetunion) im Vertrag von Rapallo diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen, militĂ€rische Zusammenarbeit und einen Verzicht auf EntschĂ€digungszahlungen. Der Vertrag verĂ€rgerte die WestmĂ€chte, insbesondere Frankreich.

Nachdem am 26. August 1921 der Unterzeichner des Waffenstillstandsabkommens und Finanzminister Matthias Erzberger einem Attentat zum Opfer gefallen war, ermordeten rechtsextreme Offiziere aus der Organisation Consul den fĂŒr den Rapallo-Vertrag verantwortlichen Außenminister Walther Rathenau am 24. Juni 1922. Rathenau war einer der bedeutendsten Politiker beim Aufbau der Weimarer Republik und gleichzeitig eine der wenigen intellektuellen Integrationsfiguren. Der Mordanschlag stĂŒrzte den jungen Staat sowohl innen- als auch außenpolitisch in eine schwere Krise, als Reaktion wurde ein Gesetz zum Schutze der Republik verabschiedet. Sein Ziel, die Ausschaltung der Nachfolgerorganisationen der Freikorps, wurde aber nicht erreicht.

Ein Verzug bei den Reparationszahlungen fĂŒhrte Anfang 1923 zur Ruhrbesetzung, in deren Zusammenhang dann im Rheinland und in der Pfalz separatistische Bewegungen mit der kurzfristigen GrĂŒndung der Rheinischen Republik auftraten. Der von der Regierung ausgerufene passive Widerstand verursachte stark steigende Kosten, die der parteilose Reichskanzler Wilhelm Cuno durch vermehrten Geldumlauf zu decken versuchte. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden der Ruhrbesetzung belief sich auf 3,5 bis 4 Milliarden Goldmark. Der Wert der Papiermark fiel immer schneller.

Am 3. September 1923 stand der Wechselkurs fĂŒr einen US-Dollar noch bei knapp zehn Millionen Mark, Ende des Monats waren es dann schon 160 Millionen Mark. Wenig spĂ€ter kostete ein Dollar Milliarden- und BillionenbetrĂ€ge. Aus der Inflation, die schon wĂ€hrend der Kriegszeit eingesetzt hatte, wurde eine Hyperinflation. Der neue Reichskanzler Gustav Stresemann (DVP) beendete schließlich den passiven Widerstand im Ruhrgebiet und löste das Problem der Inflation durch eine neue WĂ€hrung. Die EinfĂŒhrung der Rentenmark (1 Rentenmark = 1 Billion Papiermark bei 4,20 Rentenmark fĂŒr den Dollar) beendete diese Entwicklung. Zu den Verlierern der Inflation gehörten vor allem die kleinen Sparer und Rentenbezieher. Sachwertbesitzer und Industrielle (wie Hugo Stinnes), die Kredite mit entwertetem Geld zurĂŒckzahlen konnten, profitierten. Auch Landwirte gehörten zu den Gewinnern, da ihre Schulden an Wert verloren (siehe auch: Deutsche Inflation 1914 bis 1923).

Nach der Niederschlagung der MĂŒnchner RĂ€terepublik wurde das Land Bayern zu einem Sammelbecken von rechtskonservativen und nationalsozialistischen KrĂ€ften; von dieser „Ordnungszelle“ aus erstrebten sie die Befreiung Deutschlands vom „marxistischen Chaos“. Das Ende des Widerstandes gegen die Ruhrbesetzung diente der bayerischen Regierung als Vorwand, Gustav Ritter von Kahr zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung zu ernennen. Dieser und der bayerische Wehrkreiskommandeur Otto von Lossow spielten eine zweideutige Rolle im von Adolf Hitler nach italienischem Vorbild geplanten „Marsch auf Berlin“. Als Reaktion auf diesen Putschversuch (Hitler-Ludendorff-Putsch) zur Errichtung einer Rechtsdiktatur, verhĂ€ngte ReichsprĂ€sident Ebert seinerseits den Ausnahmezustand (Art. 48 Abs. 2). General Hans von Seeckt, der Chef der Heeresleitung, der mit Gustav Ritter von Kahr sympathisierte, konnte eine so genannte Reichsexekution (Art. 48 Abs. 1) allerdings verhindern.

Goldene Zwanziger

→ Hauptartikel: Goldene Zwanziger

Trotz aller Spannungen und Konflikte, die die junge Republik zu meistern hatte, schien die Demokratie zunehmend erfolgreich. Die Neuordnung der WĂ€hrung und die im Gefolge des Dawes-Plans ins Land strömenden US-amerikanischen Kredite leiteten eine Phase relativer wirtschaftlicher und politischer Stabilisierung ein, die so genannten Goldenen Zwanziger Jahre. Dazu trug bei, dass Stresemann unter wechselnden Regierungen Außenminister blieb und mit seinem französischen Kollegen Aristide Briand eine erste noch vorsichtige Politik der AnnĂ€herung einleitete. Gleichzeitig versuchte er, schrittweise eine Revision des Versailler Vertrages zu erreichen und Deutschland wieder als gleichberechtigten Partner in die internationale Gemeinschaft zurĂŒck zu fĂŒhren. Die Aufnahme in den Völkerbund und die VertrĂ€ge von Locarno sind als erste Erfolge auf diesem Wege anzusehen. Mit dem Berliner Vertrag, der ein deutsch-sowjetisches Freundschafts- und NeutralitĂ€tsbĂŒndnis darstellte, versuchte der Reichsaußenminister BefĂŒrchtungen ĂŒber eine einseitige deutsche Westbindung entgegenzuwirken. Solche Sorgen hatte es in der Sowjetunion, aber auch in Deutschland selbst gegeben.

Weitere Stationen auf dem Weg der Aussöhnung mit den ehemaligen Kriegsgegnern bildeten die Unterzeichnung des Briand-Kellogg-Pakts, der die Ächtung des Kriegs als Instrument der Politik zum Inhalt hatte, und – trotz erheblicher WiderstĂ€nde von rechter Seite, die in einem Volksbegehren mĂŒndeten – die Annahme des Young-Plans, der eine endgĂŒltige Regelung der Reparationsfrage darstellte und Voraussetzung fĂŒr die vorzeitige RĂ€umung des Rheinlands von alliierter Besatzung war.

Auch der Abschluss von WirtschaftsvertrÀgen mit Ungarn, RumÀnien und Bulgarien im Jahr 1927 stÀrkte das Ansehen der Weimarer Republik im Ausland.

Innenpolitisch gelang es, die republikfeindliche Deutschnationale Volkspartei (DNVP) in die Regierungsverantwortung einzubinden. Bei der Reichstagswahl im Dezember 1924 erhielten die völkischen Parteien mit 0,9 Millionen Stimmen eine Million Stimmen weniger als noch im Mai. Auch die Wahl des greisen Generalfeldmarschalls Paul von Hindenburg 1925 zum ReichsprĂ€sidenten, der sich vor der Wahl die Zustimmung Wilhelms II. holte, wirkte nicht unmittelbar republikgefĂ€hrend, obwohl Hindenburg sich in einem mit nationalistischen und antisozialdemokratischen Argumenten gefĂŒhrten Wahlkampf gegen Wilhelm Marx, den Kandidaten der Weimarer Parteien, durchgesetzt hatte (siehe: ReichsprĂ€sidentenwahl 1925). Die ReichsprĂ€sidentenwahl war notwendig geworden, nachdem 1924 dem bisherigen ReichsprĂ€sidenten Ebert im Dolchstoßprozess vorgeworfen worden war, durch seine Beteiligung an den Streiks wĂ€hrend des Weltkriegs habe er Landesverrat begangen. Ebert ließ deshalb eine BlinddarmentzĂŒndung nicht rechtzeitig behandeln und starb daran. Hindenburgs Wahl war allerdings Ausdruck einer politischen Gewichtsverschiebung nach rechts, was sich unter anderem in der von ihm 1926 erlassenen Flaggenverordnung zeigte, die es deutschen Auslandsvertretungen erlaubte, neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge des Kaiserreichs zu hissen. Auch hatte er sich 1926 gegen den Entwurf eines von der Verfassung angekĂŒndigten AusfĂŒhrungsgesetzes zum Artikel 48 der Verfassung gewandt, welches BeschrĂ€nkungen der prĂ€sidialen Vollmachten herbeigefĂŒhrt hĂ€tte.

