Als Weimarer Republik bezeichnet die Geschichtswissenschaft das Deutsche Reich in der Epoche zwischen der Novemberrevolution von 1918 und der 1933 beginnenden Zeit der nationalsozialistischen Diktatur. WĂ€hrend dieser Zeit war das Reich ein demokratischer Bundesstaat, nach der Reichsverfassung vom 11. August 1919 eine Mischform aus prĂ€sidialem und parlamentarischem Regierungssystem. Ihre historische Bezeichnung erhielt die auf nationalstaatlicher Ebene erste deutsche Republik nach der thĂŒringischen Stadt Weimar, dem Tagungsort der verfassunggebenden Nationalversammlung.
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Allgemeines
Die Zeit der Weimarer Republik 1919â1933 nimmt den gröĂeren Teil der deutschen Zwischenkriegszeit ein. Ihre GrĂŒndung war nach der MĂ€rzrevolution von 1848 der zweite (und erste erfolgreiche) Versuch, eine liberale Demokratie in Deutschland zu etablieren. Sie scheiterte mit der MachtĂŒbernahme durch die NSDAP, die eine totalitĂ€re Diktatur errichtete. Die schon unter Zeitgenossen verbreitete These, der Staat von Weimar sei eine âDemokratie ohne Demokratenâ gewesen, ist nur bedingt richtig, weist aber auf ein wesentliches Strukturproblem hin: Es gab keinen tragfĂ€higen Verfassungskonsens, der alle Teile des politischen Spektrums von rechts bis links eingebunden hĂ€tte. Vom Kaiserreich ĂŒbernommene Institutionen â Verwaltung, Justiz und vor allem das MilitĂ€r â wurden nicht demokratisiert. Obwohl es auch demokratiefeindliche Bestrebungen von Seiten der politischen Linken gab, scheiterte die Weimarer Republik gröĂtenteils an den antidemokratischen KrĂ€ften von rechts. Die Republik musste seit ihren AnfĂ€ngen an zwei Fronten kĂ€mpfen. Am Ende verfĂŒgten die Parteien, die die parlamentarische Demokratie ablehnten â NSDAP und DNVP einerseits sowie die KPD andererseits â ĂŒber die Mehrheit im Reichstag.
Die meisten Parteien hatten von ihren unmittelbaren VorgĂ€ngern im Deutschen Kaiserreich die ideologische Ausrichtung ĂŒbernommen und vertraten weitgehend die Interessen ihrer jeweiligen Klientel â auch wenn es abgesehen von SPD und Zentrum keine namentliche KontinuitĂ€t gab. Die Zersplitterung der KrĂ€fte und Aufteilung nach Interessengruppen wie Arbeiterbewegung oder Katholiken wurde (negativ) Partikularismus genannt. Das parlamentarische Regierungssystem einerseits und das die Parteienzersplitterung begĂŒnstigende reine VerhĂ€ltniswahlrecht andererseits erforderten aber die FĂ€higkeit, Verantwortung zu ĂŒbernehmen und Kompromisse zu schlieĂen. Die Parteien der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP) â so genannt, weil sie die erste Regierungskoalition in der Weimarer Nationalversammlung bildeten â verloren die absolute Mehrheit bereits mit der ersten Reichstagswahl von 1920 und konnten sie nie wieder erlangen. In 14 Jahren gab es 20 Kabinettswechsel; elf Minderheitenkabinette regierten abhĂ€ngig von der Duldung durch eine Mehrheit des Reichstags, am Ende sogar unter Ausschaltung des Reichstags nur durch die Gnade des ReichsprĂ€sidenten und mit Hilfe von Notverordnungen nach Artikel 48 Abs. 2 der Verfassung anstelle von Gesetzen. Meist war im Reichstag eine Vielzahl von bis zu 17 verschiedenen Parteien vertreten, selten waren es weniger als elf.
Die junge Demokratie trat ein schweres Erbe an:
- Die Parteien und Politiker waren nicht auf die RegierungsĂŒbernahme vorbereitet. Im Kaiserreich hatte es keinen Zwang zur Koalitionsbildung gegeben, da die Regierung vom Parlament unabhĂ€ngig war. Die Parteien hatten nicht gelernt, Kompromisse zu schlieĂen und vertraten nur ihre WĂ€hler. Die Parteien hatten auch keinen RĂŒckhalt in der Bevölkerung, sie galten als notwendiges Ăbel, nicht vertrauenswĂŒrdig und nicht am Allgemeinwohl, sondern am eigenen interessiert. Alternativen zum Parteienparlamentarismus boten einerseits ErmĂ€chtigungsgesetze (hauptsĂ€chlich 1923 und schlieĂlich 1933) und andererseits die Besetzung von Regierungsressorts und verantwortlichen Stellen mit parteilosen beziehungsweise âĂŒberparteilichenâ Fachleuten und Beamten.
- Verwaltung und Justiz rekrutierten sich aus dem Personal der Kaiserzeit, auf eine grundlegende Demokratisierung des Beamtenapparats wurde verzichtet â nur das gröĂte Land PreuĂen bildete zunehmend eine Ausnahme. Viele Richter urteilten politisch voreingenommen: Rechte StraftĂ€ter konnten mit wesentlich milderen Urteilen rechnen als linke â worauf bereits der zeitgenössische Statistiker Emil Julius Gumbel aufmerksam machte.
- Im Ebert-Groener-Pakt unterstellte sich die HeeresfĂŒhrung der neuen Regierung und sicherte ihr gleichzeitig militĂ€rische UnterstĂŒtzung gegen linksradikale RevolutionĂ€re zu. Die spĂ€tere Reichswehr entzog sich jedoch unter dem Kommando des Generals Hans von Seeckt weitgehend der demokratischen Kontrolle und fĂŒhrte eine Parallelexistenz als âStaat im Staateâ.
- Die alten Herrscher hatten die Macht frĂŒh genug ĂŒbergeben, um mit der DolchstoĂlegende die Kriegsniederlage und den Friedensvertrag, das so genannte âVersailler Diktatâ oder die Schande von Versailles, den neuen demokratischen Machthabern in die Schuhe schieben zu können.
- Der Erste Weltkrieg hinterlieĂ schwere ökonomische und soziale Lasten, die nur teilweise von der Sozialpolitik gelindert werden konnten. Insbesondere die faktische Enteignung vieler BĂŒrger durch die Hyperinflation und die nach dem Versailler Vertrag geforderten Reparationen erwiesen sich auch als psychologische Belastung und lieferten den nationalistischen Gegnern der Republik Munition fĂŒr ihre Agitation gegen die âErfĂŒllungspolitikâ.
Entwicklung der Weimarer Republik
Die Geschichte der Weimarer Republik lĂ€sst sich nach der GrĂŒndungsphase in drei Abschnitte gliedern:
- In den Krisenjahren von 1919â1923 hatte die Republik mit den unmittelbaren Kriegsfolgen, einer Hyperinflation und zahlreichen Umsturzversuchen zu kĂ€mpfen
- In den Goldenen Zwanzigern von 1924â1929 erreichte sie eine gewisse StabilitĂ€t, wirtschaftliche Erholung und die auĂenpolitische Anerkennung
- Die Weltwirtschaftskrise und der Aufstieg der Nationalsozialisten zwischen 1929 und 1933 mĂŒndeten in Agonie und Untergang der Republik.
GrĂŒndung der Republik
â Hauptartikel: Ausrufung der Republik in Deutschland
Die Weimarer Republik ging aus der Novemberrevolution am Ende des Ersten Weltkrieges hervor. Die republikanische Staatsform war als innenpolitischer Impuls das Ergebnis der politischen und militĂ€rischen Niederlage des Kaiserreiches. Der mit Kriegsbeginn eingetretene Burgfrieden, der die seit den Zeiten des Sozialistengesetzes ausgegrenzten Sozialdemokraten einschloss, stand seit der GrĂŒndung der USPD zunehmend in Frage. Mit abnehmender Siegeszuversicht und angesichts von Versorgungsnöten schwanden andererseits auch die gesellschaftliche Integrationskraft der Monarchie und das Prestige der militaristischen Herrschaftsordnung des Kaiserreiches.
Die letzte Regierung des Deutschen Kaiserreiches unter Prinz Max von Baden hatte mit den Oktoberreformen selbst noch die Parlamentarisierung der Reichsverfassung vorgenommen, um auĂenpolitisch die SiegermĂ€chte zu gĂŒnstigen Friedensbedingungen zu bewegen. Die Reformen hin zu einer parlamentarischen Demokratie waren auĂerdem eine Vorbedingung fĂŒr Friedensverhandlungen seitens der Alliierten, insbesondere des US-PrĂ€sidenten Woodrow Wilson. Er hatte in einer Antwortnote auf das deutsche Waffenstillstandsgesuch im Oktober 1918 deutlich gemacht, dass mit den militĂ€rischen Beherrschern und monarchistischen Autokraten nicht ĂŒber Friedensbedingungen verhandelt wĂŒrde. Andernfalls wĂ€re der vollstĂ€ndige militĂ€rische Zusammenbruch des Kaiserreichs unvermeidlich gewesen. Die Entscheidung der kaiserlichen Marineleitung, nach Bekanntmachung des Waffenstillstandsgesetzes noch eine Schlacht mit der englischen Flotte zu suchen, löste den Matrosenaufstand von Kiel und die Novemberrevolution aus, die das Schicksal des kaiserlichen Regimes endgĂŒltig besiegelte.
Am 9. November 1918 gab Max von Baden gegen 12 Uhr eigenmĂ€chtig die Abdankung Kaiser Wilhelms II. bekannt und ĂŒbergab dem Vorsitzenden der Mehrheitssozialdemokraten, Friedrich Ebert, eine Stunde spĂ€ter, verbunden mit seinem eigenen RĂŒcktritt, das Reichskanzleramt. Am gleichen Tag gegen 14 Uhr rief Philipp Scheidemann eine demokratische Deutsche Republik aus. UngefĂ€hr zeitgleich proklamierte der Sprecher des Spartakusbundes Karl Liebknecht im Berliner Tiergarten und etwa zwei Stunden spĂ€ter nochmals vom Berliner Stadtschloss aus die Freie Sozialistische Republik. Am Abend des Tages sicherte sich Friedrich Ebert die UnterstĂŒtzung der neuen Obersten Heeresleitung unter General Wilhelm Groener (Ebert-Groener-Pakt). Der am Folgetag gebildete sechsköpfige Rat der Volksbeauftragten, die provisorische Regierung aus je drei MSPD- und USPD-Vertretern unter Eberts Vorsitz, geriet in einen inneren Konflikt, der die zukĂŒnftige Staatsform betraf. Die radikalere USPD forderte eine Revolution und einen Sozialstaat. Die MSPD jedoch strebte rasche Neuwahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung an, die die Idee der Demokratie als Grundlage haben sollte.
Auf dem Berliner ReichsrĂ€tekongress vom 16. bis zum 21. Dezember 1918 entschied sich eine deutliche Mehrheit der Delegierten gegen eine sofortige Sozialisierung (344 zu 98 Stimmen) und fĂŒr frĂŒhestmögliche Wahlen zur Nationalversammlung (ca. 400 zu 50 Stimmen).[1] Gleichwohl hielten der Spartakusbund und ihm nahestehende Gruppen der RĂ€tebewegung, z. B. RevolutionĂ€re Obleute, am Ziel einer RĂ€terepublik fest.
Am 29. Dezember zerbrach die Ăbergangsregierung am Streit um das Vorgehen Eberts in den Weihnachtsunruhen, bei denen es zu SchieĂereien mit Toten gekommen war. Daraufhin beauftragte Ebert am 7. Januar 1919 Gustav Noske mit dem militĂ€rischen Schutz seiner Restregierung. Dieser lieĂ den so genannten Spartakusaufstand gegen die Entmachtung des arbeiterfreundlichen Berliner PolizeiprĂ€sidenten vom 8. bis 10. Januar 1919 mit Hilfe der Reichswehr und Freikorps niederschlagen. Im Verlauf der gegenrevolutionĂ€ren âSĂ€uberungenâ durch diese Truppen wurden Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht am 15. Januar 1919 von Angehörigen der Garde-Kavallerie-SchĂŒtzen-Division ermordet.
Mit der Abteilung I A wurde 1919 auch eine âCentrale Staatspolizeiâ (Innennachrichtendienst) gegrĂŒndet.
Weimarer Verfassung
â Hauptartikel: Weimarer Verfassung
Nach den Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung (Konstituante) am 19. Januar 1919 trat die Weimarer Nationalversammlung am 6. Februar 1919 im Nationaltheater in Weimar zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Weimar war als Tagungsort gewĂ€hlt worden, weil Sicherheit und UnabhĂ€ngigkeit der Volksvertreter aufgrund von Unruhen in der Hauptstadt Berlin nicht gewĂ€hrleistet schienen, und weil man die Stadt der Weimarer Klassik als Signal einer humanitĂ€ren RĂŒckbesinnung nach innen wie nach auĂen prĂ€sentieren konnte, auch und gerade gegenĂŒber den SiegermĂ€chten des Weltkriegs und den anderen Staaten, die von Januar 1919 an in Paris ĂŒber einen Friedensschluss berieten. Hauptaufgabe der Nationalversammlung war die Schaffung einer Verfassung mit demokratischer Grundordnung.
MaĂgeblich verantwortlich fĂŒr den grundlegenden Verfassungsentwurf war der linksliberale spĂ€tere Reichsinnenminister Hugo PreuĂ. Dieser hatte schon wĂ€hrend des Krieges einen Vorschlag fĂŒr eine demokratisch ĂŒberarbeitete Verfassung des Deutschen Reiches vorgelegt und war deshalb als Gegner des Obrigkeitsstaates und ĂŒberzeugter Demokrat bekannt. In der BegrĂŒndung seines Entwurfs sagte er: âDas deutsche Volk zur sich selbst bestimmenden Nation zu bilden, zum ersten Mal in der deutschen Geschichte den Grundsatz zu verwirklichen: die Staatsgewalt liegt beim Volk, â das ist der Leitgedanke der freistaatlichen deutschen Verfassung von Weimar [âŠ]â
Der Entwurf löste heftig gefĂŒhrte Diskussionen zwischen den verschiedenen politischen Lagern aus, da er eine tiefe ZĂ€sur gegenĂŒber der politischen Ordnung des Kaiserreichs darstellte. Die Verfassung hatte schlieĂlich zwar einen genuin demokratischen Charakter, wurde jedoch von vielen als Kompromissverfassung angesehen, da an der Entwicklung viele Parteien mit gegensĂ€tzlichen Positionen und Interessen beteiligt waren. An die Stelle der politischen Grundentscheidung traten vielfach âdilatorische Formelkompromisseâ, die ein Nebeneinander von Programmen und positiven Bestimmungen nach sich zogen, dem die âverschiedenartigsten politischen, sozialen und religiösen Inhalte und Ăberzeugungen zugrunde liegenâ.[2] Der Kompromisscharakter erschwerte zwar vielen die Identifikation mit der Verfassung, gleichwohl erzeugte die Konstitution eine NormativitĂ€t, die am Ende selbst die Nationalsozialisten vor einem offenen Verfassungsbruch zurĂŒckschrecken lieĂ.
Durch die Weimarer Verfassung wurde das Deutsche Reich erstmals eine parlamentarische Demokratie mit in der Verfassung verankerten liberalen und sozialen Grundrechten. Auf der Ebene des Gesamtstaates wurden die Gesetze (Reichsgesetze) vom auf vier Jahre gewĂ€hlten Reichstag beschlossen, bei dem auch das Budgetrecht lag und der den Reichskanzler und jeden Minister durch ein destruktives Misstrauensvotum absetzen konnte. AuĂer vom Reichstag war der Reichskanzler auch noch vom ReichsprĂ€sidenten abhĂ€ngig, der ihn einsetzen und absetzen konnte. Da der ReichsprĂ€sident eine herausgehobene und machtpolitisch potentiell einflussreiche Position innehatte, wird er in der Literatur oftmals dem Kaiser gleichgestellt, man spricht auch vom âErsatzkaiserâ. Er wurde auf sieben Jahre vom Volk gewĂ€hlt und konnte im Einvernehmen mit dem Reichskanzler Notverordnungen erlassen, durch die sogar Grundrechte zeitweilig auĂer Kraft gesetzt werden konnten. Selbst der mögliche Widerstand des Reichstags dagegen konnte ggf. ausgeschaltet werden, da der ReichsprĂ€sident ihm gegenĂŒber das Auflösungsrecht hatte. Die Verfassung basierte auf dem Rechtspositivismus, was bedeutet, dass sie der Verfassungsrevision (Art. 76) keine substantiellen Schranken zog. Der fĂŒhrende Verfassungskommentator Gerhard AnschĂŒtz Ă€uĂerte dazu: âAuf dem durch Art. 76 geregelten Gesetzgebungswege können VerfassungsrechtsĂ€nderungen jeder Art bewirkt werden: nicht nur minder bedeutsame, mehr durch technische als durch politische ErwĂ€gungen bedingte, sondern auch bedeutsame, einschlieĂlich solcher, die sich auf die rechtliche Natur des föderativ organisierten Reichsganzen (Bundesstaat), die ZustĂ€ndigkeitsverschiebung zwischen Reich und LĂ€ndern, die Staats- und Regierungsform des Reichs und der LĂ€nder (Republik, Demokratie, Wahlrecht, Parlamentarismus, Volksentscheid, Volksbegehren) und andere prinzipielle Fragen (Grundrechte) beziehen. Die durch Art. 76 den hier bezeichneten qualifizierten Mehrheiten ĂŒbertragene verfassungsĂ€ndernde Gewalt ist gegenstĂ€ndlich unbeschrĂ€nkt.â[3]
Am 31. Juli 1919 wurde die Weimarer Verfassung schlieĂlich in ihrer endgĂŒltigen Form von der Nationalversammlung angenommen und vom ReichsprĂ€sidenten Friedrich Ebert am 11. August unterzeichnet. Zum Gedenken an die âGeburtsstunde der Demokratieâ wurde dieser Tag zum Nationalfeiertag bestimmt.
Krisenjahre
Von Anfang an musste sich die junge Republik mit den Angriffen der extremen Rechten und Linken auseinandersetzen. Die Linke warf den Sozialdemokraten wegen ihres Zusammengehens mit den alten Eliten Verrat an den Idealen der Arbeiterbewegung vor; die Rechte machte die AnhĂ€nger der Republik fĂŒr die Niederlage im Ersten Weltkrieg verantwortlich und verunglimpfte sie als âNovemberverbrecherâ, nach der DolchstoĂlegende hatten sie das im Felde unbesiegte deutsche Heer mit der Revolution von hinten erdolcht.
Der Kapp-Putsch vom MĂ€rz 1920 stellte die Republik auf eine erste BewĂ€hrungsprobe. Freikorps (welche aufgrund der Forderungen des Versailler Vertrages aufgelöst werden sollten) besetzten unter der FĂŒhrung von General von LĂŒttwitz das Berliner Regierungsviertel und ernannten den ehemaligen preuĂischen Generallandschaftsdirektor Wolfgang Kapp zum Reichskanzler. Die legale Regierung zog sich zunĂ€chst nach Dresden und anschlieĂend nach Stuttgart zurĂŒck und rief von dort aus zum Generalstreik gegen die Putschisten auf. Der Putsch scheiterte rasch; entscheidend fĂŒr die Niederlage war die Weigerung der MinisterialbĂŒrokratie, den Anordnungen Kapps Folge zu leisten. Die Reichswehr hatte sich demgegenĂŒber abwartend verhalten (Hans von Seeckt: âReichswehr schieĂt nicht auf Reichswehrâ). Sie verhielt sich dabei nicht entsprechend dem Ebert-Groener-Pakt. Die Regierung konnte sich der UnterstĂŒtzung durch die Reichswehr nicht sicher sein.
Nahezu gleichzeitig mit dem Kapp-Putsch erschĂŒtterte ein kommunistischer Aufstandsversuch das Ruhrgebiet; er wurde von Reichswehr und Freikorps blutig niedergeschlagen, ebenso weitere AufstĂ€nde in Mitteldeutschland, ThĂŒringen und Hamburg.
Am 16. April 1922 vereinbarten Deutschland und die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (GrĂŒndungsmitglied der Ende des Jahres neu gegrĂŒndeten Sowjetunion) im Vertrag von Rapallo diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen, militĂ€rische Zusammenarbeit und einen Verzicht auf EntschĂ€digungszahlungen. Der Vertrag verĂ€rgerte die WestmĂ€chte, insbesondere Frankreich.
Nachdem am 26. August 1921 der Unterzeichner des Waffenstillstandsabkommens und Finanzminister Matthias Erzberger einem Attentat zum Opfer gefallen war, ermordeten rechtsextreme Offiziere aus der Organisation Consul den fĂŒr den Rapallo-Vertrag verantwortlichen AuĂenminister Walther Rathenau am 24. Juni 1922. Rathenau war einer der bedeutendsten Politiker beim Aufbau der Weimarer Republik und gleichzeitig eine der wenigen intellektuellen Integrationsfiguren. Der Mordanschlag stĂŒrzte den jungen Staat sowohl innen- als auch auĂenpolitisch in eine schwere Krise, als Reaktion wurde ein Gesetz zum Schutze der Republik verabschiedet. Sein Ziel, die Ausschaltung der Nachfolgerorganisationen der Freikorps, wurde aber nicht erreicht.
Ein Verzug bei den Reparationszahlungen fĂŒhrte Anfang 1923 zur Ruhrbesetzung, in deren Zusammenhang dann im Rheinland und in der Pfalz separatistische Bewegungen mit der kurzfristigen GrĂŒndung der Rheinischen Republik auftraten. Der von der Regierung ausgerufene passive Widerstand verursachte stark steigende Kosten, die der parteilose Reichskanzler Wilhelm Cuno durch vermehrten Geldumlauf zu decken versuchte. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden der Ruhrbesetzung belief sich auf 3,5 bis 4 Milliarden Goldmark. Der Wert der Papiermark fiel immer schneller.