Zu einer heftigen Auseinandersetzung kam es 1925 und 1926 um die Behandlung des Vermögens der frĂŒher regierenden FĂŒrstenhĂ€user (siehe: FĂŒrstenenteignung). Dieses Vermögen war bei der Revolution beschlagnahmt, aber nicht enteignet worden. Es kam zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei denen die noch monarchistische Justiz eher auf Seiten der FĂŒrstenhĂ€user stand. Die DDP brachte daraufhin im Reichstag einen Gesetzentwurf ein, der den einzelnen LĂ€ndern die Regelung der Auseinandersetzungen unter Ausschluss des Rechtsweges gestattet hĂ€tte. Die KPD machte daraufhin das erste Mal in der Weimarer Republik von der Möglichkeit Gebrauch, ein Gesetz durch Volksbegehren und Volksentscheid zu erreichen, die SPD schloss sich ihr an. Der Gesetzentwurf der KPD sah eine entschĂ€digungslose Enteignung der FĂŒrstenhĂ€user zu Gunsten BedĂŒrftiger vor. Der Entwurf erhielt beim Volksbegehren mit ĂŒber 12 Millionen Unterschriften, die Zustimmung von fast einem Drittel der Stimmberechtigten. Da der Reichstag den Gesetzesentwurf ablehnte, kam es zu einem Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der Stimmberechtigten benötigt wurde. Bei dem Entscheid scheiterte der Entwurf, da er nur von 36,4 % der Stimmberechtigten (14,46 Mio. Stimmen, Hindenburg hatte bei seiner Wahl 14,66 Mio. Stimmen erhalten) unterstĂŒtzt wurde, allerdings hatten auch nur 1,5 % der WĂ€hler mit Nein gestimmt. Ein Problem bei der Abstimmung war der Aufruf der rechten Parteien zum Wahlboykott, so dass die Wahl nicht mehr geheim war, da man bei einer Stimmabgabe von einer UnterstĂŒtzung des Vorschlags ausgehen konnte. Aus diesem Grund nahmen, vor allem im lĂ€ndlichen Raum, Stimmberechtigte aus Furcht nicht am Volksentscheid teil. Der Volksentscheid fĂŒhrte zu einer Beteiligung großer Bevölkerungsteile an einer wichtigen Entscheidung, aber war auch eine MisstrauenserklĂ€rung an das parlamentarische System und destabilisierte dieses weiter. Auf diesen Effekt zielten spĂ€ter bei ihrem Volksbegehren die rechten Parteien.

Insgesamt waren auch diese Jahre nur eine Phase der relativen, nicht der absoluten Stabilisierung. Auch in diesen Jahren besaßen nur zwei Regierungen eine Mehrheit im Parlament, und die Koalitionen mit Mehrheit waren immer in der Gefahr zu zerbrechen, keine Regierung ĂŒberstand eine komplette Legislaturperiode. Die Parteien fĂŒhlten sich weniger dem Allgemeinwohl als vielmehr ihrer Klientel oder dem eigenen Erfolg verpflichtet. Auch die Weichen fĂŒr die Wirtschaftskrise wurde in diesen Jahren gelegt, da es im Außenhandel ein Ungleichgewicht gab, welches durch kurzfristige Auslandkredite ausgeglichen wurde. Als diese Kredite abgezogen wurden kam es zum Zusammenbruch der Wirtschaft.

Untergang

Alle Hoffnungen auf eine langfristige Stabilisierung der ersten deutschen Demokratie erwiesen sich als vergeblich. Der Tod Gustav Stresemanns im Oktober 1929 markiert den Anfang vom Ende der Weimarer Republik. In der DNVP hatten sich die stramm antirepublikanischen KrĂ€fte um den Medienzaren Alfred Hugenberg durchgesetzt, der zusammen mit Adolf Hitler und Franz Seldte vom Stahlhelm („bewaffneter Arm“ der DNVP) 1929 den Volksentscheid gegen den Young-Plan initiierte. Der Volksentscheid scheiterte zwar, machte aber die Nationalsozialisten in weiten Kreisen des konservativen BĂŒrgertums salonfĂ€hig.

Von entscheidender Bedeutung fĂŒr die Radikalisierung der Politik war schließlich die Weltwirtschaftskrise, die Deutschland sehr viel hĂ€rter traf als andere europĂ€ische Staaten. Nach dem Absturz der Wall Street wurden viele kurzfristige Auslandskredite aus Deutschland abgerufen. Daraufhin brach die deutsche Wirtschaft ein, die ohnehin schon unter geringer internationaler WettbewerbsfĂ€higkeit und einem dadurch hervorgerufenen hohen Handelsbilanzdefizit und den Reparationen zu leiden hatte. Die Krise in der Exportwirtschaft griff schnell auf die Binnenkonjunktur ĂŒber. Durch die einsetzende Massenarbeitslosigkeit verschlechterte sich die soziale und wirtschaftliche Lage dramatisch. Am Ende der Weimarer Republik im Jahr 1933 zĂ€hlte man insgesamt sechs Millionen offizielle Arbeitslose, dies entsprach einer Quote von etwas mehr als 30 %. Nur noch 12 Millionen Menschen arbeiteten regulĂ€r. Viele lebten am Existenzminimum. Dies ging einher mit einer Dauerregierungskrise. Parlament, Regierung und ReichsprĂ€sident arbeiteten mehr gegen- als miteinander. Es kam zu Neuwahlen und Kabinettskrisen in rascher Abfolge, bei denen die radikalen Parteien, allen voran die NSDAP, immer mehr Zulauf erhielten.

Finanzkrise

Der wirtschaftliche Abschwung, in Form einer scharfen Rezession, hatte seinen spektakulĂ€ren Ausgang im Börsenkrach an der Wall Street genommen und sich – gefördert von einem starren WĂ€hrungssystem und verfehlter Politik (z. B. protektionistischen Zollmaßnahmen)- rasch global ausgebreitet. Inmitten dieser prekĂ€ren Situation erschĂŒtterte eine Hiobsbotschaft aus Österreich die Bankenwelt in Europa. Die Creditanstalt – grĂ¶ĂŸte Bank Österreichs und zugleich eine gigantische Holding mit umfangreichem Aktienbesitz – war pleite. Durch direkte und indirekte Beteiligungen hatte sie 60 Prozent der österreichischen Industrie kontrolliert.

Die Nachricht vom unmittelbar bevorstehenden Zusammenbruch der Creditanstalt wurde zu einem entscheidenden Scheidepunkt: Nun regierte die Panik. Die österreichischen Banken wurden von verĂ€ngstigten Sparern gestĂŒrmt. Die Nerven von Anlegern und Investoren lagen blank, und das nicht nur in Österreich. Denn die SchwĂ€chen des Banksystems, die der Creditanstalt zum VerhĂ€ngnis geworden waren, ließen sich in anderen europĂ€ischen LĂ€ndern, insbesondere in Deutschland, nur zu leicht wiedererkennen. Anders als im angelsĂ€chsischen Raum pflegten die Bankiers in Deutschland (sowie im ĂŒbrigen Mittel- und Osteuropa), enge Beziehungen zur Industrie: ĂŒber langfristig vergebene Kredite und Unternehmensbeteiligungen in Form von Aktien. Beides erwies sich als schwerwiegender Fehler in der Krise. An die gegebenen Kredite kam eine Bank, sollte sie plötzlich Geld brauchen, aufgrund der langen Laufzeiten nicht wieder heran. Und Aktien waren in einer allgemeinen Wirtschaftskrise nicht mehr viel wert, so daß die vielen Unternehmensbeteiligungen schwer auf den Bilanzen der Banken lasteten.