Am 3. September 1923 stand der Wechselkurs fĂŒr einen US-Dollar noch bei knapp zehn Millionen Mark, Ende des Monats waren es dann schon 160 Millionen Mark. Wenig spĂ€ter kostete ein Dollar Milliarden- und BillionenbetrĂ€ge. Aus der Inflation, die schon wĂ€hrend der Kriegszeit eingesetzt hatte, wurde eine Hyperinflation. Der neue Reichskanzler Gustav Stresemann (DVP) beendete schlieĂlich den passiven Widerstand im Ruhrgebiet und löste das Problem der Inflation durch eine neue WĂ€hrung. Die EinfĂŒhrung der Rentenmark (1 Rentenmark = 1 Billion Papiermark bei 4,20 Rentenmark fĂŒr den Dollar) beendete diese Entwicklung. Zu den Verlierern der Inflation gehörten vor allem die kleinen Sparer und Rentenbezieher. Sachwertbesitzer und Industrielle (wie Hugo Stinnes), die Kredite mit entwertetem Geld zurĂŒckzahlen konnten, profitierten. Auch Landwirte gehörten zu den Gewinnern, da ihre Schulden an Wert verloren (siehe auch: Deutsche Inflation 1914 bis 1923).
Nach der Niederschlagung der MĂŒnchner RĂ€terepublik wurde das Land Bayern zu einem Sammelbecken von rechtskonservativen und nationalsozialistischen KrĂ€ften; von dieser âOrdnungszelleâ aus erstrebten sie die Befreiung Deutschlands vom âmarxistischen Chaosâ. Das Ende des Widerstandes gegen die Ruhrbesetzung diente der bayerischen Regierung als Vorwand, Gustav Ritter von Kahr zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung zu ernennen. Dieser und der bayerische Wehrkreiskommandeur Otto von Lossow spielten eine zweideutige Rolle im von Adolf Hitler nach italienischem Vorbild geplanten âMarsch auf Berlinâ. Als Reaktion auf diesen Putschversuch (Hitler-Ludendorff-Putsch) zur Errichtung einer Rechtsdiktatur, verhĂ€ngte ReichsprĂ€sident Ebert seinerseits den Ausnahmezustand (Art. 48 Abs. 2). General Hans von Seeckt, der Chef der Heeresleitung, der mit Gustav Ritter von Kahr sympathisierte, konnte eine so genannte Reichsexekution (Art. 48 Abs. 1) allerdings verhindern.
Goldene Zwanziger
â Hauptartikel: Goldene Zwanziger
Trotz aller Spannungen und Konflikte, die die junge Republik zu meistern hatte, schien die Demokratie zunehmend erfolgreich. Die Neuordnung der WĂ€hrung und die im Gefolge des Dawes-Plans ins Land strömenden US-amerikanischen Kredite leiteten eine Phase relativer wirtschaftlicher und politischer Stabilisierung ein, die so genannten Goldenen Zwanziger Jahre. Dazu trug bei, dass Stresemann unter wechselnden Regierungen AuĂenminister blieb und mit seinem französischen Kollegen Aristide Briand eine erste noch vorsichtige Politik der AnnĂ€herung einleitete. Gleichzeitig versuchte er, schrittweise eine Revision des Versailler Vertrages zu erreichen und Deutschland wieder als gleichberechtigten Partner in die internationale Gemeinschaft zurĂŒck zu fĂŒhren. Die Aufnahme in den Völkerbund und die VertrĂ€ge von Locarno sind als erste Erfolge auf diesem Wege anzusehen. Mit dem Berliner Vertrag, der ein deutsch-sowjetisches Freundschafts- und NeutralitĂ€tsbĂŒndnis darstellte, versuchte der ReichsauĂenminister BefĂŒrchtungen ĂŒber eine einseitige deutsche Westbindung entgegenzuwirken. Solche Sorgen hatte es in der Sowjetunion, aber auch in Deutschland selbst gegeben.
Weitere Stationen auf dem Weg der Aussöhnung mit den ehemaligen Kriegsgegnern bildeten die Unterzeichnung des Briand-Kellogg-Pakts, der die Ăchtung des Kriegs als Instrument der Politik zum Inhalt hatte, und â trotz erheblicher WiderstĂ€nde von rechter Seite, die in einem Volksbegehren mĂŒndeten â die Annahme des Young-Plans, der eine endgĂŒltige Regelung der Reparationsfrage darstellte und Voraussetzung fĂŒr die vorzeitige RĂ€umung des Rheinlands von alliierter Besatzung war.
Auch der Abschluss von WirtschaftsvertrÀgen mit Ungarn, RumÀnien und Bulgarien im Jahr 1927 stÀrkte das Ansehen der Weimarer Republik im Ausland.
Innenpolitisch gelang es, die republikfeindliche Deutschnationale Volkspartei (DNVP) in die Regierungsverantwortung einzubinden. Bei der Reichstagswahl im Dezember 1924 erhielten die völkischen Parteien mit 0,9 Millionen Stimmen eine Million Stimmen weniger als noch im Mai. Auch die Wahl des greisen Generalfeldmarschalls Paul von Hindenburg 1925 zum ReichsprĂ€sidenten, der sich vor der Wahl die Zustimmung Wilhelms II. holte, wirkte nicht unmittelbar republikgefĂ€hrend, obwohl Hindenburg sich in einem mit nationalistischen und antisozialdemokratischen Argumenten gefĂŒhrten Wahlkampf gegen Wilhelm Marx, den Kandidaten der Weimarer Parteien, durchgesetzt hatte (siehe: ReichsprĂ€sidentenwahl 1925). Die ReichsprĂ€sidentenwahl war notwendig geworden, nachdem 1924 dem bisherigen ReichsprĂ€sidenten Ebert im DolchstoĂprozess vorgeworfen worden war, durch seine Beteiligung an den Streiks wĂ€hrend des Weltkriegs habe er Landesverrat begangen. Ebert lieĂ deshalb eine BlinddarmentzĂŒndung nicht rechtzeitig behandeln und starb daran. Hindenburgs Wahl war allerdings Ausdruck einer politischen Gewichtsverschiebung nach rechts, was sich unter anderem in der von ihm 1926 erlassenen Flaggenverordnung zeigte, die es deutschen Auslandsvertretungen erlaubte, neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiĂ-rote Handelsflagge des Kaiserreichs zu hissen. Auch hatte er sich 1926 gegen den Entwurf eines von der Verfassung angekĂŒndigten AusfĂŒhrungsgesetzes zum Artikel 48 der Verfassung gewandt, welches BeschrĂ€nkungen der prĂ€sidialen Vollmachten herbeigefĂŒhrt hĂ€tte.
Zu einer heftigen Auseinandersetzung kam es 1925 und 1926 um die Behandlung des Vermögens der frĂŒher regierenden FĂŒrstenhĂ€user (siehe: FĂŒrstenenteignung). Dieses Vermögen war bei der Revolution beschlagnahmt, aber nicht enteignet worden. Es kam zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei denen die noch monarchistische Justiz eher auf Seiten der FĂŒrstenhĂ€user stand. Die DDP brachte daraufhin im Reichstag einen Gesetzentwurf ein, der den einzelnen LĂ€ndern die Regelung der Auseinandersetzungen unter Ausschluss des Rechtsweges gestattet hĂ€tte. Die KPD machte daraufhin das erste Mal in der Weimarer Republik von der Möglichkeit Gebrauch, ein Gesetz durch Volksbegehren und Volksentscheid zu erreichen, die SPD schloss sich ihr an. Der Gesetzentwurf der KPD sah eine entschĂ€digungslose Enteignung der FĂŒrstenhĂ€user zu Gunsten BedĂŒrftiger vor. Der Entwurf erhielt beim Volksbegehren mit ĂŒber 12 Millionen Unterschriften, die Zustimmung von fast einem Drittel der Stimmberechtigten. Da der Reichstag den Gesetzesentwurf ablehnte, kam es zu einem Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der Stimmberechtigten benötigt wurde. Bei dem Entscheid scheiterte der Entwurf, da er nur von 36,4 % der Stimmberechtigten (14,46 Mio. Stimmen, Hindenburg hatte bei seiner Wahl 14,66 Mio. Stimmen erhalten) unterstĂŒtzt wurde, allerdings hatten auch nur 1,5 % der WĂ€hler mit Nein gestimmt. Ein Problem bei der Abstimmung war der Aufruf der rechten Parteien zum Wahlboykott, so dass die Wahl nicht mehr geheim war, da man bei einer Stimmabgabe von einer UnterstĂŒtzung des Vorschlags ausgehen konnte. Aus diesem Grund nahmen, vor allem im lĂ€ndlichen Raum, Stimmberechtigte aus Furcht nicht am Volksentscheid teil. Der Volksentscheid fĂŒhrte zu einer Beteiligung groĂer Bevölkerungsteile an einer wichtigen Entscheidung, aber war auch eine MisstrauenserklĂ€rung an das parlamentarische System und destabilisierte dieses weiter. Auf diesen Effekt zielten spĂ€ter bei ihrem Volksbegehren die rechten Parteien.
Insgesamt waren auch diese Jahre nur eine Phase der relativen, nicht der absoluten Stabilisierung. Auch in diesen Jahren besaĂen nur zwei Regierungen eine Mehrheit im Parlament, und die Koalitionen mit Mehrheit waren immer in der Gefahr zu zerbrechen, keine Regierung ĂŒberstand eine komplette Legislaturperiode. Die Parteien fĂŒhlten sich weniger dem Allgemeinwohl als vielmehr ihrer Klientel oder dem eigenen Erfolg verpflichtet. Auch die Weichen fĂŒr die Wirtschaftskrise wurde in diesen Jahren gelegt, da es im AuĂenhandel ein Ungleichgewicht gab, welches durch kurzfristige Auslandkredite ausgeglichen wurde. Als diese Kredite abgezogen wurden kam es zum Zusammenbruch der Wirtschaft.
Untergang
Alle Hoffnungen auf eine langfristige Stabilisierung der ersten deutschen Demokratie erwiesen sich als vergeblich. Der Tod Gustav Stresemanns im Oktober 1929 markiert den Anfang vom Ende der Weimarer Republik. In der DNVP hatten sich die stramm antirepublikanischen KrĂ€fte um den Medienzaren Alfred Hugenberg durchgesetzt, der zusammen mit Adolf Hitler und Franz Seldte vom Stahlhelm (âbewaffneter Armâ der DNVP) 1929 den Volksentscheid gegen den Young-Plan initiierte. Der Volksentscheid scheiterte zwar, machte aber die Nationalsozialisten in weiten Kreisen des konservativen BĂŒrgertums salonfĂ€hig.
Von entscheidender Bedeutung fĂŒr die Radikalisierung der Politik war schlieĂlich die Weltwirtschaftskrise, die Deutschland sehr viel hĂ€rter traf als andere europĂ€ische Staaten. Nach dem Absturz der Wall Street wurden viele kurzfristige Auslandskredite aus Deutschland abgerufen. Daraufhin brach die deutsche Wirtschaft ein, die ohnehin schon unter geringer internationaler WettbewerbsfĂ€higkeit und einem dadurch hervorgerufenen hohen Handelsbilanzdefizit und den Reparationen zu leiden hatte. Die Krise in der Exportwirtschaft griff schnell auf die Binnenkonjunktur ĂŒber. Durch die einsetzende Massenarbeitslosigkeit verschlechterte sich die soziale und wirtschaftliche Lage dramatisch. Am Ende der Weimarer Republik im Jahr 1933 zĂ€hlte man insgesamt sechs Millionen offizielle Arbeitslose, dies entsprach einer Quote von etwas mehr als 30 %. Nur noch 12 Millionen Menschen arbeiteten regulĂ€r. Viele lebten am Existenzminimum. Dies ging einher mit einer Dauerregierungskrise. Parlament, Regierung und ReichsprĂ€sident arbeiteten mehr gegen- als miteinander. Es kam zu Neuwahlen und Kabinettskrisen in rascher Abfolge, bei denen die radikalen Parteien, allen voran die NSDAP, immer mehr Zulauf erhielten.
Finanzkrise
Der wirtschaftliche Abschwung, in Form einer scharfen Rezession, hatte seinen spektakulĂ€ren Ausgang im Börsenkrach an der Wall Street genommen und sich â gefördert von einem starren WĂ€hrungssystem und verfehlter Politik (z. B. protektionistischen ZollmaĂnahmen)- rasch global ausgebreitet. Inmitten dieser prekĂ€ren Situation erschĂŒtterte eine Hiobsbotschaft aus Ăsterreich die Bankenwelt in Europa. Die Creditanstalt â gröĂte Bank Ăsterreichs und zugleich eine gigantische Holding mit umfangreichem Aktienbesitz â war pleite. Durch direkte und indirekte Beteiligungen hatte sie 60 Prozent der österreichischen Industrie kontrolliert.
Die Nachricht vom unmittelbar bevorstehenden Zusammenbruch der Creditanstalt wurde zu einem entscheidenden Scheidepunkt: Nun regierte die Panik. Die österreichischen Banken wurden von verĂ€ngstigten Sparern gestĂŒrmt. Die Nerven von Anlegern und Investoren lagen blank, und das nicht nur in Ăsterreich. Denn die SchwĂ€chen des Banksystems, die der Creditanstalt zum VerhĂ€ngnis geworden waren, lieĂen sich in anderen europĂ€ischen LĂ€ndern, insbesondere in Deutschland, nur zu leicht wiedererkennen. Anders als im angelsĂ€chsischen Raum pflegten die Bankiers in Deutschland (sowie im ĂŒbrigen Mittel- und Osteuropa), enge Beziehungen zur Industrie: ĂŒber langfristig vergebene Kredite und Unternehmensbeteiligungen in Form von Aktien. Beides erwies sich als schwerwiegender Fehler in der Krise. An die gegebenen Kredite kam eine Bank, sollte sie plötzlich Geld brauchen, aufgrund der langen Laufzeiten nicht wieder heran. Und Aktien waren in einer allgemeinen Wirtschaftskrise nicht mehr viel wert, so daĂ die vielen Unternehmensbeteiligungen schwer auf den Bilanzen der Banken lasteten.
EndgĂŒltig zum VerhĂ€ngnis wurde der deutschen Bankenwirtschaft jedoch ihre AbhĂ€ngigkeit vom Ausland (allen voran den Vereinigten Staaten). Dort hatte sie sich mit dem Kapital versorgt, welches sie an Handel und Industrie verlieh. Diese Lösung war verlockend, denn in Deutschland selbst war Kapital nach der Hyperinflation von 1923, welche sĂ€mtliche Sparguthaben wertlos gemacht hatte, knapp. Auf Kapital deutscher Sparer konnte also nicht in ausreichendem MaĂe zurĂŒckgegriffen werden. Das Ausland sprang ein und fĂŒllte den Banken die Kassen, allerdings war die Erinnerung an das Chaos der Inflation auch bei den auslĂ€ndischen Geldgebern nicht verblasst. Sie blieben vorsichtig und vergaben vor allem kurzfristige, schnell rĂŒckholbare Kredite ins Reich. Damit war im Krisenfall der Notausstieg erheblich vereinfacht.
Die LiquiditĂ€t der deutschen Banken hing also in erheblichem Umfang vom Vertrauen des Auslands ab, welches sich, wĂ€hrend der sich abzeichnenden Weltwirtschaftskrise, als zunehmend fragil erwies. Bereits im September 1930, als sich bei der Reichstagswahl die Stimmen der Nationalsozialisten verzehnfacht hatten, begannen Investoren, beunruhigt ĂŒber eine mögliche politische InstabilitĂ€t, Kapital aus Deutschland abzuziehen. Die Lage verschlimmerte sich, als renommierte deutsche Konzerne in Turbulenzen gerieten. Im Mai 1931, gerade als in Ăsterreich die Krise um die Creditanstalt fĂŒr Panik zu sorgen begann, wurde ruchbar, dass Karstadt in Geldnöten steckte, ebenso die bekannte Nordstern-Versicherung. Karstadt war dabei gewesen, seine Expansion rasch voranzutreiben und finanzierte diese mit Hilfe auslĂ€ndischer Kredite. Die GlĂ€ubiger fragten sich nun besorgt, wie sicher die Banken noch waren, die Karstadt geliehen hatten. Politische Entwicklungen verschreckte die Geldgeber noch weiter. Eine ErklĂ€rung von Reichskanzler BrĂŒning, der, in den Verhandlungen ĂŒber die Reparationszahlungen, die Möglichkeit eines Staatsbankrotts des Reiches andeutete, heizte Anfang Juni 1931 die gefĂ€hrlichen KapitalabflĂŒsse ins Ausland weiter an. FĂŒr den groĂen Krach fehlte nur noch der Anlass. Den lieferte eine windige Bremer Firma namens Nordwolle â und ihr Partner, die DarmstĂ€dter und Nationalbank, die ihr im groĂen Stil geliehen hatte. Beide Unternehmen hatten sich mit fragwĂŒrdigen, hochrisikobehafteten Investments verspekuliert. Die Danatbank wurde vom Kollaps der Nordwolle hart getroffen. In der Ăffentlichkeit machten erste GerĂŒchte die Runde, dass nun auch eine deutsche Bank in Schwierigkeiten sei. Als der Name der Danatbank fiel, brach der Ansturm der Anleger los. Binnen weniger Tage musste die Bank kapitulieren. Am Montag, den 13. Juli, blieben ihre Schalter geschlossen.
Am vorausgegangenen Wochenende hatten hektische KrisengesprĂ€che zwischen fĂŒhrenden Branchenvertretern und der Reichsregierung ein heilloses Chaos unter den Banken im Reich offenbart. Die Dresdner Bank etwa, die ebenfalls mit Krediten fĂŒr die Nordwolle schwer belastet war, behauptete am 11. Juli 1931 nicht in Gefahr zu sein â drei Tage spĂ€ter war sie am Ende. Die Reichsregierung zog nun die Notbremse. Als am Montag die Banken öffneten und schon nach wenigen Stunden dem Andrang panischer Sparer nicht mehr gewachsen waren, erklĂ€rte die Regierung die folgenden zwei Tage zu Bankfeiertagen: sĂ€mtliche Geldinstitute blieben geschlossen. Danach wurden Abhebungen zunĂ€chst nur fĂŒr dringlichste GeschĂ€fte zugelassen, etwa fĂŒr die Zahlung von GehĂ€ltern. Die Atempause nutzte man, um die am meisten gefĂ€hrdeten Banken mit Geld zu versorgen.
Staatseingriffe
Der Staat verbilligte, unter dem wĂŒsten Protest der Bankiers, Kredite fĂŒr die Wirtschaft und reduzierte per Dekret die Verzinsung laufender Anleihen. Es wurden schĂ€rfere Kontrollen und eine erste Bankenaufsicht eingefĂŒhrt. Der Regierung gelang es, mit groĂangelegten Interventionen â von der Ăbernahme groĂer Banken ĂŒber Umstrukturierungen bis hin zu flankierenden AufsichtsmaĂnahmen â den Kollaps des deutschen Finanzsystems zu verhindern. Womit sie jedoch in der Bevölkerung ihren letzten Kredit verspielt hatte. Gewerkschaften und Kommunisten wetterten gegen die Sozialisierung der Verluste. Eine antikapitalistische Haltung der Bevölkerung war, allein schon durch die wirtschaftliche Krise an sich weit verbreitet, da nun aber das Kabinett sich scheinbar vor allem fĂŒr das GroĂkapital und die unpopulĂ€ren Banken in die Bresche warf, brachte dies keinerlei Sympathie â im Gegenteil. Auch die Banken rĂŒckten, obwohl der staatliche Eingriff sie letztendlich gerettet hatte, von Reichskanzler BrĂŒning ab. Dessen umsichtige Politik sollte im Nachgang entscheidend zur Gesundung der deutschen Wirtschaft beitragen, welche die Weimarer Republik aber nicht mehr erlebte.
Kabinett BrĂŒning
Im MĂ€rz 1930 zerbrach die von dem Sozialdemokraten Hermann MĂŒller gefĂŒhrte GroĂe Koalition ĂŒber der Frage einer geringfĂŒgigen Beitragserhöhung fĂŒr die Arbeitslosenversicherung. ReichsprĂ€sident Hindenburg ernannte Zentrumspolitiker Heinrich BrĂŒning zum Kanzler. Da das Ernennungsrecht nach Art. 53 WRV beim ReichsprĂ€sidenten lag, war ein PrĂ€sidialkabinett, also eine Minderheitsregierung möglich, die nur auf das Vertrauen des PrĂ€sidenten und dessen Notstandsvollmachten gestĂŒtzt war (gesetzesvertretendes Notverordnungsrecht nach Art. 48 Abs. 2 und Befugnis zur Auflösung des Reichstags nach Art. 25 WRV). Ein solches PrĂ€sidialkabinett wurde unter BrĂŒnings FĂŒhrung etabliert. Zu dieser Entscheidung hatte das Fehlen einer arbeitsfĂ€higen Regierung ebenso beigetragen wie die mangelnde KonsensfĂ€higkeit der Parteien. Dass jedoch tatsĂ€chlich alle VerhandlungsspielrĂ€ume erschöpft waren, wurde bezweifelt. Auch wurden nur die Minister der SPD ausgewechselt, was auf einen vom PrĂ€sidenten gewĂŒnschten und geplanten Schwenk nach Rechts hindeutet.