EndgĂŒltig zum VerhĂ€ngnis wurde der deutschen Bankenwirtschaft jedoch ihre AbhĂ€ngigkeit vom Ausland (allen voran den Vereinigten Staaten). Dort hatte sie sich mit dem Kapital versorgt, welches sie an Handel und Industrie verlieh. Diese Lösung war verlockend, denn in Deutschland selbst war Kapital nach der Hyperinflation von 1923, welche sĂ€mtliche Sparguthaben wertlos gemacht hatte, knapp. Auf Kapital deutscher Sparer konnte also nicht in ausreichendem Maße zurĂŒckgegriffen werden. Das Ausland sprang ein und fĂŒllte den Banken die Kassen, allerdings war die Erinnerung an das Chaos der Inflation auch bei den auslĂ€ndischen Geldgebern nicht verblasst. Sie blieben vorsichtig und vergaben vor allem kurzfristige, schnell rĂŒckholbare Kredite ins Reich. Damit war im Krisenfall der Notausstieg erheblich vereinfacht.

Die LiquiditĂ€t der deutschen Banken hing also in erheblichem Umfang vom Vertrauen des Auslands ab, welches sich, wĂ€hrend der sich abzeichnenden Weltwirtschaftskrise, als zunehmend fragil erwies. Bereits im September 1930, als sich bei der Reichstagswahl die Stimmen der Nationalsozialisten verzehnfacht hatten, begannen Investoren, beunruhigt ĂŒber eine mögliche politische InstabilitĂ€t, Kapital aus Deutschland abzuziehen. Die Lage verschlimmerte sich, als renommierte deutsche Konzerne in Turbulenzen gerieten. Im Mai 1931, gerade als in Österreich die Krise um die Creditanstalt fĂŒr Panik zu sorgen begann, wurde ruchbar, dass Karstadt in Geldnöten steckte, ebenso die bekannte Nordstern-Versicherung. Karstadt war dabei gewesen, seine Expansion rasch voranzutreiben und finanzierte diese mit Hilfe auslĂ€ndischer Kredite. Die GlĂ€ubiger fragten sich nun besorgt, wie sicher die Banken noch waren, die Karstadt geliehen hatten. Politische Entwicklungen verschreckte die Geldgeber noch weiter. Eine ErklĂ€rung von Reichskanzler BrĂŒning, der, in den Verhandlungen ĂŒber die Reparationszahlungen, die Möglichkeit eines Staatsbankrotts des Reiches andeutete, heizte Anfang Juni 1931 die gefĂ€hrlichen KapitalabflĂŒsse ins Ausland weiter an. FĂŒr den großen Krach fehlte nur noch der Anlass. Den lieferte eine windige Bremer Firma namens Nordwolle – und ihr Partner, die DarmstĂ€dter und Nationalbank, die ihr im großen Stil geliehen hatte. Beide Unternehmen hatten sich mit fragwĂŒrdigen, hochrisikobehafteten Investments verspekuliert. Die Danatbank wurde vom Kollaps der Nordwolle hart getroffen. In der Öffentlichkeit machten erste GerĂŒchte die Runde, dass nun auch eine deutsche Bank in Schwierigkeiten sei. Als der Name der Danatbank fiel, brach der Ansturm der Anleger los. Binnen weniger Tage musste die Bank kapitulieren. Am Montag, den 13. Juli, blieben ihre Schalter geschlossen.

Am vorausgegangenen Wochenende hatten hektische KrisengesprĂ€che zwischen fĂŒhrenden Branchenvertretern und der Reichsregierung ein heilloses Chaos unter den Banken im Reich offenbart. Die Dresdner Bank etwa, die ebenfalls mit Krediten fĂŒr die Nordwolle schwer belastet war, behauptete am 11. Juli 1931 nicht in Gefahr zu sein – drei Tage spĂ€ter war sie am Ende. Die Reichsregierung zog nun die Notbremse. Als am Montag die Banken öffneten und schon nach wenigen Stunden dem Andrang panischer Sparer nicht mehr gewachsen waren, erklĂ€rte die Regierung die folgenden zwei Tage zu Bankfeiertagen: sĂ€mtliche Geldinstitute blieben geschlossen. Danach wurden Abhebungen zunĂ€chst nur fĂŒr dringlichste GeschĂ€fte zugelassen, etwa fĂŒr die Zahlung von GehĂ€ltern. Die Atempause nutzte man, um die am meisten gefĂ€hrdeten Banken mit Geld zu versorgen.

Staatseingriffe

Der Staat verbilligte, unter dem wĂŒsten Protest der Bankiers, Kredite fĂŒr die Wirtschaft und reduzierte per Dekret die Verzinsung laufender Anleihen. Es wurden schĂ€rfere Kontrollen und eine erste Bankenaufsicht eingefĂŒhrt. Der Regierung gelang es, mit großangelegten Interventionen – von der Übernahme großer Banken ĂŒber Umstrukturierungen bis hin zu flankierenden Aufsichtsmaßnahmen – den Kollaps des deutschen Finanzsystems zu verhindern. Womit sie jedoch in der Bevölkerung ihren letzten Kredit verspielt hatte. Gewerkschaften und Kommunisten wetterten gegen die Sozialisierung der Verluste. Eine antikapitalistische Haltung der Bevölkerung war, allein schon durch die wirtschaftliche Krise an sich weit verbreitet, da nun aber das Kabinett sich scheinbar vor allem fĂŒr das Großkapital und die unpopulĂ€ren Banken in die Bresche warf, brachte dies keinerlei Sympathie – im Gegenteil. Auch die Banken rĂŒckten, obwohl der staatliche Eingriff sie letztendlich gerettet hatte, von Reichskanzler BrĂŒning ab. Dessen umsichtige Politik sollte im Nachgang entscheidend zur Gesundung der deutschen Wirtschaft beitragen, welche die Weimarer Republik aber nicht mehr erlebte.

Kabinett BrĂŒning

Im MĂ€rz 1930 zerbrach die von dem Sozialdemokraten Hermann MĂŒller gefĂŒhrte Große Koalition ĂŒber der Frage einer geringfĂŒgigen Beitragserhöhung fĂŒr die Arbeitslosenversicherung. ReichsprĂ€sident Hindenburg ernannte Zentrumspolitiker Heinrich BrĂŒning zum Kanzler. Da das Ernennungsrecht nach Art. 53 WRV beim ReichsprĂ€sidenten lag, war ein PrĂ€sidialkabinett, also eine Minderheitsregierung möglich, die nur auf das Vertrauen des PrĂ€sidenten und dessen Notstandsvollmachten gestĂŒtzt war (gesetzesvertretendes Notverordnungsrecht nach Art. 48 Abs. 2 und Befugnis zur Auflösung des Reichstags nach Art. 25 WRV). Ein solches PrĂ€sidialkabinett wurde unter BrĂŒnings FĂŒhrung etabliert. Zu dieser Entscheidung hatte das Fehlen einer arbeitsfĂ€higen Regierung ebenso beigetragen wie die mangelnde KonsensfĂ€higkeit der Parteien. Dass jedoch tatsĂ€chlich alle VerhandlungsspielrĂ€ume erschöpft waren, wurde bezweifelt. Auch wurden nur die Minister der SPD ausgewechselt, was auf einen vom PrĂ€sidenten gewĂŒnschten und geplanten Schwenk nach Rechts hindeutet.

Die Wahlen vom September 1930 brachten den Nationalsozialisten einen erdrutschartigen Zuwachs: sie konnten ihre Stimmenzahl auf 18,3 Prozent steigern und wurden damit zur zweitstĂ€rksten Partei. Jetzt gab es nicht einmal mehr eine Mehrheit fĂŒr eine Große Koalition im Reichstag, der zunehmend zum Forum fĂŒr die Agitation rechter und linker Gegner der Republik wurde. Unterdessen verschĂ€rfte sich die Wirtschaftskrise weiter. Bei sinkenden Steuereinnahmen und gleichbleibenden Kriegslasten (Reparationen, Kriegsrenten) konnte der Reichshaushalt nur durch massive Steuererhöhungen und LohnkĂŒrzungen ausgeglichen werden. Die Kriegslasten betrugen 1930 insgesamt 47,5 % des ordentlichen Reichshaushalts. Die abbröckelnde Binnennachfrage verstĂ€rkte die Wirtschafts- und Sozialkrise. 1930 verlangten die Arbeitgeber im Bergbau 12,5 Prozent Lohnverzicht von den Arbeitnehmern, was die Gewerkschaften im Herbst des Jahres ablehnten. Am 29. Dezember scheiterten die Tarifverhandlungen. Die Regierung BrĂŒning hatte sich bereits zuvor klar auf die Seite der Arbeitgeber gestellt und drohte mit staatlichen Maßnahmen gegen mögliche ArbeitskĂ€mpfe. Zum 15. Januar 1931 kĂŒndigte der Zechenverband 295.000 Arbeitern, die teilweise zu schlechteren Bedingungen wieder eingestellt werden sollten. Auf Seiten der Gewerkschaften bereitete man sich auf gewaltsame Auseinandersetzungen vor. Die Regierung setzte per Notverordnung eine Schlichtungskommission ein, die Tarife auch gegen den Willen der Tarifparteien festlegen konnte. Am 10. Januar verfĂŒgte diese Kommission eine KĂŒrzung der Löhne um sechs Prozent und eine RĂŒcknahme der MassenkĂŒndigung. Dennoch kam es zu Streiks und Aussperrungen. In den folgenden Monaten wurden die Löhne durch Notverordnungen weiter gekĂŒrzt, was die Not der Bevölkerung vor allem im Ruhrgebiet weiter steigen ließ.

Das Vertrauen in die Demokratie und die Republik sank ungebremst. Die Republik wurde fĂŒr die schlechte Wirtschaftslage verantwortlich gemacht, zumal die Reichsregierung im Verlauf des Jahres 1930 mehrfach neue Steuern erhob, um die Staatsaufgaben erfĂŒllen zu können. Die Rufe nach einem „Starken Mann“, der das Deutsche Reich wieder zu alter GrĂ¶ĂŸe und Ansehen bringen sollte, wurden lauter. Auf diese Forderungen gingen besonders die Nationalsozialisten ein, die mittels gezielter Propaganda und der Konzentration auf die Person Hitlers ein solches Bild der StĂ€rke suggerierten. Sie verstanden es, die Massen durch Großveranstaltungen fĂŒr sich zu gewinnen und nutzten modernste Wahlkampfmittel, z. B. die konsequente Emotionalisierung. Hitlers Angriffe richteten sich gegen alles, was mit dem „Weimarer System“ in Verbindung gebracht wurde – vom Parteiensystem, bestehend aus verschiedenen relativ kleinen Parteien und Splitterparteien bis hin zum eigentlichen demokratisch-parlamentarischen Prinzip. Aber nicht nur der rechte FlĂŒgel Deutschlands erstarkte, sondern auch der linke. Die republik-freundlichen Sozialdemokraten verloren im Gegensatz zu den Liberalen kaum Stimmen, die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) konnte sogar Stimmen gewinnen und wurde zu einer bedeutenden Macht im Parlament und auf der Straße. Denn lĂ€ngst hatte sich der Kampf, ausgehend von den Kampforganisationen der NSDAP (SA) und der KPD (Roter FrontkĂ€mpferbund) auf die Straße verlagert, wo sich teilweise bĂŒrgerkriegsĂ€hnliche Szenen abspielten. Daran hatten selbst die republikanisch gesinnten KrĂ€fte mit einem eigenen Kampfverband, dem sozialdemokratisch dominierten Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold (spĂ€ter Eiserne Front) Anteil. Auch diese chaotischen Gewaltszenen spielten letztlich – obwohl diese oft dafĂŒr verantwortlich waren – den Nationalsozialisten in die HĂ€nde, da Hitler immer hĂ€ufiger als „letzte Karte“ ins Spiel gebracht wurde, der die geordneten VerhĂ€ltnisse wiederherstellen wĂŒrde. Um eine weitere StĂ€rkung der radikalen FlĂŒgelparteien zu verhindern, tolerierte die SPD im Reichstag weitgehend die auf KĂŒrzung der Sozialausgaben basierende Spar- und Deflationspolitik BrĂŒnings, welche aber die wirtschaftliche Krise kurzfristig noch verschĂ€rfte.

Am 11. Oktober 1931 vereinigte sich die nationalistische Rechte zur Harzburger Front. Als Reaktion bildeten die republiktreuen Organisationen unter dem Fahnensymbol der drei Pfeile die Eiserne Front. 1932 standen Wahlen zum Amt des ReichsprĂ€sidenten an. Bezeichnend fĂŒr die Situation der Republik ist, dass keiner der Kandidaten, ThĂ€lmann, Hitler und Hindenburg, ein Demokrat war. Die Parteien der Mitte bis zur SPD unterstĂŒtzten Hindenburg, um einen Erfolg Hitlers zu verhindern. BrĂŒning hatte sich mit seinem Verbot der SA und der Osthilfeverordnung, die von den ostpreußischen Grundbesitzern – zu denen auch Hindenburg gehörte – stark kritisiert wurde, beim ReichsprĂ€sidenten in Misskredit gebracht. Hindenburg nahm ihm zudem ĂŒbel, dass er auf sein Betreiben auch von den AnhĂ€ngern der SPD zum ReichsprĂ€sidenten gewĂ€hlt worden war. Er entzog ihm sein Vertrauen und BrĂŒning, der aufgrund seiner Sparpolitik in der Bevölkerung ohnehin kaum RĂŒckhalt besaß, musste zurĂŒcktreten. Der Kanzler wurde nach eigenem Bekunden „hundert Meter vor dem Ziel“ gestĂŒrzt, da seine Deflationspolitik noch keine Wirkung entfalten konnte. Auch sein Ziel der Gleichberechtigung Deutschlands und der endgĂŒltigen Aufhebung der Reparationen hatte er nicht erreicht.

Siehe auch: Kabinett BrĂŒning I und II

Kabinett von Papen

Sein Nachfolger Franz von Papen ersuchte Hindenburg sofort um Auflösung des Parlaments. Er wollte die UnterstĂŒtzung der Nationalsozialisten und hob dafĂŒr das Verbot der SA wieder auf. Im sechsten Reichstag, der im Juli 1932 gewĂ€hlt wurde, hatten die Nationalsozialisten 230 und die Kommunisten 89 von 608 Mandaten. Die beiden extremen FlĂŒgelparteien hatten damit eine negative Mehrheit erreicht, die jede parlamentarische Arbeit unmöglich machte. Papen löste den gerade erst gewĂ€hlten Reichstag, nach einem mit großer Mehrheit gegen ihn gerichteten Misstrauensvotum, durch eine vorbereitete Order Hindenburgs wieder auf. Am 20. Juli setzte er die Regierung von Preußen ab, die letzte Bastion der Republik. Als Vorwand fĂŒr den „Preußenschlag“, der hĂ€ufig als Staatsstreich bezeichnet wurde, diente das angebliche Versagen der preußischen Polizei am „Altonaer Blutsonntag“ (StraßenkĂ€mpfe zwischen SA und Kommunisten).

Die Neuwahlen vom November desselben Jahres brachten zwar einen RĂŒckgang der Stimmen fĂŒr die NSDAP, aber wiederum keine regierungsfĂ€hige Mehrheit. Papen trat zurĂŒck, nachdem ihm klar geworden war, dass er die UnterstĂŒtzung der Reichswehr bei der Absicherung einer Diktaturregierung nicht besaß. Zudem hatte es der Reichstag aufgrund eines Verfahrensfehlers Papens geschafft, ihm rechtlich wirkungslos aber öffentlichkeitswirksam das Misstrauen auszusprechen. Aufgrund der fehlenden UnterstĂŒtzung des Reichswehrministers Kurt von Schleicher, die im Zuge einer militĂ€rischen Simulation eines möglichen Aufstandes (dem „Planspiel Ott“) sichtbar geworden war, verweigerte Hindenburg die geforderte Auflösung des Reichstags ohne Festsetzung von Neuwahlen. Diese Ausschaltung des Parlaments, gestĂŒtzt auf das Argument des Staatsnotstands, hĂ€tte einen offensichtlichen Verfassungsbruch dargestellt.