Die Wahlen vom September 1930 brachten den Nationalsozialisten einen erdrutschartigen Zuwachs: sie konnten ihre Stimmenzahl auf 18,3 Prozent steigern und wurden damit zur zweitstĂ€rksten Partei. Jetzt gab es nicht einmal mehr eine Mehrheit fĂŒr eine GroĂe Koalition im Reichstag, der zunehmend zum Forum fĂŒr die Agitation rechter und linker Gegner der Republik wurde. Unterdessen verschĂ€rfte sich die Wirtschaftskrise weiter. Bei sinkenden Steuereinnahmen und gleichbleibenden Kriegslasten (Reparationen, Kriegsrenten) konnte der Reichshaushalt nur durch massive Steuererhöhungen und LohnkĂŒrzungen ausgeglichen werden. Die Kriegslasten betrugen 1930 insgesamt 47,5 % des ordentlichen Reichshaushalts. Die abbröckelnde Binnennachfrage verstĂ€rkte die Wirtschafts- und Sozialkrise. 1930 verlangten die Arbeitgeber im Bergbau 12,5 Prozent Lohnverzicht von den Arbeitnehmern, was die Gewerkschaften im Herbst des Jahres ablehnten. Am 29. Dezember scheiterten die Tarifverhandlungen. Die Regierung BrĂŒning hatte sich bereits zuvor klar auf die Seite der Arbeitgeber gestellt und drohte mit staatlichen MaĂnahmen gegen mögliche ArbeitskĂ€mpfe. Zum 15. Januar 1931 kĂŒndigte der Zechenverband 295.000 Arbeitern, die teilweise zu schlechteren Bedingungen wieder eingestellt werden sollten. Auf Seiten der Gewerkschaften bereitete man sich auf gewaltsame Auseinandersetzungen vor. Die Regierung setzte per Notverordnung eine Schlichtungskommission ein, die Tarife auch gegen den Willen der Tarifparteien festlegen konnte. Am 10. Januar verfĂŒgte diese Kommission eine KĂŒrzung der Löhne um sechs Prozent und eine RĂŒcknahme der MassenkĂŒndigung. Dennoch kam es zu Streiks und Aussperrungen. In den folgenden Monaten wurden die Löhne durch Notverordnungen weiter gekĂŒrzt, was die Not der Bevölkerung vor allem im Ruhrgebiet weiter steigen lieĂ.
Das Vertrauen in die Demokratie und die Republik sank ungebremst. Die Republik wurde fĂŒr die schlechte Wirtschaftslage verantwortlich gemacht, zumal die Reichsregierung im Verlauf des Jahres 1930 mehrfach neue Steuern erhob, um die Staatsaufgaben erfĂŒllen zu können. Die Rufe nach einem âStarken Mannâ, der das Deutsche Reich wieder zu alter GröĂe und Ansehen bringen sollte, wurden lauter. Auf diese Forderungen gingen besonders die Nationalsozialisten ein, die mittels gezielter Propaganda und der Konzentration auf die Person Hitlers ein solches Bild der StĂ€rke suggerierten. Sie verstanden es, die Massen durch GroĂveranstaltungen fĂŒr sich zu gewinnen und nutzten modernste Wahlkampfmittel, z. B. die konsequente Emotionalisierung. Hitlers Angriffe richteten sich gegen alles, was mit dem âWeimarer Systemâ in Verbindung gebracht wurde â vom Parteiensystem, bestehend aus verschiedenen relativ kleinen Parteien und Splitterparteien bis hin zum eigentlichen demokratisch-parlamentarischen Prinzip. Aber nicht nur der rechte FlĂŒgel Deutschlands erstarkte, sondern auch der linke. Die republik-freundlichen Sozialdemokraten verloren im Gegensatz zu den Liberalen kaum Stimmen, die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) konnte sogar Stimmen gewinnen und wurde zu einer bedeutenden Macht im Parlament und auf der StraĂe. Denn lĂ€ngst hatte sich der Kampf, ausgehend von den Kampforganisationen der NSDAP (SA) und der KPD (Roter FrontkĂ€mpferbund) auf die StraĂe verlagert, wo sich teilweise bĂŒrgerkriegsĂ€hnliche Szenen abspielten. Daran hatten selbst die republikanisch gesinnten KrĂ€fte mit einem eigenen Kampfverband, dem sozialdemokratisch dominierten Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold (spĂ€ter Eiserne Front) Anteil. Auch diese chaotischen Gewaltszenen spielten letztlich â obwohl diese oft dafĂŒr verantwortlich waren â den Nationalsozialisten in die HĂ€nde, da Hitler immer hĂ€ufiger als âletzte Karteâ ins Spiel gebracht wurde, der die geordneten VerhĂ€ltnisse wiederherstellen wĂŒrde. Um eine weitere StĂ€rkung der radikalen FlĂŒgelparteien zu verhindern, tolerierte die SPD im Reichstag weitgehend die auf KĂŒrzung der Sozialausgaben basierende Spar- und Deflationspolitik BrĂŒnings, welche aber die wirtschaftliche Krise kurzfristig noch verschĂ€rfte.
Am 11. Oktober 1931 vereinigte sich die nationalistische Rechte zur Harzburger Front. Als Reaktion bildeten die republiktreuen Organisationen unter dem Fahnensymbol der drei Pfeile die Eiserne Front. 1932 standen Wahlen zum Amt des ReichsprĂ€sidenten an. Bezeichnend fĂŒr die Situation der Republik ist, dass keiner der Kandidaten, ThĂ€lmann, Hitler und Hindenburg, ein Demokrat war. Die Parteien der Mitte bis zur SPD unterstĂŒtzten Hindenburg, um einen Erfolg Hitlers zu verhindern. BrĂŒning hatte sich mit seinem Verbot der SA und der Osthilfeverordnung, die von den ostpreuĂischen Grundbesitzern â zu denen auch Hindenburg gehörte â stark kritisiert wurde, beim ReichsprĂ€sidenten in Misskredit gebracht. Hindenburg nahm ihm zudem ĂŒbel, dass er auf sein Betreiben auch von den AnhĂ€ngern der SPD zum ReichsprĂ€sidenten gewĂ€hlt worden war. Er entzog ihm sein Vertrauen und BrĂŒning, der aufgrund seiner Sparpolitik in der Bevölkerung ohnehin kaum RĂŒckhalt besaĂ, musste zurĂŒcktreten. Der Kanzler wurde nach eigenem Bekunden âhundert Meter vor dem Zielâ gestĂŒrzt, da seine Deflationspolitik noch keine Wirkung entfalten konnte. Auch sein Ziel der Gleichberechtigung Deutschlands und der endgĂŒltigen Aufhebung der Reparationen hatte er nicht erreicht.
Siehe auch: Kabinett BrĂŒning I und II
Kabinett von Papen
Sein Nachfolger Franz von Papen ersuchte Hindenburg sofort um Auflösung des Parlaments. Er wollte die UnterstĂŒtzung der Nationalsozialisten und hob dafĂŒr das Verbot der SA wieder auf. Im sechsten Reichstag, der im Juli 1932 gewĂ€hlt wurde, hatten die Nationalsozialisten 230 und die Kommunisten 89 von 608 Mandaten. Die beiden extremen FlĂŒgelparteien hatten damit eine negative Mehrheit erreicht, die jede parlamentarische Arbeit unmöglich machte. Papen löste den gerade erst gewĂ€hlten Reichstag, nach einem mit groĂer Mehrheit gegen ihn gerichteten Misstrauensvotum, durch eine vorbereitete Order Hindenburgs wieder auf. Am 20. Juli setzte er die Regierung von PreuĂen ab, die letzte Bastion der Republik. Als Vorwand fĂŒr den âPreuĂenschlagâ, der hĂ€ufig als Staatsstreich bezeichnet wurde, diente das angebliche Versagen der preuĂischen Polizei am âAltonaer Blutsonntagâ (StraĂenkĂ€mpfe zwischen SA und Kommunisten).
Die Neuwahlen vom November desselben Jahres brachten zwar einen RĂŒckgang der Stimmen fĂŒr die NSDAP, aber wiederum keine regierungsfĂ€hige Mehrheit. Papen trat zurĂŒck, nachdem ihm klar geworden war, dass er die UnterstĂŒtzung der Reichswehr bei der Absicherung einer Diktaturregierung nicht besaĂ. Zudem hatte es der Reichstag aufgrund eines Verfahrensfehlers Papens geschafft, ihm rechtlich wirkungslos aber öffentlichkeitswirksam das Misstrauen auszusprechen. Aufgrund der fehlenden UnterstĂŒtzung des Reichswehrministers Kurt von Schleicher, die im Zuge einer militĂ€rischen Simulation eines möglichen Aufstandes (dem âPlanspiel Ottâ) sichtbar geworden war, verweigerte Hindenburg die geforderte Auflösung des Reichstags ohne Festsetzung von Neuwahlen. Diese Ausschaltung des Parlaments, gestĂŒtzt auf das Argument des Staatsnotstands, hĂ€tte einen offensichtlichen Verfassungsbruch dargestellt.
Siehe auch: Kabinett Papen
Kabinett von Schleicher
Papens Nachfolger wurde General Kurt von Schleicher, der bis dahin im Hintergrund die FĂ€den gezogen hatte und fĂŒr Papens Sturz verantwortlich war. Doch auch sein Konzept, einen Ausweg aus der Krise zu finden, scheiterte. Er hatte eine breite âQuerfrontâ von den Gewerkschaften bis zum linken FlĂŒgel der NSDAP um Gregor Strasser erstrebt. Anders als Papen setzte er nicht auf restaurative Verfassungsreformen, sondern auf sozialen Ausgleich. Am 28. Januar 1933 musste auch Schleicher zurĂŒcktreten, nachdem er zuletzt selbst von Hindenburg erfolglos die Ausrufung des Staatsnotstands, nach dem er aber vermutlich im Gegensatz zu Papen wieder zur Demokratie zurĂŒckkehren wollte, gefordert hatte. Schleicher selbst war kein Demokrat, sein VerhĂ€ltnis zur NSDAP wandelte sich mehrmals, zuletzt empfahl er Hindenburg ein Kabinett unter Hitler.[4] Schleichers dringliche Bitte um Order zur Auflösung des Reichstags und Proklamation des Staatsnotstandes grĂŒndete sich in der Tatsache, dass in der nĂ€chsten Sitzung am 31. Januar 1933 ein sicheres Misstrauensvotum drohte. Hindenburg lehnte sein Begehren um Zusage der Auflösung mit folgenden Worten ab:
- âDas kann ich bei der gegebenen Lage nicht. Ich erkenne dankbar an, daĂ sie versucht haben die Nationalsozialisten fĂŒr sich zu gewinnen und eine Reichstagsmehrheit zu schaffen. Es ist leider nicht gelungen und es mĂŒssen daher nun andere Möglichkeiten versucht werden.â[5]
Siehe auch: Kabinett Schleicher
MachtĂŒbernahme der NSDAP
Schleicher konnte nicht wissen, dass ausgerechnet er, Meister der Intrigen, nun selbst Opfer einer Intrige geworden war: Schon am 4. Januar 1933 hatte sich sein ehemaliger SchĂŒtzling Franz von Papen mit Hitler zu Geheimverhandlungen im Privathaus des Kölner Bankiers Kurt von Schröder getroffen (Treffen Papens mit Hitler im Haus des Bankiers Schröder). Diesem GesprĂ€ch folgten weitere, zuletzt auch unter Anwesenheit des StaatssekretĂ€rs des ReichsprĂ€sidenten Otto MeiĂner und dem Sohn des ReichsprĂ€sidenten Oskar von Hindenburg, beides einflussreiche Berater in der Kamarilla des greisen Paul von Hindenburg. Sie vereinbarten eine Koalitionsregierung aus Deutschnationalen und NSDAP, der auĂer Hitler nur zwei weitere Nationalsozialisten, nĂ€mlich Wilhelm Frick als Innenminister und Hermann Göring als Minister ohne GeschĂ€ftsbereich und kommissarischer preuĂischer Innenminister, angehören sollten. Papen selbst war als Vizekanzler und Reichskommissar fĂŒr PreuĂen vorgesehen.