Siehe auch: Kabinett Papen

Kabinett von Schleicher

Papens Nachfolger wurde General Kurt von Schleicher, der bis dahin im Hintergrund die FĂ€den gezogen hatte und fĂŒr Papens Sturz verantwortlich war. Doch auch sein Konzept, einen Ausweg aus der Krise zu finden, scheiterte. Er hatte eine breite „Querfront“ von den Gewerkschaften bis zum linken FlĂŒgel der NSDAP um Gregor Strasser erstrebt. Anders als Papen setzte er nicht auf restaurative Verfassungsreformen, sondern auf sozialen Ausgleich. Am 28. Januar 1933 musste auch Schleicher zurĂŒcktreten, nachdem er zuletzt selbst von Hindenburg erfolglos die Ausrufung des Staatsnotstands, nach dem er aber vermutlich im Gegensatz zu Papen wieder zur Demokratie zurĂŒckkehren wollte, gefordert hatte. Schleicher selbst war kein Demokrat, sein VerhĂ€ltnis zur NSDAP wandelte sich mehrmals, zuletzt empfahl er Hindenburg ein Kabinett unter Hitler.[4] Schleichers dringliche Bitte um Order zur Auflösung des Reichstags und Proklamation des Staatsnotstandes grĂŒndete sich in der Tatsache, dass in der nĂ€chsten Sitzung am 31. Januar 1933 ein sicheres Misstrauensvotum drohte. Hindenburg lehnte sein Begehren um Zusage der Auflösung mit folgenden Worten ab:

„Das kann ich bei der gegebenen Lage nicht. Ich erkenne dankbar an, daß sie versucht haben die Nationalsozialisten fĂŒr sich zu gewinnen und eine Reichstagsmehrheit zu schaffen. Es ist leider nicht gelungen und es mĂŒssen daher nun andere Möglichkeiten versucht werden.“[5]

Siehe auch: Kabinett Schleicher

MachtĂŒbernahme der NSDAP

Schleicher konnte nicht wissen, dass ausgerechnet er, Meister der Intrigen, nun selbst Opfer einer Intrige geworden war: Schon am 4. Januar 1933 hatte sich sein ehemaliger SchĂŒtzling Franz von Papen mit Hitler zu Geheimverhandlungen im Privathaus des Kölner Bankiers Kurt von Schröder getroffen (Treffen Papens mit Hitler im Haus des Bankiers Schröder). Diesem GesprĂ€ch folgten weitere, zuletzt auch unter Anwesenheit des StaatssekretĂ€rs des ReichsprĂ€sidenten Otto Meißner und dem Sohn des ReichsprĂ€sidenten Oskar von Hindenburg, beides einflussreiche Berater in der Kamarilla des greisen Paul von Hindenburg. Sie vereinbarten eine Koalitionsregierung aus Deutschnationalen und NSDAP, der außer Hitler nur zwei weitere Nationalsozialisten, nĂ€mlich Wilhelm Frick als Innenminister und Hermann Göring als Minister ohne GeschĂ€ftsbereich und kommissarischer preußischer Innenminister, angehören sollten. Papen selbst war als Vizekanzler und Reichskommissar fĂŒr Preußen vorgesehen.

Der 86-jĂ€hrige ReichsprĂ€sident, der sich lange gegen eine Kanzlerschaft des „böhmischen Gefreiten“ Hitler gestrĂ€ubt hatte, konnte mit dem Hinweis, dass ein von einer konservativen Kabinettsmehrheit „eingerahmter“ NSDAP-FĂŒhrer nur eine geringe Gefahr bedeute, beruhigt werden. Der Glaube, Hitler als Kanzler kontrollieren zu können, sollte sich aber als folgenschwerer Fehler herausstellen. Ein weiteres zentrales Argument fĂŒr Hindenburg war die formale VerfassungskonformitĂ€t der Lösung Hitler. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bedeutete faktisch das Ende der Weimarer Republik – auch wenn die Weimarer Verfassung formal nie außer Kraft gesetzt wurde. Die Reichstagsbrandverordnung und das ErmĂ€chtigungsgesetz fĂŒhrten direkt in die Diktatur des Nationalsozialismus.

In der Geschichtsforschung wird allgemein die ZĂ€sur des 30. Januar 1933 als Ende der Weimarer Republik angenommen. Anzumerken ist, dass zu diesem Zeitpunkt, und auch noch im folgenden Jahr, bis zum Tod Hindenburgs, formal das Rechts- und PrĂ€sidialregierungssystem der Jahre zuvor galt. Bemerkenswert auch, dass ReichsprĂ€sident Paul von Hindenburg fĂŒr den Fall seiner Abwesenheit dem Vizekanzler Franz von Papen eine Vollmacht zur AusĂŒbung des prĂ€sidialen Vetorechts gegen Hitler ĂŒbergeben hatte. Dieser setzte sie nie ein.

Die Diskussion, ob die Weimarer Republik bis zum 30. Januar 1933, bis zum ErmĂ€chtigungsgesetz am 23. MĂ€rz 1933, bis zum Tod Hindenburgs am 2. August 1934, zur Volksabstimmung am 19. August 1934, oder – aufgrund der Tatsache, dass die Weimarer Verfassung nie aufgehoben, sondern nur per Notstandsgesetz außer Kraft gesetzt war – sogar de jure bis 1945 bestand, wird oftmals stark polemisch gefĂŒhrt, und fĂŒhrt im Allgemeinen ins Leere. Ob die Reichstagswahlen am 5. MĂ€rz 1933 und die Volksabstimmung am 19. August 1934 demokratischen MaßstĂ€ben genĂŒgen, ist umstritten.[6] Das PhĂ€nomen des Scheiterns der ersten deutschen Demokratie in der Weimarer Republik, des Erstarkens der Nationalsozialisten, der MachtĂŒbergabe/-ĂŒbernahme/-ergreifung an/durch Hitler kann sicher nur im vollstĂ€ndigen Zusammenhang begriffen werden.

Ursachen des Scheiterns

Alle ErklĂ€rungsmodelle, die sich auf einen einzelnen Grund fĂŒr das Scheitern der Weimarer Republik beschrĂ€nken, greifen zu kurz: Weder waren es allein institutionelle MĂ€ngel der Weimarer Verfassung noch die Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er / Anfang der 1930er Jahre und das Elend der Massenarbeitslosigkeit, das breite WĂ€hlerschichten den Nationalsozialisten in die Arme trieb, noch kommt die versĂ€umte Demokratisierung von Justiz, Verwaltung und MilitĂ€r als alleinige Ursache in Frage. Das Scheitern lĂ€sst sich auch nicht ausschließlich am persönlichen Versagen Einzelner oder an der charismatischen Anziehungskraft der „FĂŒhrerfigur“ Hitler festmachen: Hitler und die Nationalsozialisten hatten um die Jahreswende 1932/33 den Zenit der WĂ€hlerzustimmung bereits ĂŒberschritten. Gescheitert ist die erste deutsche Republik an einem ganzen BĂŒndel von Ursachen und deren unglĂŒcklicher VerschrĂ€nkung, daher spricht man auch – wenn man nach GrĂŒnden fĂŒr das Scheitern sucht – von einem „multikausalen ErklĂ€rungsversuch“.
Bis zuletzt war der Weg in die Diktatur nicht zwangslĂ€ufig. Allerdings stellt die Forschung den politischen Hauptakteuren in der letzten Phase der Weimarer Republik ein ĂŒberwiegend negatives Zeugnis aus. Teils verblendet durch eigenen Ehrgeiz und SelbstĂŒberschĂ€tzung, teils aus unzureichender politischer UrteilsfĂ€higkeit ebneten sie Hitler den Weg an die Macht. Aber auch die Verteidiger der Republik boten letztlich keine zugkrĂ€ftigen Alternativen.

Nach der Ernennung Hitlers konnten sich die demokratischen Parteien nicht auf ein gemeinsames, entschlossenes Vorgehen einigen – selbst innerhalb des Zentrums wurde teilweise eine Koalition mit der NSDAP erwogen. Kurt von Schleicher wiederum hatte es versĂ€umt, dem ReichsprĂ€sidenten Alternativen zu einer verfassungswidrigen Verschiebung von Neuwahlen zu unterbreiten. So wĂ€re es fĂŒr sein Kabinett z. B. möglich gewesen, auch nach einem Misstrauensvotum als geschĂ€ftsfĂŒhrende Regierung im Amt zu bleiben. Das Misstrauensvotum hĂ€tte mit Verweis auf die UnfĂ€higkeit der Antragssteller zur Bildung einer regierungsfĂ€higen Mehrheit ignoriert werden können, was die Regierungsablösung an ein „konstruktiven Misstrauensvotums“ des Reichstags gebunden hĂ€tte, auch wenn die Weimarer Verfassung das noch nicht vorsah. Das Konzept eines konstruktiven Misstrauensvotums lag seit 1927 vor, und eine entsprechende Argumentation gegenĂŒber Hindenburg war Schleicher seitens seiner Berater nahegelegt worden.

Die von Heinrich August Winkler und anderen Historikern der Gegenwart bekannte These, die „Weimar“ auf die Formel einer „Demokratie ohne Demokraten“ bringt, ist zweifellos die vereinfachende Zuspitzung eines Problems. Sie trifft jedoch durchaus auf viele damalige FĂŒhrungskrĂ€fte in Staat, Wirtschaft und Verwaltung zu, darĂŒber hinaus auch auf große Teile der Parteien und der WĂ€hler. Die Neigung, die Demokratie ihren Feinden preiszugeben, war damals eine weit verbreitete Grundeinstellung in der deutschen Bevölkerung, von der die Nationalsozialisten profitierten.

Hitler wurde zu einer Zeit Reichskanzler, als seine Partei aufgrund innerer Spannungen nach mehreren vergeblichen AnlĂ€ufen in einer ernsten Krise war. Was die Nationalsozialisten als „Machtergreifung“ bezeichneten, um damit StĂ€rke zu suggerieren, war in dieser Perspektive eher eine Art MachtĂŒbergabe in letzter Stunde. Eine Verkettung von UmstĂ€nden bescherte ihnen die Macht.

Der Sozialhistoriker Detlef J. Peukert fĂŒhrt das Scheitern der Weimarer Republik auf „vier zerstörerische Prozesse“ zurĂŒck, „die einzeln wohl hĂ€tten gemeistert werden können“:

GrĂŒnde fĂŒr das Scheitern der Weimarer Republik
Antidemokratisches Denken Fehlen einer demokratischen Tradition
Demokratie als Auflage / Fremdes
antidemokratische FĂŒhrungsschicht (Verwaltung, Heer, Justiz)
Kommunistenfurcht
durch Auflagen des Versailler Vertrages
Spaltung der Arbeiterbewegung falsches Feindbild
UnterschÀtzung der Nationalsozialisten
StrukturschwÀche der politischen Ordnung / Regierung werteneutrale Verfassung
Grundprinzipien durchmischt
SchwÀche des Parlaments
reines VerhÀltniswahlrecht
Notverordnungspolitik schaltet Parlament aus
Macht des ReichsprÀsidenten
Versailler Vertrag fehlgeschlagene Revisionspolitik
Verleumdungen der NSDAP
Reparationen
ökonomische Krise Weltwirtschaftskrise
Arbeitslosigkeit
ĂŒberforderte Sicherungssysteme des Staates
sozialer Abstieg
NSDAP UnterschÀtzung der NSDAP
massive Propaganda / Agitation der NSDAP

1. Destabilisierung: Die Basiskompromisse aus der GrĂŒndungszeit hĂ€tten zu ihrer Ausgestaltung breiterer HandlungsspielrĂ€ume der politisch Verantwortlichen bedurft. Durch die wirtschaftliche und soziale Dauerkrise wurde diese Handlungsfreiheit aber eingeengt, fĂŒhrte die sozioökonomische Strukturkrise (zugespitzt in der Weltwirtschaftskrise) zu einer Destabilisierung des politischen und sozialen Systems der Republik.

2. Legitimationsverlust: Die allmĂ€hliche und kontinuierliche ZurĂŒcknahme der Basiskompromisse trug zum Legitimationsverlust der neuen Ordnung bei. (z. B. Abbau des Sozialstaats, der in dieser Form in der Novemberrevolution als Kompromiss zwischen Kapital und Arbeit begrĂŒndet worden war (Stinnes-Legien-Abkommen der ZAG)).

3. Politik der autoritÀren Wende: Die alten republikfeindlichen Eliten zerstörten willentlich die angeschlagenen parlamentarisch-demokratischen Institutionen, um einen obrigkeitlichen Staat zu (re-)installieren. Dies war ein gemeineuropÀisches PhÀnomen der 30er Jahre, in Deutschland gab es aber zwei Besonderheiten:

  • Nirgendwo sonst waren die alten Werte des Kaiserreichs und die neuen republikanischen Werte zugleich so erschĂŒttert worden wie im Nachkriegsdeutschland. Dies verringerte die Möglichkeiten eines liberal-konservativen Kompromisses.
  • Nirgendwo sonst war die Öffentlichkeit so weitgehend politisiert und radikalisiert worden wie hier. Dadurch war an eine stabile Regierung ohne breite Mehrheit nicht zu denken.

4. zunehmender Einfluss der extremistischen Parteien NSDAP und KPD: Die NS-Bewegung konnte angesichts der Krise der Jahre 1930 bis 1933 die ganze Dynamik einer totalitĂ€ren Integrationspartei entfalten. Sie konnte sich zum Sprecher der KrisenĂ€ngste eines guten Drittels aller Deutschen machen. Aber allein hĂ€tte sie die Republik nicht stĂŒrzen können. Da die republikfeindlichen Parteien NSDAP, DNVP und KPD seit der Wahl im Juli 1932 zusammen deutlich mehr als 50 % der Reichstagsabgeordneten stellten, war es fortan nicht mehr möglich, eine parlamentarisch-demokratische Mehrheitskoalition zu bilden.

Religion

Im dritten Abschnitt der Weimarer Verfassung wurde unter anderem auf eine Staatskirche verzichtet; damit war das bis dahin noch geltende „landesherrliche Kirchenregiment“ abgeschafft, nachdem der Landesherr TrĂ€ger der Regierungsgewalt in der evangelischen Landeskirche war.

Kunst und Kultur in der Weimarer Zeit

Kulturell war die Zeit der Weimarer Republik eine der schöpferischsten und experimentierfreudigsten Epochen der deutschen Geschichte. Waren die Anfangsjahre jedoch noch geprĂ€gt vom Geist des spĂ€ten Expressionismus in Malerei und Literatur, dominierte im besten JahrfĂŒnft die Neue Sachlichkeit, die wiederum von einem sozialkritischen Realismus zur Zeit der Weltwirtschaftskrise abgelöst wurde. Autoren wie Bertolt Brecht, Alfred Döblin, Lion Feuchtwanger, Erich KĂ€stner, Thomas und Heinrich Mann, Carl von Ossietzky, Erich Maria Remarque, Kurt Tucholsky, Franz Werfel, Arnold Zweig und Stefan Zweig schrieben Weltliteratur.

Der Film entwickelte sich zum Massenmedium und setzte mit dem Cabinet des Dr. Caligari und Metropolis kĂŒnstlerische Akzente. Mit scharfer Beobachtungsgabe thematisierte der Schriftsteller Heinrich Eduard Jacob – zwischen 1927 bis 1933 Wiener Leiter des „MitteleuropĂ€ischen BĂŒros“ des Berliner Tageblatts – in seinem Roman Blut und Zelluloid (1929) den italienischen Faschismus und die Auswirkungen von Hetzfilmen auf die Gesellschaft, was sich kurze Zeit spĂ€ter so verhĂ€ngnisvoll fĂŒr Deutschland auswirken sollte.

Der durch Walter Gropius in Weimar begrĂŒndete Bauhausstil wurde zu einem der bedeutendsten Architekturstile des 20. Jahrhunderts. Stellvertretend fĂŒr viele KĂŒnstler sei George Grosz genannt, der mit seinen Ă€tzend satirischen Darstellungen von Bourgeoisie, Justiz und MilitĂ€r (zum Beispiel StĂŒtzen der Gesellschaft, 1926) die sozialen MissstĂ€nde der Weimarer Republik anprangerte.