Der 86-jĂ€hrige ReichsprĂ€sident, der sich lange gegen eine Kanzlerschaft des âböhmischen Gefreitenâ Hitler gestrĂ€ubt hatte, konnte mit dem Hinweis, dass ein von einer konservativen Kabinettsmehrheit âeingerahmterâ NSDAP-FĂŒhrer nur eine geringe Gefahr bedeute, beruhigt werden. Der Glaube, Hitler als Kanzler kontrollieren zu können, sollte sich aber als folgenschwerer Fehler herausstellen. Ein weiteres zentrales Argument fĂŒr Hindenburg war die formale VerfassungskonformitĂ€t der Lösung Hitler. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bedeutete faktisch das Ende der Weimarer Republik â auch wenn die Weimarer Verfassung formal nie auĂer Kraft gesetzt wurde. Die Reichstagsbrandverordnung und das ErmĂ€chtigungsgesetz fĂŒhrten direkt in die Diktatur des Nationalsozialismus.
In der Geschichtsforschung wird allgemein die ZĂ€sur des 30. Januar 1933 als Ende der Weimarer Republik angenommen. Anzumerken ist, dass zu diesem Zeitpunkt, und auch noch im folgenden Jahr, bis zum Tod Hindenburgs, formal das Rechts- und PrĂ€sidialregierungssystem der Jahre zuvor galt. Bemerkenswert auch, dass ReichsprĂ€sident Paul von Hindenburg fĂŒr den Fall seiner Abwesenheit dem Vizekanzler Franz von Papen eine Vollmacht zur AusĂŒbung des prĂ€sidialen Vetorechts gegen Hitler ĂŒbergeben hatte. Dieser setzte sie nie ein.
Die Diskussion, ob die Weimarer Republik bis zum 30. Januar 1933, bis zum ErmĂ€chtigungsgesetz am 23. MĂ€rz 1933, bis zum Tod Hindenburgs am 2. August 1934, zur Volksabstimmung am 19. August 1934, oder â aufgrund der Tatsache, dass die Weimarer Verfassung nie aufgehoben, sondern nur per Notstandsgesetz auĂer Kraft gesetzt war â sogar de jure bis 1945 bestand, wird oftmals stark polemisch gefĂŒhrt, und fĂŒhrt im Allgemeinen ins Leere. Ob die Reichstagswahlen am 5. MĂ€rz 1933 und die Volksabstimmung am 19. August 1934 demokratischen MaĂstĂ€ben genĂŒgen, ist umstritten.[6] Das PhĂ€nomen des Scheiterns der ersten deutschen Demokratie in der Weimarer Republik, des Erstarkens der Nationalsozialisten, der MachtĂŒbergabe/-ĂŒbernahme/-ergreifung an/durch Hitler kann sicher nur im vollstĂ€ndigen Zusammenhang begriffen werden.
Ursachen des Scheiterns
Alle ErklĂ€rungsmodelle, die sich auf einen einzelnen Grund fĂŒr das Scheitern der Weimarer Republik beschrĂ€nken, greifen zu kurz: Weder waren es allein institutionelle MĂ€ngel der Weimarer Verfassung noch die Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er / Anfang der 1930er Jahre und das Elend der Massenarbeitslosigkeit, das breite WĂ€hlerschichten den Nationalsozialisten in die Arme trieb, noch kommt die versĂ€umte Demokratisierung von Justiz, Verwaltung und MilitĂ€r als alleinige Ursache in Frage. Das Scheitern lĂ€sst sich auch nicht ausschlieĂlich am persönlichen Versagen Einzelner oder an der charismatischen Anziehungskraft der âFĂŒhrerfigurâ Hitler festmachen: Hitler und die Nationalsozialisten hatten um die Jahreswende 1932/33 den Zenit der WĂ€hlerzustimmung bereits ĂŒberschritten. Gescheitert ist die erste deutsche Republik an einem ganzen BĂŒndel von Ursachen und deren unglĂŒcklicher VerschrĂ€nkung, daher spricht man auch â wenn man nach GrĂŒnden fĂŒr das Scheitern sucht â von einem âmultikausalen ErklĂ€rungsversuchâ.
Bis zuletzt war der Weg in die Diktatur nicht zwangslĂ€ufig. Allerdings stellt die Forschung den politischen Hauptakteuren in der letzten Phase der Weimarer Republik ein ĂŒberwiegend negatives Zeugnis aus. Teils verblendet durch eigenen Ehrgeiz und SelbstĂŒberschĂ€tzung, teils aus unzureichender politischer UrteilsfĂ€higkeit ebneten sie Hitler den Weg an die Macht. Aber auch die Verteidiger der Republik boten letztlich keine zugkrĂ€ftigen Alternativen.
Nach der Ernennung Hitlers konnten sich die demokratischen Parteien nicht auf ein gemeinsames, entschlossenes Vorgehen einigen â selbst innerhalb des Zentrums wurde teilweise eine Koalition mit der NSDAP erwogen. Kurt von Schleicher wiederum hatte es versĂ€umt, dem ReichsprĂ€sidenten Alternativen zu einer verfassungswidrigen Verschiebung von Neuwahlen zu unterbreiten. So wĂ€re es fĂŒr sein Kabinett z. B. möglich gewesen, auch nach einem Misstrauensvotum als geschĂ€ftsfĂŒhrende Regierung im Amt zu bleiben. Das Misstrauensvotum hĂ€tte mit Verweis auf die UnfĂ€higkeit der Antragssteller zur Bildung einer regierungsfĂ€higen Mehrheit ignoriert werden können, was die Regierungsablösung an ein âkonstruktiven Misstrauensvotumsâ des Reichstags gebunden hĂ€tte, auch wenn die Weimarer Verfassung das noch nicht vorsah. Das Konzept eines konstruktiven Misstrauensvotums lag seit 1927 vor, und eine entsprechende Argumentation gegenĂŒber Hindenburg war Schleicher seitens seiner Berater nahegelegt worden.
Die von Heinrich August Winkler und anderen Historikern der Gegenwart bekannte These, die âWeimarâ auf die Formel einer âDemokratie ohne Demokratenâ bringt, ist zweifellos die vereinfachende Zuspitzung eines Problems. Sie trifft jedoch durchaus auf viele damalige FĂŒhrungskrĂ€fte in Staat, Wirtschaft und Verwaltung zu, darĂŒber hinaus auch auf groĂe Teile der Parteien und der WĂ€hler. Die Neigung, die Demokratie ihren Feinden preiszugeben, war damals eine weit verbreitete Grundeinstellung in der deutschen Bevölkerung, von der die Nationalsozialisten profitierten.
Hitler wurde zu einer Zeit Reichskanzler, als seine Partei aufgrund innerer Spannungen nach mehreren vergeblichen AnlĂ€ufen in einer ernsten Krise war. Was die Nationalsozialisten als âMachtergreifungâ bezeichneten, um damit StĂ€rke zu suggerieren, war in dieser Perspektive eher eine Art MachtĂŒbergabe in letzter Stunde. Eine Verkettung von UmstĂ€nden bescherte ihnen die Macht.
Der Sozialhistoriker Detlef J. Peukert fĂŒhrt das Scheitern der Weimarer Republik auf âvier zerstörerische Prozesseâ zurĂŒck, âdie einzeln wohl hĂ€tten gemeistert werden könnenâ:
| GrĂŒnde fĂŒr das Scheitern der Weimarer Republik | |
| Antidemokratisches Denken | Fehlen einer demokratischen Tradition Demokratie als Auflage / Fremdes antidemokratische FĂŒhrungsschicht (Verwaltung, Heer, Justiz) Kommunistenfurcht durch Auflagen des Versailler Vertrages |
| Spaltung der Arbeiterbewegung | falsches Feindbild UnterschÀtzung der Nationalsozialisten |
| StrukturschwÀche der politischen Ordnung / Regierung | werteneutrale Verfassung Grundprinzipien durchmischt SchwÀche des Parlaments reines VerhÀltniswahlrecht Notverordnungspolitik schaltet Parlament aus Macht des ReichsprÀsidenten |
| Versailler Vertrag | fehlgeschlagene Revisionspolitik Verleumdungen der NSDAP Reparationen |
| ökonomische Krise | Weltwirtschaftskrise Arbeitslosigkeit ĂŒberforderte Sicherungssysteme des Staates sozialer Abstieg |
| NSDAP | UnterschÀtzung der NSDAP massive Propaganda / Agitation der NSDAP |
1. Destabilisierung: Die Basiskompromisse aus der GrĂŒndungszeit hĂ€tten zu ihrer Ausgestaltung breiterer HandlungsspielrĂ€ume der politisch Verantwortlichen bedurft. Durch die wirtschaftliche und soziale Dauerkrise wurde diese Handlungsfreiheit aber eingeengt, fĂŒhrte die sozioökonomische Strukturkrise (zugespitzt in der Weltwirtschaftskrise) zu einer Destabilisierung des politischen und sozialen Systems der Republik.
2. Legitimationsverlust: Die allmĂ€hliche und kontinuierliche ZurĂŒcknahme der Basiskompromisse trug zum Legitimationsverlust der neuen Ordnung bei. (z. B. Abbau des Sozialstaats, der in dieser Form in der Novemberrevolution als Kompromiss zwischen Kapital und Arbeit begrĂŒndet worden war (Stinnes-Legien-Abkommen der ZAG)).
3. Politik der autoritÀren Wende: Die alten republikfeindlichen Eliten zerstörten willentlich die angeschlagenen parlamentarisch-demokratischen Institutionen, um einen obrigkeitlichen Staat zu (re-)installieren. Dies war ein gemeineuropÀisches PhÀnomen der 30er Jahre, in Deutschland gab es aber zwei Besonderheiten:
- Nirgendwo sonst waren die alten Werte des Kaiserreichs und die neuen republikanischen Werte zugleich so erschĂŒttert worden wie im Nachkriegsdeutschland. Dies verringerte die Möglichkeiten eines liberal-konservativen Kompromisses.
- Nirgendwo sonst war die Ăffentlichkeit so weitgehend politisiert und radikalisiert worden wie hier. Dadurch war an eine stabile Regierung ohne breite Mehrheit nicht zu denken.
4. zunehmender Einfluss der extremistischen Parteien NSDAP und KPD: Die NS-Bewegung konnte angesichts der Krise der Jahre 1930 bis 1933 die ganze Dynamik einer totalitĂ€ren Integrationspartei entfalten. Sie konnte sich zum Sprecher der KrisenĂ€ngste eines guten Drittels aller Deutschen machen. Aber allein hĂ€tte sie die Republik nicht stĂŒrzen können. Da die republikfeindlichen Parteien NSDAP, DNVP und KPD seit der Wahl im Juli 1932 zusammen deutlich mehr als 50 % der Reichstagsabgeordneten stellten, war es fortan nicht mehr möglich, eine parlamentarisch-demokratische Mehrheitskoalition zu bilden.
Religion
Im dritten Abschnitt der Weimarer Verfassung wurde unter anderem auf eine Staatskirche verzichtet; damit war das bis dahin noch geltende âlandesherrliche Kirchenregimentâ abgeschafft, nachdem der Landesherr TrĂ€ger der Regierungsgewalt in der evangelischen Landeskirche war.
Kunst und Kultur in der Weimarer Zeit
Kulturell war die Zeit der Weimarer Republik eine der schöpferischsten und experimentierfreudigsten Epochen der deutschen Geschichte. Waren die Anfangsjahre jedoch noch geprĂ€gt vom Geist des spĂ€ten Expressionismus in Malerei und Literatur, dominierte im besten JahrfĂŒnft die Neue Sachlichkeit, die wiederum von einem sozialkritischen Realismus zur Zeit der Weltwirtschaftskrise abgelöst wurde. Autoren wie Bertolt Brecht, Alfred Döblin, Lion Feuchtwanger, Erich KĂ€stner, Thomas und Heinrich Mann, Carl von Ossietzky, Erich Maria Remarque, Kurt Tucholsky, Franz Werfel, Arnold Zweig und Stefan Zweig schrieben Weltliteratur.
Der Film entwickelte sich zum Massenmedium und setzte mit dem Cabinet des Dr. Caligari und Metropolis kĂŒnstlerische Akzente. Mit scharfer Beobachtungsgabe thematisierte der Schriftsteller Heinrich Eduard Jacob â zwischen 1927 bis 1933 Wiener Leiter des âMitteleuropĂ€ischen BĂŒrosâ des Berliner Tageblatts â in seinem Roman Blut und Zelluloid (1929) den italienischen Faschismus und die Auswirkungen von Hetzfilmen auf die Gesellschaft, was sich kurze Zeit spĂ€ter so verhĂ€ngnisvoll fĂŒr Deutschland auswirken sollte.
Der durch Walter Gropius in Weimar begrĂŒndete Bauhausstil wurde zu einem der bedeutendsten Architekturstile des 20. Jahrhunderts. Stellvertretend fĂŒr viele KĂŒnstler sei George Grosz genannt, der mit seinen Ă€tzend satirischen Darstellungen von Bourgeoisie, Justiz und MilitĂ€r (zum Beispiel StĂŒtzen der Gesellschaft, 1926) die sozialen MissstĂ€nde der Weimarer Republik anprangerte.
Siehe auch: Literatur der Weimarer Republik
Gesellschaft
Mit der GrĂŒndung der Weimarer Republik erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. An den Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung beteiligten sich 78 Prozent der wahlberechtigten Frauen, 9,6 Prozent der Abgeordneten waren weiblich. Frauen blieben aber auch in den zwanziger Jahren in allen Parteien weiterhin unterreprĂ€sentiert und waren kaum in hohen ParteiĂ€mtern vertreten.
Beamtentum und Justiz
Wie bei der Reichswehr fanden auch in der Verwaltung und in der Justiz keine demokratischen Reformen statt. In der Weimarer Verfassung wurde allen Beamten die âFreiheit ihrer politischen Gesinnungâ und ihre âwohlerworbenen Rechteâ garantiert, Richter erhielten einen noch stĂ€rkeren Schutz wie die Unabsetzbarkeit. Zur Zeit der Monarchie war bei den Beamten allgemein und auch bei den Richtern bei der Ausbildung und bei der Einstellung auf ihre politische Gesinnung geachtet worden, weshalb sie mehrheitlich rechter Gesinnung waren. Speziell die Linken, deren AnhĂ€nger zur Kaiserzeit keine wichtigen Posten ĂŒbernehmen konnten, setzten sich besonders fĂŒr die Freiheit der politischen Gesinnung ein. Eine von den linken Parteien gewollte Wahl der Richter durch das Volk kam nicht zustande, da man die Justiz nicht in die Politik hineinziehen wollte. Der wichtigste Grund gegen Reformen bei den Beamten war die Notwendigkeit einer funktionierenden Verwaltung am Ende des Krieges, um beispielsweise die Soldaten zurĂŒck nach Deutschland zu holen. Ein weiterer Grund war fĂŒr die bĂŒrgerlichen Parteien, mit der rechten Beamtenschaft eine weitergehende sozialistische Revolution zu verhindern. Die Beamten mussten einen Eid auf die Verfassung leisten, und sie fĂŒhlten sich zwar dem Staat gegenĂŒber verpflichtet, nicht aber der Republik.
Die politische Einstellung der Justiz kann man deutlich in ihren Urteilen erkennen, zum ersten Mal bei der MĂŒnchner RĂ€terepublik und beim Kapp-Putsch. WĂ€hrend linke StraftĂ€ter mit enormer HĂ€rte behandelt wurden, kam es bei rechten StraftĂ€tern sehr selten ĂŒberhaupt zu Anklagen oder Strafen, die auch sehr viel milder ausfielen. Adolf Hitler erhielt fĂŒr seinen Putschversuch nur die gesetzliche Mindeststrafe und konnte den Prozess als Propagandaveranstaltung nutzen â die Weimarer Justiz war auf dem rechten Auge blind. Die Blindheit betraf nicht nur die Richter sondern auch die Strafverfolgungsbehörden. Ein spĂ€terer Reichsanwalt hatte unter anderem wichtige Spuren des Mordes an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg nicht aufgenommen und die Ermittlungen auch anderweitig behindert. Gustav Noske (SPD), der erste Reichswehrminister der Weimarer Republik, verhinderte, dass der Prozess gegen Waldemar Pabst, der die Morde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zu verantworten hatte, in die Revision ging. Der Prozess wurde eingestellt; nur einige der untergeordneten Beteiligten erhielten geringfĂŒgige BuĂgelder oder minimale Haftstrafen, die zudem ausgesetzt wurden. Die Einseitigkeit der Justiz wurde bereits 1921 von Emil Julius Gumbel belegt, aber es kam zu keinen wirksamen Reformen. Die Gerichte fĂŒhlten sich oft nicht dem Gesetz, sondern dem Staat und dem Kampf gegen den Kommunismus verpflichtet.
Die Blindheit galt auch fĂŒr die massenwirksame Propaganda, die nicht nur von den Rechtsextremen selbst ausging, sondern von einer Vielzahl âbĂŒrgerlicherâ Medien geteilt und mitgetragen wurde. Die Demokraten in der Verwaltung der Weimarer Republik wurden zum Teil systematisch verunglimpft: so z. B. der Berliner PolizeiprĂ€sident Bernhard WeiĂ, der als einer der wenigen standhaften Beamten regelmĂ€Ăig gegen RechtsbrĂŒche von Hitlers SA vorging. Diese âSturmabteilungâ hatte Ernst Röhm 1921 als âSchutztruppeâ der NSDAP gegrĂŒndet. Die Bildung solcher paramilitĂ€rischen VerbĂ€nde wurde ebenfalls von den Behörden geduldet: Die SA begleitete die Versammlungen und Kundgebungen ihrer Partei und begann auch bei anderen Parteiversammlungen immer wieder StraĂen- und Saalschlachten, um sich systematisch auf den Tag der âMachtergreifungâ vorzubereiten.
Die Justiz spielte auch eine wichtige Rolle am Ende der Republik. Adolf Hitler erhielt nach seinem Putsch nur eine geringe Strafe und kam bald wieder frei. Die Verhandlungen durften zur Hetze und zur Verbreitung von Propaganda missbraucht werden. In der UrteilsbegrĂŒndung wurde der Verzicht auf eine Ausweisung Hitlers, die nach dem Republikschutzgesetz angebracht war, damit begrĂŒndet, dass âauf einen Mann, der so deutsch denkt und fĂŒhlt wie Hitler [âŠ] die Vorschrift [âŠ] des Republikschutzgesetzes [âŠ] keine Anwendung findenâ kann. Der ReichsprĂ€sident Friedrich Ebert starb an einer verschleppten BlinddarmentzĂŒndung, die er aufgrund einer Anklage wegen Hochverrats nicht rechtzeitig hatte behandeln lassen. Im so genannten WeltbĂŒhne-Prozess wurden die Journalisten Carl von Ossietzky und Walter Kreiser wegen Spionage zu 18 Monaten Haft verurteilt, weil in der Zeitschrift auf die geheime AufrĂŒstung der Reichswehr aufmerksam gemacht worden war.
Reichswehr
â Hauptartikel: Reichswehr
Der Oberbefehlshaber der Reichswehr war der ReichsprĂ€sident. Nach dem Versailler Vertrag war ihre GröĂe und AusrĂŒstung beschrĂ€nkt. Die Reichswehr wurde ein Staat im Staate, der sich nach auĂen hin abschottete, sie wurde nicht zu einer Streitmacht der Republik. Zwar beschloss sie im Ebert-Groener-BĂŒndnis die Regierung im âgemeinsamen Kampf gegen den Bolschewismusâ zu unterstĂŒtzen. Dennoch war sie fĂŒr die junge Republik eher eine Last, da die konservativen StreitkrĂ€fte des Kaiserreichs nicht entlassen wurden und auch keine demokratische Reformen stattfanden. Sie unterstĂŒtzte den Kampf gegen linke Gruppen und war vaterlandstreu, beim Kapp-Putsch war sie nicht bereit einzugreifen. Nach der MachtĂŒbernahme akzeptierte sie Hitler widerstandslos.
Politik
Verglichen mit der lĂ€ngsten Zeit des Kaiserreiches regierten die Kabinette in der Weimarer Zeit eher kurz; die wenigsten verfĂŒgten ĂŒber eine parlamentarische Mehrheit. Als âWeimarer Koalitionâ oder âWeimarer Parteienâ, die uneingeschrĂ€nkt zur Republik standen, bezeichnet man:
- die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die allerdings am linken Rand (vor allem nach der Wiedervereinigung mit der USPD 1922) auch BefĂŒrworter einer âsozialistischen Republikâ beherbergte;
- die âbĂŒrgerlichen Parteien der Mitteâ, nĂ€mlich das katholische Zentrum und die liberale Deutsche Demokratische Partei (DDP). Allerdings fand eine Verfassungsreform mit StĂ€rkung der Exekutive oder des ReichsprĂ€sidenten AnhĂ€nger bis weit in die Mitte dieser Parteien.