Siehe auch: Literatur der Weimarer Republik

Gesellschaft

Mit der GrĂŒndung der Weimarer Republik erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. An den Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung beteiligten sich 78 Prozent der wahlberechtigten Frauen, 9,6 Prozent der Abgeordneten waren weiblich. Frauen blieben aber auch in den zwanziger Jahren in allen Parteien weiterhin unterreprĂ€sentiert und waren kaum in hohen ParteiĂ€mtern vertreten.

Beamtentum und Justiz

Wie bei der Reichswehr fanden auch in der Verwaltung und in der Justiz keine demokratischen Reformen statt. In der Weimarer Verfassung wurde allen Beamten die „Freiheit ihrer politischen Gesinnung“ und ihre „wohlerworbenen Rechte“ garantiert, Richter erhielten einen noch stĂ€rkeren Schutz wie die Unabsetzbarkeit. Zur Zeit der Monarchie war bei den Beamten allgemein und auch bei den Richtern bei der Ausbildung und bei der Einstellung auf ihre politische Gesinnung geachtet worden, weshalb sie mehrheitlich rechter Gesinnung waren. Speziell die Linken, deren AnhĂ€nger zur Kaiserzeit keine wichtigen Posten ĂŒbernehmen konnten, setzten sich besonders fĂŒr die Freiheit der politischen Gesinnung ein. Eine von den linken Parteien gewollte Wahl der Richter durch das Volk kam nicht zustande, da man die Justiz nicht in die Politik hineinziehen wollte. Der wichtigste Grund gegen Reformen bei den Beamten war die Notwendigkeit einer funktionierenden Verwaltung am Ende des Krieges, um beispielsweise die Soldaten zurĂŒck nach Deutschland zu holen. Ein weiterer Grund war fĂŒr die bĂŒrgerlichen Parteien, mit der rechten Beamtenschaft eine weitergehende sozialistische Revolution zu verhindern. Die Beamten mussten einen Eid auf die Verfassung leisten, und sie fĂŒhlten sich zwar dem Staat gegenĂŒber verpflichtet, nicht aber der Republik.

Die politische Einstellung der Justiz kann man deutlich in ihren Urteilen erkennen, zum ersten Mal bei der MĂŒnchner RĂ€terepublik und beim Kapp-Putsch. WĂ€hrend linke StraftĂ€ter mit enormer HĂ€rte behandelt wurden, kam es bei rechten StraftĂ€tern sehr selten ĂŒberhaupt zu Anklagen oder Strafen, die auch sehr viel milder ausfielen. Adolf Hitler erhielt fĂŒr seinen Putschversuch nur die gesetzliche Mindeststrafe und konnte den Prozess als Propagandaveranstaltung nutzen – die Weimarer Justiz war auf dem rechten Auge blind. Die Blindheit betraf nicht nur die Richter sondern auch die Strafverfolgungsbehörden. Ein spĂ€terer Reichsanwalt hatte unter anderem wichtige Spuren des Mordes an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg nicht aufgenommen und die Ermittlungen auch anderweitig behindert. Gustav Noske (SPD), der erste Reichswehrminister der Weimarer Republik, verhinderte, dass der Prozess gegen Waldemar Pabst, der die Morde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zu verantworten hatte, in die Revision ging. Der Prozess wurde eingestellt; nur einige der untergeordneten Beteiligten erhielten geringfĂŒgige Bußgelder oder minimale Haftstrafen, die zudem ausgesetzt wurden. Die Einseitigkeit der Justiz wurde bereits 1921 von Emil Julius Gumbel belegt, aber es kam zu keinen wirksamen Reformen. Die Gerichte fĂŒhlten sich oft nicht dem Gesetz, sondern dem Staat und dem Kampf gegen den Kommunismus verpflichtet.

Die Blindheit galt auch fĂŒr die massenwirksame Propaganda, die nicht nur von den Rechtsextremen selbst ausging, sondern von einer Vielzahl „bĂŒrgerlicher“ Medien geteilt und mitgetragen wurde. Die Demokraten in der Verwaltung der Weimarer Republik wurden zum Teil systematisch verunglimpft: so z. B. der Berliner PolizeiprĂ€sident Bernhard Weiß, der als einer der wenigen standhaften Beamten regelmĂ€ĂŸig gegen RechtsbrĂŒche von Hitlers SA vorging. Diese „Sturmabteilung“ hatte Ernst Röhm 1921 als „Schutztruppe“ der NSDAP gegrĂŒndet. Die Bildung solcher paramilitĂ€rischen VerbĂ€nde wurde ebenfalls von den Behörden geduldet: Die SA begleitete die Versammlungen und Kundgebungen ihrer Partei und begann auch bei anderen Parteiversammlungen immer wieder Straßen- und Saalschlachten, um sich systematisch auf den Tag der „Machtergreifung“ vorzubereiten.

Die Justiz spielte auch eine wichtige Rolle am Ende der Republik. Adolf Hitler erhielt nach seinem Putsch nur eine geringe Strafe und kam bald wieder frei. Die Verhandlungen durften zur Hetze und zur Verbreitung von Propaganda missbraucht werden. In der UrteilsbegrĂŒndung wurde der Verzicht auf eine Ausweisung Hitlers, die nach dem Republikschutzgesetz angebracht war, damit begrĂŒndet, dass „auf einen Mann, der so deutsch denkt und fĂŒhlt wie Hitler [
] die Vorschrift [
] des Republikschutzgesetzes [
] keine Anwendung finden“ kann. Der ReichsprĂ€sident Friedrich Ebert starb an einer verschleppten BlinddarmentzĂŒndung, die er aufgrund einer Anklage wegen Hochverrats nicht rechtzeitig hatte behandeln lassen. Im so genannten WeltbĂŒhne-Prozess wurden die Journalisten Carl von Ossietzky und Walter Kreiser wegen Spionage zu 18 Monaten Haft verurteilt, weil in der Zeitschrift auf die geheime AufrĂŒstung der Reichswehr aufmerksam gemacht worden war.

Reichswehr

→ Hauptartikel: Reichswehr

Der Oberbefehlshaber der Reichswehr war der ReichsprĂ€sident. Nach dem Versailler Vertrag war ihre GrĂ¶ĂŸe und AusrĂŒstung beschrĂ€nkt. Die Reichswehr wurde ein Staat im Staate, der sich nach außen hin abschottete, sie wurde nicht zu einer Streitmacht der Republik. Zwar beschloss sie im Ebert-Groener-BĂŒndnis die Regierung im „gemeinsamen Kampf gegen den Bolschewismus“ zu unterstĂŒtzen. Dennoch war sie fĂŒr die junge Republik eher eine Last, da die konservativen StreitkrĂ€fte des Kaiserreichs nicht entlassen wurden und auch keine demokratische Reformen stattfanden. Sie unterstĂŒtzte den Kampf gegen linke Gruppen und war vaterlandstreu, beim Kapp-Putsch war sie nicht bereit einzugreifen. Nach der MachtĂŒbernahme akzeptierte sie Hitler widerstandslos.

Politik

Verglichen mit der lĂ€ngsten Zeit des Kaiserreiches regierten die Kabinette in der Weimarer Zeit eher kurz; die wenigsten verfĂŒgten ĂŒber eine parlamentarische Mehrheit. Als „Weimarer Koalition“ oder „Weimarer Parteien“, die uneingeschrĂ€nkt zur Republik standen, bezeichnet man:

  • die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die allerdings am linken Rand (vor allem nach der Wiedervereinigung mit der USPD 1922) auch BefĂŒrworter einer „sozialistischen Republik“ beherbergte;
  • die „bĂŒrgerlichen Parteien der Mitte“, nĂ€mlich das katholische Zentrum und die liberale Deutsche Demokratische Partei (DDP). Allerdings fand eine Verfassungsreform mit StĂ€rkung der Exekutive oder des ReichsprĂ€sidenten AnhĂ€nger bis weit in die Mitte dieser Parteien.

Ein typisches Kabinett der Weimarer Zeit war ein Minderheitskabinett aus Zentrum, DDP und der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP). Da zum effektiven Regieren Gesetze nötig sind, haben die Regierungen aus Zentrum und DDP (und seit 1921 DVP)

  • sich durch die SPD oder durch rechte Parteien wie die DNVP parlamentarisch tolerieren lassen;
  • teilweise durch Einbezug der SPD (1923, 1928-30) oder der konservativen DNVP (1925, 1927/28) eine parlamentarische Mehrheit erlangt, zumindest theoretisch;
  • mit ErmĂ€chtigungsgesetzen regiert: der Reichstag erlaubte dabei der Regierung fĂŒr einen begrenzten Zeitraum, selbst Gesetze zu erlassen (nur in der Zeit von ReichsprĂ€sident Friedrich Ebert und dann 1933);
  • seit 1930 (unter Reichskanzler Heinrich BrĂŒning) statt mit Gesetzen mit „Notverordnungen des ReichsprĂ€sidenten“ regiert (nach Art. 48 der Weimarer Verfassung); dennoch bedurfte es der UnterstĂŒtzung durch die SPD, die mit ihren Stimmen im Reichstag unterband, dass der Reichstag die Notverordnungen aufhob.

Als im Juni 1932 der ehemalige Zentrumsmann Franz von Papen Reichskanzler wurde, waren Zentrum und DDP nicht mehr im Kabinett vertreten: Ihm gehörten, neben acht Parteilosen, nur noch zwei DNVP-Minister an. Ähnlich stand es mit dem Kabinett Schleichers (Dezember 1932/Januar 1933).

Parteien der Weimarer Republik

→ Hauptartikel: Geschichte der Parteien in Deutschland

Die politischen Parteien stammten grĂ¶ĂŸtenteils noch aus der Kaiserzeit, auch wenn die meisten ihren Namen geĂ€ndert hatten. Entgegen einer weitverbreiteten Irrmeinung ist die Zahl der im Parlament vertretenen Parteien ungefĂ€hr gleich geblieben: Unter dem absoluten Mehrheitswahlrecht der Kaiserzeit waren es durchschnittlich 13,8 Parteien, in der Weimarer Republik 14,4. Zwar gab es beispielsweise im Reichstag keine Parteien von Polen, DĂ€nen und ElsĂ€ssern mehr, aber weiterhin eine hannoversche, zusĂ€tzlich eine oder zwei bayerische Parteien sowie Splitterparteien des Mittelstands wie die Wirtschaftspartei.

Bereits im Kaiserreich hatten die Parteien, ĂŒber die Gesetzgebung des Reichstages, einen großen Einfluss auf die Politik gehabt. Aber in der Weimarer Zeit mussten sie zusĂ€tzlich in der Lage sein, Koalitionsregierungen zu bilden (und Kandidaten fĂŒr die ReichsprĂ€sidentschaft zu stellen); das wĂ€re ihnen bereits im Kaiserreich schwer gefallen und hat tatsĂ€chlich die Durchsetzung des parlamentarischen Regierungssystems vor 1918 verhindert.

Anders als in der Bundesrepublik gab es damals noch keinen verfassungspolitischen Auftrag der Parteien und auch kein Parteiengesetz. Parteien waren rechtlich gesehen Vereine.

Geht man im Parteienspektrum von links nach rechts, gab es in der Weimarer Zeit folgende Parteien von Bedeutung:


Reichskanzler der Weimarer Republik

ReichsprÀsidenten

Der erste ReichsprĂ€sident, Friedrich Ebert, amtierte von 1919 bis 1925. Er war zunĂ€chst von der Nationalversammlung eingesetzt worden, danach wurde sein Mandat mehrmals verlĂ€ngert. Die erste verfassungsmĂ€ĂŸige Wahl zum ReichsprĂ€sidenten fand 1925 statt, gewĂ€hlt wurde der parteilose Weltkriegsfeldmarschall Paul von Hindenburg. 1932 wurde Hindenburg wiedergewĂ€hlt; er verstarb 1934. Statt verfassungsgemĂ€ĂŸ den ReichsprĂ€sidenten neu wĂ€hlen zu lassen, ernannte Reichskanzler Adolf Hitler sich selbst zum FĂŒhrer und Reichskanzler.

Reichskanzler

Die Reichskanzler im Kaiserreich hatten noch keiner Partei angehört; erstmals wurde 1917 ein Vertreter der Zentrumspartei Reichskanzler. Vom November 1918 bis zur Reichstagswahl 1920 gehörten die Regierungschefs der SPD an. Von 1920 bis 1932 stellte das Zentrum fast alle Reichskanzler, mit Ausnahme eines Sozialdemokraten, eines Liberalen und zweier Parteiloser. Nach zwei weiteren parteilosen Kanzlern ĂŒbernahm Adolf Hitler von der NSDAP das Amt am 30. Januar 1933, das er bis zu seinem Tod 1945 behielt.

Territoriale Gliederung

Das Deutsche Reich bestand zwischen 1920 und 1929 aus 18 LĂ€ndern, die ihre Wurzeln in den Gliedstaaten des Deutschen Kaiserreichs hatten. Lediglich das Land ThĂŒringen war 1920 aus den so genannten „ThĂŒringischen Staaten“ neu gebildet worden. 1929 verlor Waldeck seine EigenstĂ€ndigkeit und wurde preußisch. Im „Dritten Reich“ wurden 1934 Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zum Land Mecklenburg vereinigt; 1937 wurde LĂŒbeck ein Teil Preußens.

Die folgende Aufstellung enthÀlt statistische Angaben von 1925:[7]

Land FlĂ€che (kmÂČ) Einwohner Einw./kmÂČ Hauptstadt
Freistaat Anhalt 2.313,58 351.045 143 Dessau
Republik Baden 15.069,87 2.312.500 153 Karlsruhe
Freistaat Bayern 75.996,47 7.379.600 97 MĂŒnchen
Freistaat Braunschweig 3.672,05 501.875 137 Braunschweig
Freie Hansestadt Bremen 257,32 338.846 1.322 Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg 415,26 1.132.523 2.775 Hamburg
Volksstaat Hessen 7.691,93 1.347.279 167 Darmstadt
Freistaat Lippe 1.215,16 163.648 135 Detmold
Freie und Hansestadt LĂŒbeck 297,71 127.971 430 LĂŒbeck
Freistaat Mecklenburg-Schwerin 13.126,92 674.045 51 Schwerin
Freistaat Mecklenburg-Strelitz 2.929,50 110.269 38 Neustrelitz
Freistaat Oldenburg 6.423,98 545.172 85 Oldenburg
Freistaat Preußen 291.639,93 38.120.170 131 Berlin
Freistaat Sachsen 14.986,31 4.992.320 333 Dresden
Freistaat Schaumburg-Lippe 340,30 48.046 141 BĂŒckeburg
Land ThĂŒringen 11.176,78 1.607.329 137 Weimar
Freistaat Waldeck 1055,43 55.816 53 Arolsen
Freier Volksstaat WĂŒrttemberg 19.507,63 2.580.235 132 Stuttgart
Deutsches Reich 468.116,13 62.410.619 134 Berlin
Saargebiet[8] 1.910,49 768.000 402 SaarbrĂŒcken

Siehe auch

Literatur

Gesamtdarstellungen
  • Ursula BĂŒttner: Weimar. Die ĂŒberforderte Republik. Stuttgart 2008. ISBN 978-3608943085 (ausfĂŒhrliche Gesamtdarstellung auf dem neuesten Forschungsstand)
  • Eberhard Kolb: Die Weimarer Republik. MĂŒnchen 2002(6). Sehr gute Gesamtdarstellung mit Grundproblemen und Tendenzen der Forschung sowie ausfĂŒhrlicher Darstellung der Quellen- und Literaturlage aus der Reihe Oldenbourg Grundriss der Geschichte
  • Peter Longerich: Deutschland 1918–1933: Die Weimarer Republik. Handbuch zur Geschichte, Hannover 1995, ISBN 3-7716-2208-5.
  • Horst Möller: Die Weimarer Republik. Eine unvollendete Demokratie. MĂŒnchen 2004(7).
  • Hans Mommsen: Aufstieg und Untergang der Republik von Weimar 1918–1933. Berlin 1998, ISBN 3-548-26508-1.
  • Detlef J. Peukert: Die Weimarer Republik. Krisenjahre der klassischen Moderne. Frankfurt am Main 1987.
  • Hagen Schulze: Weimar. Deutschland 1917–19