Ein typisches Kabinett der Weimarer Zeit war ein Minderheitskabinett aus Zentrum, DDP und der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP). Da zum effektiven Regieren Gesetze nötig sind, haben die Regierungen aus Zentrum und DDP (und seit 1921 DVP)
- sich durch die SPD oder durch rechte Parteien wie die DNVP parlamentarisch tolerieren lassen;
- teilweise durch Einbezug der SPD (1923, 1928-30) oder der konservativen DNVP (1925, 1927/28) eine parlamentarische Mehrheit erlangt, zumindest theoretisch;
- mit ErmĂ€chtigungsgesetzen regiert: der Reichstag erlaubte dabei der Regierung fĂŒr einen begrenzten Zeitraum, selbst Gesetze zu erlassen (nur in der Zeit von ReichsprĂ€sident Friedrich Ebert und dann 1933);
- seit 1930 (unter Reichskanzler Heinrich BrĂŒning) statt mit Gesetzen mit âNotverordnungen des ReichsprĂ€sidentenâ regiert (nach Art. 48 der Weimarer Verfassung); dennoch bedurfte es der UnterstĂŒtzung durch die SPD, die mit ihren Stimmen im Reichstag unterband, dass der Reichstag die Notverordnungen aufhob.
Als im Juni 1932 der ehemalige Zentrumsmann Franz von Papen Reichskanzler wurde, waren Zentrum und DDP nicht mehr im Kabinett vertreten: Ihm gehörten, neben acht Parteilosen, nur noch zwei DNVP-Minister an. Ăhnlich stand es mit dem Kabinett Schleichers (Dezember 1932/Januar 1933).
Parteien der Weimarer Republik
â Hauptartikel: Geschichte der Parteien in Deutschland
Die politischen Parteien stammten gröĂtenteils noch aus der Kaiserzeit, auch wenn die meisten ihren Namen geĂ€ndert hatten. Entgegen einer weitverbreiteten Irrmeinung ist die Zahl der im Parlament vertretenen Parteien ungefĂ€hr gleich geblieben: Unter dem absoluten Mehrheitswahlrecht der Kaiserzeit waren es durchschnittlich 13,8 Parteien, in der Weimarer Republik 14,4. Zwar gab es beispielsweise im Reichstag keine Parteien von Polen, DĂ€nen und ElsĂ€ssern mehr, aber weiterhin eine hannoversche, zusĂ€tzlich eine oder zwei bayerische Parteien sowie Splitterparteien des Mittelstands wie die Wirtschaftspartei.
Bereits im Kaiserreich hatten die Parteien, ĂŒber die Gesetzgebung des Reichstages, einen groĂen Einfluss auf die Politik gehabt. Aber in der Weimarer Zeit mussten sie zusĂ€tzlich in der Lage sein, Koalitionsregierungen zu bilden (und Kandidaten fĂŒr die ReichsprĂ€sidentschaft zu stellen); das wĂ€re ihnen bereits im Kaiserreich schwer gefallen und hat tatsĂ€chlich die Durchsetzung des parlamentarischen Regierungssystems vor 1918 verhindert.
Anders als in der Bundesrepublik gab es damals noch keinen verfassungspolitischen Auftrag der Parteien und auch kein Parteiengesetz. Parteien waren rechtlich gesehen Vereine.
Geht man im Parteienspektrum von links nach rechts, gab es in der Weimarer Zeit folgende Parteien von Bedeutung:
- Kommunistische Partei Deutschlands (KPD, ab 1918)
- UnabhĂ€ngige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD, bis 1922 â formal bis 1931)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Deutsche Demokratische Partei (DDP), ab 1930 Deutsche Staatspartei
- Deutsche Zentrumspartei (Zentrum)
- Bayerische Volkspartei (BVP)
- Deutsche Volkspartei (DVP)
- Deutschnationale Volkspartei (DNVP)
- Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP)
- und eine Reihe kleinerer Parteien

Reichskanzler der Weimarer Republik
-
- Bayerischer Bauernbund
- Christlich-Nationale Bauern- und Landvolkpartei (Landvolk)
- Reichspartei des deutschen Mittelstandes (Wirtschaftspartei)
- Reichspartei fĂŒr Volksrecht und Aufwertung (Volksrechtpartei)
- Deutschvölkische Freiheitspartei
- Freiland-Freigeld-Freiwirtschaft (FFF) â Partei der Freiwirtschaftsbewegung Silvio Gesells
- Christlich-Sozialer Volksdienst (Evangelische Bewegung)
- Deutsch-Hannoversche Partei (Welfen)
- Deutsche Vaterlandspartei des Wolfgang Kapp
ReichsprÀsidenten
Der erste ReichsprĂ€sident, Friedrich Ebert, amtierte von 1919 bis 1925. Er war zunĂ€chst von der Nationalversammlung eingesetzt worden, danach wurde sein Mandat mehrmals verlĂ€ngert. Die erste verfassungsmĂ€Ăige Wahl zum ReichsprĂ€sidenten fand 1925 statt, gewĂ€hlt wurde der parteilose Weltkriegsfeldmarschall Paul von Hindenburg. 1932 wurde Hindenburg wiedergewĂ€hlt; er verstarb 1934. Statt verfassungsgemÀà den ReichsprĂ€sidenten neu wĂ€hlen zu lassen, ernannte Reichskanzler Adolf Hitler sich selbst zum FĂŒhrer und Reichskanzler.
Reichskanzler
Die Reichskanzler im Kaiserreich hatten noch keiner Partei angehört; erstmals wurde 1917 ein Vertreter der Zentrumspartei Reichskanzler. Vom November 1918 bis zur Reichstagswahl 1920 gehörten die Regierungschefs der SPD an. Von 1920 bis 1932 stellte das Zentrum fast alle Reichskanzler, mit Ausnahme eines Sozialdemokraten, eines Liberalen und zweier Parteiloser. Nach zwei weiteren parteilosen Kanzlern ĂŒbernahm Adolf Hitler von der NSDAP das Amt am 30. Januar 1933, das er bis zu seinem Tod 1945 behielt.
- 13. Februar 1919 â 20. Juni 1919 Philipp Scheidemann, SPD (MinisterprĂ€sident)
- 21. Juni 1919 â 26. MĂ€rz 1920 Gustav Bauer, SPD (bis 14. August 1919 MinisterprĂ€sident)
- 27. MĂ€rz 1920 â 8. Juni 1920 Hermann MĂŒller, SPD
- 25. Juni 1920 â 4. Mai 1921 Konstantin Fehrenbach, Zentrum
- 10. Mai 1921 â 14. November 1922 Joseph Wirth, Zentrum
- 22. November 1922 â 12. August 1923 Wilhelm Cuno, parteilos
- 13. August 1923 â 23. November 1923 Gustav Stresemann, DVP
- 30. November 1923 â 15. Januar 1925 Wilhelm Marx, Zentrum
- 15. Januar 1925 â 16. Mai 1926 Hans Luther, parteilos
- 16. Mai 1926 â 28. Juni 1928 Wilhelm Marx, Zentrum
- 28. Juni 1928 â 30. MĂ€rz 1930 Hermann MĂŒller, SPD
- 30. MĂ€rz 1930 â 31. Mai 1932 Heinrich BrĂŒning, Zentrum
- 1. Juni 1932 â 1. Dezember 1932 Franz von Papen, parteilos (bis 3. Juni Zentrum)
- 3. Dezember 1932 â 28. Januar 1933 Kurt von Schleicher, parteilos
- 30. Januar 1933 â 3. August 1934 / 30. April 1945 Adolf Hitler, NSDAP
Territoriale Gliederung
Das Deutsche Reich bestand zwischen 1920 und 1929 aus 18 LĂ€ndern, die ihre Wurzeln in den Gliedstaaten des Deutschen Kaiserreichs hatten. Lediglich das Land ThĂŒringen war 1920 aus den so genannten âThĂŒringischen Staatenâ neu gebildet worden. 1929 verlor Waldeck seine EigenstĂ€ndigkeit und wurde preuĂisch. Im âDritten Reichâ wurden 1934 Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zum Land Mecklenburg vereinigt; 1937 wurde LĂŒbeck ein Teil PreuĂens.
Die folgende Aufstellung enthÀlt statistische Angaben von 1925:[7]
| Land | FlĂ€che (kmÂČ) | Einwohner | Einw./kmÂČ | Hauptstadt |
|---|---|---|---|---|
| Freistaat Anhalt | 2.313,58 | 351.045 | 143 | Dessau |
| Republik Baden | 15.069,87 | 2.312.500 | 153 | Karlsruhe |
| Freistaat Bayern | 75.996,47 | 7.379.600 | 97 | MĂŒnchen |
| Freistaat Braunschweig | 3.672,05 | 501.875 | 137 | Braunschweig |
| Freie Hansestadt Bremen | 257,32 | 338.846 | 1.322 | Bremen |
| Freie und Hansestadt Hamburg | 415,26 | 1.132.523 | 2.775 | Hamburg |
| Volksstaat Hessen | 7.691,93 | 1.347.279 | 167 | Darmstadt |
| Freistaat Lippe | 1.215,16 | 163.648 | 135 | Detmold |
| Freie und Hansestadt LĂŒbeck | 297,71 | 127.971 | 430 | LĂŒbeck |
| Freistaat Mecklenburg-Schwerin | 13.126,92 | 674.045 | 51 | Schwerin |
| Freistaat Mecklenburg-Strelitz | 2.929,50 | 110.269 | 38 | Neustrelitz |
| Freistaat Oldenburg | 6.423,98 | 545.172 | 85 | Oldenburg |
| Freistaat PreuĂen | 291.639,93 | 38.120.170 | 131 | Berlin |
| Freistaat Sachsen | 14.986,31 | 4.992.320 | 333 | Dresden |
| Freistaat Schaumburg-Lippe | 340,30 | 48.046 | 141 | BĂŒckeburg |
| Land ThĂŒringen | 11.176,78 | 1.607.329 | 137 | Weimar |
| Freistaat Waldeck | 1055,43 | 55.816 | 53 | Arolsen |
| Freier Volksstaat WĂŒrttemberg | 19.507,63 | 2.580.235 | 132 | Stuttgart |
| Deutsches Reich | 468.116,13 | 62.410.619 | 134 | Berlin |
| Saargebiet[8] | 1.910,49 | 768.000 | 402 | SaarbrĂŒcken |
Siehe auch
Literatur
- Gesamtdarstellungen
- Ursula BĂŒttner: Weimar. Die ĂŒberforderte Republik. Stuttgart 2008. ISBN 978-3608943085 (ausfĂŒhrliche Gesamtdarstellung auf dem neuesten Forschungsstand)
- Eberhard Kolb: Die Weimarer Republik. MĂŒnchen 2002(6). Sehr gute Gesamtdarstellung mit Grundproblemen und Tendenzen der Forschung sowie ausfĂŒhrlicher Darstellung der Quellen- und Literaturlage aus der Reihe Oldenbourg Grundriss der Geschichte
- Peter Longerich: Deutschland 1918â1933: Die Weimarer Republik. Handbuch zur Geschichte, Hannover 1995, ISBN 3-7716-2208-5.
- Horst Möller: Die Weimarer Republik. Eine unvollendete Demokratie. MĂŒnchen 2004(7).
- Hans Mommsen: Aufstieg und Untergang der Republik von Weimar 1918â1933. Berlin 1998, ISBN 3-548-26508-1.
- Detlef J. Peukert: Die Weimarer Republik. Krisenjahre der klassischen Moderne. Frankfurt am Main 1987.
- Hagen Schulze: Weimar. Deutschland 1917â19

